Wohnberechtigungsschein/ Stadtwohnschein

Auch in Augsburg sind die Mietpreise für Wohnraum in den letzten Jahren stetig gestiegen. Doch weit mehr als die Hälfte aller Haushalte hat Anrecht auf eine geförderte Wohnung. Je nach Haushaltseinkommen unterscheidet man drei Stufen der "Einkommensorientierten Förderung" (EoF).

Um sich für geförderten Wohnraum zu bewerben, braucht man einen Wohnberechtigungsschein. Für die EoF-Stufen II und III gibt es in Augsburg den sogenannten Stadtwohnschein. Darunter können je nach Familiensituation auch mittlere und höhere Einkommen fallen. Den Schein stellt das städtische Amt für Wohnbauförderung und Wohnen aus. 

Selbst bei einem Jahresbruttoeinkommen von 122.500 Euro ist ein Ehepaar mit drei Kindern noch berechtigt für eine geförderte Wohnung nach EoF-Stufe III. Bei einem Jahresbrutto von 95.000 Euro wäre die gleiche Familie wohnberechtigt in EoF-Stufe II. 

Die jeweiligen Einkommensgrenzen und weitere Berechnungsbeispiele finden Sie unten auf dieser Seite unter den Stichpunkten EoF Stufe I (Vormerkbescheinigung) sowie EoF Stufe II und III (Stadtwohnschein) und Modernisierungsprogramm.

Sie sind nicht sicher, ob Sie einen Wohnberechtigungsschein oder Stadtwohnschein beantragen können? Dann lassen Sie sich beraten. Die zuständigen Ansprechpersonen finden Sie in der rechten Spalte unter Kontakt.