Öffentlichkeitsbeteiligung

Immer mehr Menschen möchten bei der Gestaltung ihres Lebensumfelds eingebunden werden. Ihre Vorstellungen und Erwartungen an den örtlichen Städtebau sind allerdings vielfältig. Durch eine frühzeitige Einbindung in den Entscheidungsprozess soll mit den Betroffenen, Bürgern und Interessierten ein breiter Konsens gefunden werden. Das Zusammentragen verschiedener Sichtweisen, Ideen und Erfahrungen bietet die Chance, eine verbesserte Planungsqualität zu erreichen. Abhängig von den gegebenen Rahmenbedingungen gibt es hierfür verschiedene Einbindungsmöglichkeiten.



 

Beteiligung gemäß Baugesetzbuch

Das Baugesetzbuch stellt sicher, dass Bürgerinnen und Bürger bei der Bauleitplanung mitreden können. Wenn Flächennutzungs‑ oder Bebauungspläne erarbeitet werden, gibt es in der Regel zwei Beteiligungsphasen: eine frühzeitige Beteiligung und eine spätere Veröffentlichung der Unterlagen im Internet. In beiden Phasen können sich Interessierte über die Planungen informieren und ihre Meinung einbringen. So haben alle die Möglichkeit, die Entwicklung ihrer Stadt aktiv mitzugestalten.

Aktuelle Beteiligungen bei der Bauleitplanung

Die Stadt Augsburg stellt während der Beteiligungsfrist die Planunterlagen auf der Plattform DiPlanung bereit. Dort haben Sie die Möglichkeit, Ihre Anregungen zur jeweiligen Planung online abzugeben.
 

Die Planunterlagen in Bauleitplanungsverfahren werden jedoch nicht nur im Internet bereitgestellt. Zeitgleich mit der Beteiligung auf der Plattform DiPlanung gibt es mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Flur des Stadtplanungsamtes eine zusätzliche Zugangsmöglichkeit.

Das Baugesetzbuch macht zudem Vorgaben zur Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen im Rahmen von sogenannten vorbereitenden Untersuchungen. Diese müssen vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes durchgeführt werden. Auch hier können die Unterlagen während der Beteiligungsfrist im Internet und vor Ort im Stadtplanungsamt angesehen werden. Betroffene erhalten damit die Möglichkeit am Planungsprozess mittels einer Stellungnahme mitzuwirken.

 

Beteiligung bei überörtlichen Planungen und Fachplanungen

Bei überörtlichen Planungen und Fachplanungsverfahren (z. B. Planfeststellungsverfahren) können Betroffene ihre Belange ebenfalls in einem sogenannten Anhörungsverfahren vorbringen. Geregelt wird dies in Fachgesetzen wie beispielsweise dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

Diese Verfahren werden nicht von der Stadt Augsburg, sondern von anderen Behörden geleitet. Wenn sich eine Planung auf das Augsburger Stadtgebiet auswirkt, werden die Unterlagen für die von der Planung Betroffenen in Augsburg zugänglich gemacht. Dies geschieht zum einen durch Bereitstellung im Internet und auf mindestens eine andere Weise. Hierfür werden die Planunterlagen ergänzend zur Online-Beteiligung in der Regel im Flur des Stadtplanungsamtes öffentlich ausgelegt.

Aktuelle Beteiligungen bei überörtlichen Planungen und Fachplanungen

Derzeit befinden sich keine Verfahren in Beteiligung.

 

Sonstige Beteiligungsformen

Digitale Beteiligungsplattform der Stadt Augsburg

Im September 2024 startete die Stadt Augsburg ein Mitmachportal, auf dem man sich aktiv beteiligen, Ideen einbringen, Umfragen beantworten und an Online-Diskussionen teilnehmen kann. Hier sind nicht nur städtebauliche Projekte, sondern auch Projekte aus anderen Themenbereichen platziert.

Mach mit, Augsburg!

Nehmen Sie aktiv an der Gestaltung und Entwicklung unserer Stadt teil.
 

Präsenzveranstaltungen

Die direkteste Form der Öffentlichkeitsbeteiligung findet im persönlichen Aufeinandertreffen von Politik, Verwaltung und Stadtgesellschaft statt. Dies kann in Form von Informationsveranstaltungen, Stadtteilspaziergängen oder Planungswerkstätten geschehen. 

In Planungswerkstätten werden die Kenntnisse der Bewohner vor Ort und das Fachwissen von Experten miteinander verknüpft. Diese Dialogform wird vor allem in frühen Planungsphasen angewendet. In zum Teil mehrtägigen Workshops werden Ideen und Konzepte entwickelt, die später in konkrete Planungen einfließen. In Augsburg wird hiervon insbesondere bei Maßnahmen der Stadterneuerung Gebrauch gemacht.