Bauordnungsamt
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist die Bauordnung des Freistaats Bayern und gilt somit auch in der Stadt Augsburg. Diese definiert die Anforderungen, die bei Bauvorhaben einzuhalten sind. Sie gilt in erster Linie für bauliche Anlagen und Bauprodukte, jedoch auch für Grundstücke, Anlagen und Einrichtungen.
Mit dieser Bauordnung hat die Untere Bauaufsichtsbehörde in Augsburg ein Instrument, um eine klare und einheitliche Regelung für das Bauen im Stadtgebiet zu schaffen.
Folgende Zuständigkeiten fallen darunter:
- Die Erteilung von Baugenehmigungen und Vorbescheiden,
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz,
- der Abnahme fliegender Bauten und
- der allgemeinen Bauaufsicht im Stadtgebiet Augsburg.
Zur Kontaktaufnahme oder Terminvergabe nutzen Sie bitte vorrangig unser Kontaktformular.
Für das gesamte Stadtgebiet sind Sachbearbeiter für allgemeine Fragen zum Bauordnungsrecht zuständig. Diese sind bereits im Vorfeld für Fragen zu Ihrem Bauvorhaben und den Genehmigungen zuständig, nehmen Ihren Bauantrag entgegen und bearbeiten diesen bis zur Verbescheidung. Die Telefonische Erreichbarkeit kann zeitweise eingeschränkt sein.
Alle notwendigen Unterlagen sind unter Formulare Bauordnungsrecht zu finden.
Der Denkmalschutz wird durch die „Untere Denkmalschutzbehörde“ beurteilt. Sie ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde angegliedert ist und für alle Fragen des Denkmalschutzes zuständig.
Die Stadtplanung ist ebenfalls ein eigenständiges Fachgebiet. Dieses ist zuständig bei Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben, Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen etc..
Online-Terminreservierung
Bauakteneinsicht im Bestand
Allgemeine Hinweise
Das Bauordnungsamt Augsburg bietet den Grundstückseigentümern bzw. den Berechtigten die Möglichkeit, die Bauakte des Bestandsobjektes einzusehen.
Innerhalb des Stadtgebietes Augsburg kann eine Akteneinsicht vereinbart werden. Bitte prüfen Sie, ob das Objekt innerhalb der Augsburger Stadtgrenze liegt.
Ob Akten über das gewünschte Objekt vorhanden sind bzw. ob diese Akten vollständig sind, kann nicht gewährleitet werden (zumeist sind Akten ab 1944 bei uns im Archiv vorhanden).
Wir versenden keine E-Akten oder PDF-Dateien.
Terminvereinbarung
Termine können nur über unsere Online-Reservierung gebucht werden.
Bei der Online-Reservierung muss die Postleitzahl, Straße und Hausnummer bzw., falls nicht vorhanden, Flurnummer und Gemarkung des Bestandsgebäudes eingegeben werden (im Feld "Aktenzeichen"), damit die vorhandenen Akten bereitgestellt werden können.
Vollmacht Akteneinsicht
Das erforderliche Dokument zur Bevollmächtigung einer Person zur Akteneinsicht finden sie hier unter Vollmacht Akteneinsicht zum Download.
Bauakteneinsicht im laufenden Verfahren
Terminvereinbarung
Termine können über unsere Online-Reservierung gebucht werden.
Bei der Online-Reservierung muss das Aktenzeichen angegeben werden, um eine Zuordnung gewährleisten zu können.
Bauberatung nach Bayerischer Bauordnung
Terminvereinbarung
Termine können über unsere Online-Reservierung gebucht werden.
Termine sind in Präszenz oder digital via Microsoft Teams möglich.
Anonyme Anzeigen
Anonymen Anzeigen wird grundsätzlich nicht nachgegangen. Name und Anschrift des Meldenden sind zwingend erforderlich.
Neue Vordrucke der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen
Ab 1. März 2024 aktualisierte Vorducke
Unter Formulare Bauordnungsrecht gibt es seit dem 1. März 2024 neue Vordrucke der Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen.