Stadtgestaltung

Der erste Eindruck einer Stadt bleibt in den Köpfen der Menschen haften. Somit kommt dem Stadtbild mit seiner prägenden baulichen Struktur sowie auch der Gestaltung von Straßen und öffentlichen Plätzen eine hohe Bedeutung zu. Für Gäste ist die Stadtgestalt Ausdruck der Attraktivität von Augsburg, für die Bewohner ein Zeichen von Identität. Gleichzeitig bedarf es aber auch Freiräume für individuelle Nutzungen, die zur Lebendigkeit und Kommunikation in der Stadt beitragen.

Die Errichtung oder Änderung von wichtigen öffentlichen und nicht-öffentlichen Bauten, Baumaßnahmen von großem Umfang sowie wesentliche Veränderungen an historisch oder baukünstlerisch wertvollen Bauten, Gebäudeensembles, Straßen oder Plätzen haben eine große Bedeutung für das Stadtbild. In städtebaulichen und baukünstlerischen Fragen steht hierbei der Baukunstbeirat dem Augsburger Stadtrat in der Planungsphase beratend zur Seite.

Es sind jedoch nicht nur an die Architektur hohe Ansprüche zu stellen, auch die Gestaltung des öffentlichen Raumes mit einem ganzheitlichen Gestaltungsansatz trägt entscheidend zum Stadtbild bei. Der öffentliche Raum wird durch private Sondernutzungen in seiner Benutzbarkeit und seinem Erscheinungsbild geprägt. Durch ihre Anzahl, Größe und Gestaltung nehmen Sondernutzungen unmittelbar Einfluss auf das Ambiente und Flair einer Stadt. Sie können einen Raum beleben und zu einer urbanen Qualität beitragen. Allerdings besteht auch die Gefahr, dass durch eine Überfrachtung beispielsweise mit privaten Stadtmöbeln, Warenauslagen und Werbeträgern das Stadtbild beeinträchtigt wird. Private Sondernutzungen sind in der Regel auf Aufmerksamkeit ausgelegt. Daher kann ihre Anzahl, räumliche Dichte und gestalterische Vielfalt zu einer Verunklärung der städtebaulichen Qualität führen.

Um bei der Genehmigung von privaten Sondernutzungen im öffentlichen Raum einen einheitlichen Maßstab ansetzen zu können, wurde im Jahr 2014 eine Gestaltungsrichtlinie für die Augsburger Innenstadt erarbeitet. Im Jahr 2023 wurde sie fortgeschrieben. Mit der Gestaltungsrichtlinie ist ein für die Verwaltung verbindliches Werk entstanden, das einheitliche Regelungen für Außenbewirtungsflächen, nicht-ortsfeste Werbeanlagen, Verkaufseinrichtungen und Warenauslagen sowie die Straßenraumgestaltung enthält.