Planungsrechtsauskunft

Bauleitpläne und sonstige städtbauliche Satzungen regeln die Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken. Vor Kauf, Verkauf oder auch baulicher Veränderung eines Anwesens ist es ratsam, Informationen über das aktuell geltende Planungsrecht einzuholen. Die Einsichtnahme kann im Informationsbüro Stadtplanung oder auch online im Geoportal der Stadt Augsburg erfolgen.

Planungsrecht online

Rechtsverbindlichkeit

Die digitale Darstellung der Bauleitpläne und sonstigen städtebaulichen Satzungen im Geoportal ist ein kostenfreier Service der Stadt Augsburg. Wir weisen jedoch darauf hin, dass nur die ausgefertigten Originalpläne und -satzungen die Grundlage für eine verbindliche Auskunft sind.

Aktualität

Der Datenbestand unterliegt der regelmäßigen Fortführung. Bei Bedarf ist daher die Datenaktualität wiederholt abzufragen. Aus organisatorischen Gründen stehen die Planunterlagen hier nicht mit dem Tag ihrer Rechtskraft zur Verfügung. Sie werden im Geoportal zeitverzögert (ca. vier Wochen) veröffentlicht.

Nutzungsbestimmungen

Die digitalen Planunterlagen können heruntergeladen und für den eigenen Gebrauch ausgedruckt werden. Eine kapitalerträgliche Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das Stadtplanungsamt Augsburg gestattet. Bei jeglicher Präsentation und Veröffentlichung der Daten ist an deutlich sichtbarer Stelle auf die Datenquelle (Stadtplanungsamt Augsburg) hinzuweisen.

Haftung

Trotz aller Sorgfalt bei der Datenpflege sind Darstellungsfehler nicht ausgeschlossen. Eine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte kann daher nicht übernommen werden. Der Datenurheber haftet insbesondere nicht für Schäden (inkl. Vermögensschäden), die sich aus der Anwendung oder Fehlinterpretation der Daten ergeben.

Einsichtnahme in ausgefertigte Originalpläne und -satzungen

Die Einsichtnahme in ausgefertigte Originalpläne und -satzungen kann ohne Angabe von Gründen während den Servicezeiten in den Räumen des Informationsbüros Stadtplanung erfolgen. Die Einsichtnahme selbst ist kostenfrei. Etwaige Anfertigung von Kopien und Ausdrucke der Planunterlagen sowie individuelle Zusammenstellungen von Geodaten aus dem digitalen Bestand werden hingegen in Rechnung gestellt.

Bei detaillierten Fragen können Sie im Informationsbüro Stadtplanung auch einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.