
Mietspiegel
Das Stadtgebiet Augsburg gehört nach der bayerischen Mieterschutzverordnung zu den Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. In diesen Gebieten gilt eine reduzierte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen (vgl. § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB) sowie eine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen (vgl. § 556 d ff BGB).
Um diese gesetzlichen Regelungen effektiv umzusetzen und damit den Mietmarkt zu stabilisieren, ist ein Mietspiegel hilfreich.
Nach der Anerkennung durch den Augsburger Stadtrat am 30.11.2017 gilt der Mietspiegel als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558 d BGB. Dieser Mietspiegel wurde im Herbst 2019 nach einem Zeitraum von 2 Jahren mit dem deutschen Verbraucherpreisindex fortgeschrieben. Die Fortschreibung wurde vom Augsburger Stadtrat am 28.11.2019 anerkannt. Dieser Anerkennung ging die Zustimmung des Jugend- Sozial- und Wohnungsausschusses vom 06.11.2019 voraus. Somit gilt der Mietspiegel weiterhin als qualifizierter Mietspiegel.
Bei einem qualifizierten Mietspiegel wird gemäß § 558 Abs. 3 BGB vermutet, dass die in ihm angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben.
Weitere Informationen zum Mietspiegel 2019 finden Sie in der Mietspiegelbroschüre 2019, der Online-Version 2019 mit der Berechnungsfunktion und der zusätzlich bereitgestellten ausführlichen Dokumentation zur Mietspiegelerstellung 2019.
Informationen zum vorherigen Mietspiegel 2017, der für Mieterhöhungen vor dem 01.12.2019 noch relevant sein kann, finden Sie auch weiterhin in der Mietspiegel-Broschüre 2017, der Online-Version 2017 mit der Berechnungsfunktion und der zusätzlich bereitgestellten ausführlichen Dokumentation zur Mietspiegelerstellung 2017.
Information und Beratung
Folgende Institutionen bieten Information und Beratung rund um den Mietspiegel für ihre Mitglieder an:
Mieterverein Augsburg und Umgebung e.V.
Hallstr. 11
86150 Augsburg
Tel. 0821/15 10 55
info@mieterverein-augsburg.de
www.mieterverein-augsburg.de
Haus- und Grundbesitzerverein
Augsburg und Umgebung e.V.
Zeugplatz 7
86150 Augsburg
Tel. 0821-345270
Fax. 0821-3452727
info@hugaugsburg.de
www.hugaugsburg.de
Information zur Anwendung des Mietspiegels:
Stadt Augsburg
Wohnungs- und Stiftungsamt
Wohnraumangelegenheiten
Tel. 0821-324-4262
wohnen@augsburg.de
www.augsburg.de
Von der Stadtverwaltung können nur allgemeine Auskünfte zum Mietspiegel und zur Mieterhöhung erteilt werden. Einzelfallberatungen und das Ausfertigen von Schriftsätzen bzw. Mieterhöhungsverlangen sind aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt.