Bauordnungsamt

Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist die Bauordnung des Freistaats Bayern und gilt somit auch in der Stadt Augsburg. Diese definiert die Anforderungen, die bei Bauvorhaben einzuhalten sind. Sie gilt in erster Linie für bauliche Anlagen und Bauprodukte, jedoch auch für Grundstücke, Anlagen und Einrichtungen.
Mit dieser Bauordnung hat die Untere Bauaufsichtsbehörde in Augsburg ein Instrument, um eine klare und einheitliche Regelung für das Bauen im Stadtgebiet zu schaffen.

Folgende Zuständigkeiten fallen darunter:

  • Die Erteilung von Baugenehmigungen und Vorbescheiden,
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz,
  • der Abnahme fliegender Bauten und
  • der allgemeinen Bauaufsicht im Stadtgebiet Augsburg.

Zur allgemeinen Kontaktaufnahme nutzen Sie bitte vorrangig unser Kontaktformular.

Der Denkmalschutz wird durch die „Untere Denkmalschutzbehörde“ beurteilt. Sie ist der Unteren Bauaufsichtsbehörde angegliedert und für alle Fragen des Denkmalschutzes zuständig.

Die Stadtplanung ist ebenfalls ein eigenständiges Fachgebiet. Dieses ist zuständig bei Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben, Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen etc..


Online-Terminreservierung

Bauakteneinsicht im laufenden Verfahren

Terminvereinbarung

Termine können über unsere Online-Reservierung gebucht werden.

Bei der Online-Reservierung muss das Aktenzeichen angegeben werden, um eine Zuordnung gewährleisten zu können.

Bauberatung nach Bayerischer Bauordnung

Terminvereinbarung

Termine können über unsere Online-Reservierung gebucht werden.

Termine sind in Präsenz oder digital via Microsoft Teams möglich.

Bauakten-Einsicht jetzt im Stadtarchiv

Ab sofort befinden sich die Bauakten im Stadtarchiv Augsburg (Zur Kammgarnspinnerei 11). Ein Einsicht ist nur noch dort möglich.

Für eine Bauakten-Einsicht kann man sich auf der Seite des Stadtarchivs anmelden.

Anonyme Anzeigen

Anonymen Anzeigen wird grundsätzlich nicht nachgegangen. Name und Anschrift des Meldenden sind zwingend erforderlich.


Organisation, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten

Hier finden Sie alle wichtigen Kontaktdaten und eine Übersicht unserer Leistungen.

Verfahrensfreiheit nach BayBO 01.01.25

Mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung werden einige Vorhaben hinsichtlich der Verfahrensfreiheit erleichtert.

Denkmalschutz

Hier geht es zur Seite der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Augsburg.

Baugenehmigungsverfahren

Hier gibt es alle Infos zum Verfahren in Papierform und/oder digital.

Bauantrag

Seit 2023 können Sie Ihren Bauantrag digital über das BayernPortal stellen.

Antrag auf Vorbescheid

Bauherren können vor dem Bauantrag einen Vorbescheid zu bestimmten Fragen erhalten.

Formulare und Merkblätter

Eine Übersicht aller Formulare und Informationen rund um das Bauordnungsrecht.

Fliegende Bauten, Veranstaltungen, Messen

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden. 

Bauaktenverwaltung

Im städtischem Archiv finden sich alle Bauakten nach Adressen sortiert zurückgehend bis etwa 1946.

Abgeschlossenheits- bescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung belegt, dass Wohnungs- oder Teileigentum baulich hinreichend von anderen Wohnungen oder Räumen abgeschlossen ist.

FAQs

Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Bauordnung.

Die BayBO und weitere Rechtsnormen

Die Bayerische Bauordnung ist das maßgebliche Gesetzeswerk für die baurechtliche Bearbeitung von Bauvorhaben.