Bayerische Ehrenamtskarte

Adresse & Kontakte

Ernst-Reuter-Platz 1 / 3. OG
86150 Augsburg
Lage im Stadtplan
AnsprechpartnerinKristin Pongratz
Telefon0821 324-3043
Fax0821 324-3045
Kontaktbuero.be@augsburg.de

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da:

Montag – Freitag von 10 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung.


Beschreibung

Die Ehrenamtskarte ist ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes der Stadt Augsburg an die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich seit vielen Jahren überdurchschnittlich ehrenamtlich engagieren. Sie soll ein „Dankeschön“ sein und Vorteile für die vielen Menschen bieten, die sich in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft jeden Tag für Andere und für das Gemeinwohl einsetzen.

Mit der Ehrenamtskarte sind viele Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art verbunden. Die Karteninhaber erhalten Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, seinen Schlössern, Museen und der Seenschifffahrt sowie bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der privaten Wirtschaft. Dabei gilt die Ehrenamtskarte nicht nur für die Stadt Augsburg, sondern auch bayernweit. So können Karteninhaber auch die Angebote und Vergünstigungen aus anderen teilnehmenden bayerischen Landkreisen und Kommunen nutzen. Daneben winken attraktive exklusive Gewinnspiele mit tollen Preisen oder Verlosungen.

Die Ehrenamtskarte können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativen beim Büro für Bürgerschaftliches Engagement der Stadt Augsburg beantragen. 

Grundsätzlich sind die Einnahmen, die ehrenamtlich Engagierte durch ihre freiwilligen Tätigkeiten erzielen, steuerpflichtig. Gem. § 3 Nr. 26 a EStG gibt es einen Steuerfreibetrag von 960 € im Jahr, wenn es sich um Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt, die im gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen Bereich liegt. Dieser Steuerfreibetrag von 960 € wird als Ehrenamtspauschale bezeichnet. Hierunter fallen auch die geldwerten Vorteile aus der Bayerischen Ehrenamtskarte. Werden darüber hinaus Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit erzielt, müssen die den Betrag von 960 € übersteigenden Einnahmen vom Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte selbst versteuert werden.

Newsletter und Verlosungen

Im Newsletter für Ehrenamtskarteninhaber und -inhaberinnen warten tolle Verlosungsaktionen und exklusive Events sowie Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte und zum Bürgerschaftlichen Engagement auf Sie. Er ist über augsburg.de/newsletter zu abonnieren.

Eine der folgenden persönlichen Voraussetzungen für den Erhalt einer Ehrenamtskarte muss erfüllt sein:

Blaue Ehrenamtskarte (3 Jahre gültig, bei Verlängerung weitere 4 Jahre gültig)

Die blaue Ehrenamtskarte ist drei Jahre gültig. Sie erhalten diese, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • derzeitiges ehrenamtliches Engagement seit mindestens zwei Jahren entweder mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder mit 250 Stunden pro Jahr
  • Besitz einer gültigen Jugendleitercard (Juleica) 
  • Aktiver Freiwilligendienst im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr sowie im Bundesfreiwilligendienst
  • aktiver Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr (mit abgeschlossener Truppmannausbildung beziehungsweise mit mindestens abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA)) 
  • derzeitige ehrenamtliche Tätigkeit als Einsatzkraft im Katastrophenschutz oder im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung
  • als Reservistin oder Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie entweder in den vergangenen zwei Kalenderjahren insgesamt mindestens 40 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in den vergangenen zwei Kalenderjahren ständiger Angehöriger eines Bezirk- oder Kreisverbindungskommandos waren. 

Goldene Ehrenamtskarte (unbegrenzt gültig)

Die unbegrenzt gültige goldene Ehrenamtskarte erhalten Sie, wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen:

  • ehrenamtliches Engagement seit mindestens 25 Jahren entweder mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder mit 250 Stunden pro Jahr
  • Inhaberin oder Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten 
  • Feuerwehrdienst, Rettungsdienst oder Einsatz in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes mit Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG)
  • als Reservistin oder Reservist regelmäßig aktiven Wehrdienst in der Bundeswehr leisten, indem sie seit mindestens 25 Jahren entweder insgesamt mindestens 500 Tage Reservisten-Dienstleistung erbracht haben oder in dieser Zeit ständiger Angehöriger eines Bezirk- oder Kreisverbindungskommandos waren. 

Die Bayerische Ehrenamtskarte gibt es als physische Karte im Scheckkartenformat und als digitale Karte, welche Sie in der Bayerischen Ehrenamtskarten-App des Freistaats Bayern auf Ihrem Smartphone aktivieren können. 

Die Zuständigkeit für die Bayerische Ehrenamtskarte liegt bei der Behörde des Wohnsitzes. Um Ihre Karte beim Büro für Bürgerschaftliches Engagement beantragen zu können, müssen Sie Ihren Wohnsitz in der Stadt Augsburg haben.

Die Beantragung erfolgt über folgendes Formular, Sie benötigen einen Drucker: Beantragung Bayerische Ehrenamtskarte (Formular)

Über die Ehrenamtskarten-App des Freistaats Bayern können Sie Ihre Karte rein online beantragen, auch wenn Sie nicht in Augsburg wohnen. Das Formular zur Beantragung finden Sie unter folgendem Link: bayern.ehrenamtskarte.app/beantragen

Die Stadt Augsburg sucht Akzeptanzpartner aus öffentlichen Einrichtungen, aus Wirtschaft und Geschäftswelt und ist für vielfältige Hilfen zur Unterstützung der Bayerischen Ehrenamtskarte dankbar. Diese können völlig frei gestaltet werden – zum Beispiel in Form von Vergünstigungen, besonderen Leistungen, reduzierten Preisen oder freiem Eintritt. Unsere Akzeptanzpartner leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sichtbarkeit von Engagement und zur Ausweitung der städtischen Anerkennungskultur. Gleichzeitig profitieren sie von einer überregionalen Sichtbarkeit über die interaktive Karte oder die kostenlose App „Ehrenamtskarte Bayern".

Werden Sie Akzeptanzpartner, indem Sie die Partner-Akzeptanzvereinbarung unter Nennung der Vergünstigung bzw. Leistung absenden oder Kontakt mit dem Büro für Bürgerschaftliches Engagement aufnehmen.

Bisher konnten schon viele Akzeptanzpartner gewonnen werden, denen die Stadt für ihren wichtigen Beitrag zur Ausweitung der städtischen Anerkennungskultur herzlich dankt!

Bayernweite Akzeptanzpartner und Angebote

Es lohnt sich auch ein Blick auf die Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, wo Sie Akzeptanzpartner bayernweit einsehen können.

 

Newsletter und Verlosungen

Im Newsletter für Ehrenamtskarteninhaber und -inhaberinnen warten tolle Verlosungsaktionen und exklusive Events sowie Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte und zum Bürgerschaftlichen Engagement auf Sie. Er ist über augsburg.de/newsletter zu abonnieren.

www.ehrenamtskarte.bayern.de

Mehr Infos zum Bürgerschaftlichen Engagement unter Augsburg engagiert