Zentrale Antidiskriminierungstelle


Alle Menschen genießen in Deutschland, Bayern und Augsburg Schutz vor Diskriminierung, ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, ihres Geschlechts, ihres Alters oder einer Behinderung.

Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat in Deutschland im Jahr 2006 ein Gesetz in Kraft, das den Schutz vor Diskriminierung aus diesen Gründen im Bereich des Arbeitslebens und in Teilen des Zivilrechts regelt.

Unser Angebot:

Wir beraten vor dem rechtlichen Hintergrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Menschen in Augsburg, die Benachteiligungen erfahren oder beobachtet haben und informieren über Ansprüche nach dem AGG, vermitteln Beratungen durch andere Stellen und suchen auf Wunsch gemeinsam nach einer gütlichen Einigung.

Wir prüfen, dokumentieren und evaluieren konkrete Diskriminierungsfälle und bauen ein Netzwerk städtischer Stellen mit freien Trägern und Vereinen auf, um den gemeinsamen Austausch zu fördern, von- und miteinander zu lernen und uns gegenseitig zu stärken.

Unser Ansatz ist die Prävention. Darum informieren wir über Diskriminierung in der Augsburger Stadtgesellschaft, um sie dort, wo sie da ist, abzubauen und sie andernorts erst gar nicht entstehen zu lassen. Langfristig wollen wir damit die gleichberechtigte Teilhabe aller in Augsburg lebenden Menschen erzielen.

Sie haben Diskriminierung erfahren oder beobachtet? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne! >> zum Kontaktformular