Bauordnung

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist die Bauordnung des Freistaats Bayern und gilt somit auch in der Stadt Augsburg. Diese definiert die Anforderungen, die bei Bauvorhaben einzuhalten sind. Sie gilt in erster Linie für bauliche Anlagen und Bauprodukte, jedoch auch für Grundstücke, Anlagen und Einrichtungen. Mit dieser Bauordnung hat die Untere Bauaufsichtsbehörde in Augsburg ein Instrument, um eine klare und einheitliche Regelung für das Bauen im Stadtgebiet zu schaffen.

Folgende Zuständigkeiten fallen darunter:

  • Die Erteilung von Baugenehmigungen und Vorbescheiden,
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz,
  • der Abnahme fliegender Bauten und
  • der allgemeinen Bauaufsicht im Stadtgebiet Augsburg.

Zur allgemeinen Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte vorrangig unser Kontaktformular.

Der Denkmalschutz wird durch die „Untere Denkmalschutzbehörde“ beurteilt. Sie ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde angegliedert und für alle Fragen des Denkmalschutzes zuständig.

Die Stadtplanung ist ebenfalls ein eigenständiges Fachgebiet. Dieses ist zuständig bei Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben, Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen etc..


Neu: Der Newsletter aus dem Bauordnungsamt

Das Bauordnungsamt der Stadt Augsburg bietet jetzt einen Newsletter für alle Interessierten (z. B. Architektinnen und Architekten, Bauherrinnen und Bauherren sowie potenzielle Antragstellende) an.

Sie werden per E-Mail frühzeitig über Änderungen und Neuerungen informiert und erhalten relevante Hinweise direkt vom Bauordnungsamt.

Melden Sie sich direkt hier an:

Mit dem Klick auf den Button "Anmelden" erteilen Sie Ihr Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer Anmeldedaten gemäß der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union. Ihre E-Mail-Adresse wird von uns ausschließlich für den Versand des Newsletters der Stadt Augsburg genutzt. 

Die dafür erforderliche Verarbeitung der Daten erfolgt durch unseren Dienstleister CleverReach GmbH & Co. KG, Mühlenstr. 43, 26180 Rastede, Deutschland. Weiterführende Hinweise zur Erhebung und Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie hier.

Die Abmeldung vom Newsletter und die damit verbundene automatische Löschung Ihrer Daten ist jederzeit möglich.


Wichtiger Hinweis

Die seit dem 03.10.2025 rechtskräftige neue Stellplatz- und Spielplatzsatzung sowie die seit dem 18.10.2025 rechtskräftige Abstandsflächensatzung können Sie auf der Unterseite Die BayBO und weitere Rechtsnormen abrufen.

Online-Terminreservierung

Termine zur Bauakteneinsicht im laufenden Verfahren oder zur Bauberatung nach Bayerischer Bauordnung können über unsere Online-Reservierung gebucht werden. Bei der Bauakteneinsicht muss das Aktenzeichen angegeben werden, um eine Zuordnung gewährleisten zu können.


Bauberatung nach Bayerischer Bauordnung

Hier sind Sie richtig für Fragen zu den Verfahren des Bauordnungsamtes, sowie für Fragen rund um die Bayerische Bauordnung. Bitte beachten Sie, dass eine zielführende bauordnungsrechtliche Beratung durch das Bauordnungsamt nur anhand eines vorliegenden Konzeptes erfolgen kann. Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen im Bemerkungsfeld möglichst aussagekräftig.

Für die Frage „Was darf auf meinem Grundstück gebaut/ verwirklicht werden?“  (gem. BauGB: Art und Maß der baulichen Nutzung auf dem Grundstück, Bauweise, Grundstücksfläche die überbaut werden soll, planungsrechtliche Erschließung, oder Fragen zu Bebauungsplänen)  ist eine planungsrechtliche Beratung durch das Stadtplanungsamt zu empfehlen. Hier geht es zur Planungsrechtsauskunft.


Bauakten-Einsicht jetzt im Stadtarchiv

Ab sofort befinden sich die Bauakten im Stadtarchiv Augsburg (Zur Kammgarnspinnerei 11). Ein Einsicht ist nur noch dort möglich.

Für eine Bauakten-Einsicht kann man sich auf der Seite des Stadtarchivs anmelden.

Anonyme Anzeigen

Anonymen Anzeigen wird grundsätzlich nicht nachgegangen. Name und Anschrift des Meldenden sind zwingend erforderlich.


Zuletzt aktualisiert am: 07.08.2026