Bauberatung zum Planungsrecht

Adresse & Kontakte

Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
Telefon 0821 324-6585, -6509  
Fax 0821 324-6503  
E-Mail info.stadtplanung@augsburg.de
  Informationsbüro Stadtplanung
Gebäudeteil B, 4. Obergeschoss, Zimmer 441

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:
Di:08:30–12:30 Uhr
Do:08:30–12:30 Uhr, 14:00–17:30 Uhr
Fr:08:00–12:00 Uhr

Zusätzlich individuelle Service-Zeiten nach Terminvereinbarung.

Beschreibung

Das Stadtplanungsamt bietet als Serviceangebot eine rechtlich unverbindliche Bauberatung an, die von allen Bauwilligen und Planenden für Bauvorhaben im Stadtgebiet Augsburg kostenfrei in Anspruch genommen werden kann.

Kontakt

Nutzen Sie bitte für eine unverbindliche Bauberatung unser Kontaktformular.

Wünschen Sie ein persönliches Beratungsgespräch, ist vorab eine Terminvereinbarung über das Informationsbüro des Stadtplanungsamtes erforderlich.

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Wann ist eine Bauberatung im Stadtplanungsamt sinnvoll?

Sie haben ein Gebäude oder Grundstück und möchten dies neu bebauen, erweitern oder umnutzen? Sie wissen nicht, ob es einen Bebauungsplan für das betreffende Grundstück gibt? Sie haben bereits konkrete Vorstellungen zu Ihrem Bauprojekt, aber die bauplanungsrechtlichen Grundlagen noch nicht geklärt? Dann melden Sie sich gerne bei uns, wir geben Auskunft zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen bzw. zur planungsrechtlichen Einordnung. Bestehende Vorüberlegungen können wir je nach Detaillierungsgrad einschätzen und Empfehlungen für die weitere Ausarbeitung geben.

Wo finde ich allgemeine Informationen zum Planungsrecht auf meinem Grundstück bzw. darüber, ob es für mein Grundstück einen Bebauungsplan gibt?

Am einfachsten online über die Planungsrechtsauskunft unter www.geoportal.augsburg.de.​​​​​​

Welche Unterlagen werden für eine zielorientierte Bauberatung benötigt?

Damit wir Sie bestmöglich beraten können, bitten wir Sie, möglichst genaue Angaben zu Ihrer Anfrage zu machen. Dies genügt in Skizzen-Form.

Hilfreich zur Beurteilung des Planungsrechts ist insbesondere ein Lageplan im Maßstab 1 : 1.000 mit Darstellung der Umgebung und der geplanten baulichen Anlage unter Angabe der Art der Nutzung, Außenmaße, Traufhöhe oder Geschossigkeit und der Dachform.

Weiterführende Unterlagen können sein:

Die Darstellung des Erdgeschossgrundrisses mit Außenanlagen und Angaben insbesondere zu Nebenanlagen wie PKW-Stellplätzen, Fahrradstellplätzen, Mülltonnen, Bäumen oder Spielplätzen. Darüber hinaus können weitere Grundrisse, Ansichten, Schnitte oder Fotos hilfreich sein.

Es gilt: Je aussagekräftiger Ihre Unterlagen sind, desto aussagekräftiger sind unsere Empfehlungen.

Wo reiche ich mein Baugesuch (Bauantrag, Bauvoranfrage, etc.) ein?

Die Baugenehmigungsbehörde der Stadt Augsburg ist das Bauordnungsamt. Hier erhalten Sie alle Informationen rund um verbindliche Baugesuche.

An wen kann ich mich für erste Anfragen mit Planungsskizzen wenden?

Bei Anfragen, denen bereits eine Planungsidee zu Grunde liegt, können Sie gerne unser Kontaktformular - Bauberatung nutzen. Damit ist sichergestellt, dass wir alle notwendigen Informationen erhalten und diese an den zuständigen Mitarbeitenden gehen. 

An wen wende ich mich bei Nachfragen zu meinem eingereichten Baugesuch?

Die Baugenehmigungsbehörde der Stadt Augsburg ist das Bauordnungsamt. Hier erhalten Sie alle Informationen rund um Ihr Baugesuche.

An wen wende ich mich bei Fragen zum Bauordnungsrecht (z. B. Abstandsflächen, Stellplatznachweis, Notwendigkeit und Art des Verfahrens)?

Für bauordnungsrechtliche Fragen ist bei der Stadt Augsburg das Bauordnungsamt zuständig.

Zuständige Dienststelle