Bayerische Ehrenamtskarte
Adresse & Kontakte
Ernst-Reuter-Platz 1 / 3. OG 86150 Augsburg | Lage im Stadtplan |
Ansprechpartnerin | Kristin Pongratz |
Telefon | 0821 324-3043 |
Fax | 0821 324-3045 |
Kontakt | buero.be@augsburg.de |
Öffnungszeiten
Wir sind für Sie da:
Montag – Freitag von 10 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung.
Beschreibung
Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes der Stadt Augsburg an die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich seit vielen Jahren überdurchschnittlich ehrenamtlich engagieren. Sie soll ein „Dankeschön“ sein und Vorteile für die vielen Menschen bieten, die sich in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft jeden Tag für Andere und für das Gemeinwohl einsetzen.
Mit der Ehrenamtskarte sind viele Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art verbunden. Die Karteninhaber erhalten Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, seinen Schlössern, Museen und der Seenschifffahrt sowie bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der privaten Wirtschaft. Dabei gilt die Ehrenamtskarte nicht nur für die Stadt Augsburg, sondern auch bayernweit. So können Karteninhaber auch die Angebote und Vergünstigungen aus anderen teilnehmenden bayerischen Landkreisen und Kommunen nutzen. Daneben winken attraktive exklusive Gewinnspiele mit tollen Preisen oder Verlosungen.
Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativen beim Büro für Bürgerschaftliches Engagement der Stadt Augsburg beantragen.
Grundsätzlich sind die Einnahmen, die ehrenamtlich Engagierte durch ihre freiwilligen Tätigkeiten erzielen, steuerpflichtig. Gem. § 3 Nr. 26 a EStG gibt es einen Steuerfreibetrag von 840 € im Jahr, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich liegt. Dieser Steuerfreibetrag von 840 € wird als Ehrenamtspauschale bezeichnet. Hierunter fallen auch die geldwerten Vorteile aus der Bayerischen Ehrenamtskarte. Werden darüber hinaus Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit erzielt, müssen die den Betrag von 840 € übersteigenden Einnahmen vom Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte selbst versteuert werden.
Newsletter und Verlosungen
Im Newsletter für Ehrenamtskarteninhaber und -inhaberinnen warten tolle Verlosungsaktionen und exklusive Events sowie Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte und zum Bürgerschaftlichen Engagement auf Sie. Er ist über www.augsburg.de/newsletter zu abonnieren.