Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg

Als bayerisch-schwäbische Metropole bietet Augsburg alles, was ein Unternehmen zum erfolgreichen Wirtschaften braucht: Eine umfangreiche Wissensinfrastruktur mit Hochschulen und Forschungsinstituten, attraktiven Gewerbeflächen und eine hohe Lebensqualität, die die Akquirierung von Fachkräften einfach macht. Machen Sie sich ein Bild davon: Die Seite der Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg bietet Ihnen eine zentrale Plattform, um sich ausführlich und aktuell über den Wirtschaftsstandort und die weiteren Vorzüge Augsburgs zu informieren. Dabei ist Vernetzung für uns ein besonderes Anliegen.


Unser Wirtschaftsmagazin

Kommunikation ist der Schlüssel zum Erfolg, deshalb haben wir unser beliebtes Wirtschaftsmagazin digitalisiert und in Form eines kreativen Newsletters für Sie neu aufbereitet.

 

 

Das Team der Wirtschaftsförderung

Lernen Sie das Team der Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg für die einzelnen Fachbereiche kennen.

Wir stehen Ihnen bei verschiedenen Themen mit Kompetenz zur Seite.

 

Interaktive Standortkarte

Gehen Sie auf digitale Entdeckungstour mit unserer neuen Standortkarte und finden Sie nützliche Informationen über Gewerbegebiete, Infrastrukturen, Kompetenzfelder, Innovationen bis hin zu Stadtteilzentren und Naherholungsgebieten, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen mit ihren Angeboten. Überzeugen Sie sich gleichzeitig vom vielfaltigen Serviceangebot der Wirtschaftsförderung. 

 

Gründungslandkarte Augsburg

Die Gründungslandkarte ist die Plattform für (angehende) Gründerinnen und Gründer der Region. Hier werden Neuigkeiten, Unterstützungsstrukturen, Veranstaltungen sowie die regionale Gründungsszene selbst gebündelt dargestellt. Werden Sie Teil der Community!

 


Wichtige Informationen zur Flutschaden-Soforthilfe

Die Hochwasserkatastrophe hat in weiten Teilen Bayerisch-Schwabens große Schäden angerichtet. Betroffene Unternehmen, Angehörige Freier Berufe sowie gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur können bei der Regierung von Schwaben als zuständige Behörde Soforthilfen beantragen.

Weitere Informationen zu den Soforthilfen sowie zu den Härtefallhilfen im Falle einer drohenden Existenzgefährdung finden Sie hier.

  • Für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe werden Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden, die anhand einer Schadensliste dazustellen sind. Der Antrag ist bei der Regierung von Schwaben zu stellen und ist seit heute zum Download hinterlegt: Antrag auf Gewährung einer Soforthilfe (bayern.de)

  • Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhen von bis zu 50.000 Euro gewährt. Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen: Hilfsprogramm für Unternehmebn der Landwirtschaft

  • Härtefallhilfen: Neben den Soforthilfen besteht sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen in Fällen einer Existenzgefährdung die Möglichkeit einer Hilfe im Rahmen der Härtefondsrichtlinie aus dem Jahr 2020. Der Antrag ist im Fall von Unternehmen bei der Regierung von Schwaben zu stellen.