Kommunalwahl 2026

Alle sechs Jahre finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In Augsburg werden die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister und 60 Stadträtinnen oder Stadträte gewählt. Es werden voraussichtlich ca. 215.000 Wahlberechtigte zur Wahl aufgerufen.

Gut zu wissen

  • Wahltag ist am Sonntag, 8. März 2026.
  • Der Termin für eine mögliche Stichwahl ist der 22. März 2026.
  • Gewählt werden der Stadtrat und der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin.
  • Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben, seit mindestens zwei Monaten in Augsburg wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
  • Bereits jetzt können Sie sich als Wahlhelfer/Wahlhelferin melden.

FAQ´s


  • Termine zur persönlichen Abgabe zur Einreichung von Wahlvorschlägen können ab November unter 0821/324-2435 vereinbart werden.
  • Die Wahlvorschläge sind bis 8. Januar 2026 bis 18:00 Uhr einzureichen.
  • Der Wahlausschuss tagt am 20. Januar 2026. Er beschließt über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge.

Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag

  • 18 Jahre alt sind
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
  • seit mindestens zwei Monaten in Augsburg wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Augsburg am Stichtag (25. Januar 2026) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Kommunalwahl in das Wählerverzeichnis der Stadt Augsburg eingetragen.

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. 
Wer am Stichtag, 25. Januar 2026 nicht automatisiert in das Wählerverzeichnis der Stadt Augsburg aufgenommen wurde, hat bis 15. Februar 2026 die Möglichkeit, die Eintragung mit dem Formular zur Eintragung ins Wählerverzeichnis der Stadt Augsburg zu beantragen.


Es werden der Stadtrat und der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin gewählt.

Stimmzettel

Es gibt zwei Stimmzettel:

  • Einen für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters und
  • einen für die Wahl des Stadtrats

Stimmenzahl

Für die Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin haben Sie eine Stimme und dürfen nur eine Person wählen.

Für die Wahl zum Stadtrat haben Sie 60 Stimmen. Diese können Sie 

  • frei verteilen, dabei können Sie einzelnen Personen bis zu 3 Stimmen geben
  • an einen Wahlvorschlag (Liste wählen) komplett verteilen (Kreuz bei der Partei oder Wählergruppe)
  • Liste wählen und einen oder mehrere Namen streichen
  • Liste wählen und zusätzlich Stimmen frei verteilen
    • Einen Wahlvorschlag wählen und zusätzlich einzelne Stimmen frei verteilen (pro Person bis zu 3 Stimmen)
    • Hier werden erst die frei verteilten Stimmen zusammengezählt und die restlichen Stimmen an die Partei oder Wählergruppe vergeben
    • Werden mehr als 60 Einzelstimmen vergeben, ist der Stimmzettel ungültig

Bereits jetzt können Sie sich als Wahlhelfer/Wahlhelferin melden. Weitere Informationen finden Sie unter Infos für Wahlhelfende

Voraussetzungen:

  • 18. Lebensjahr vollendet
  • Deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit (Unionsbürgerschaft)