Ehrenbürger der Stadt Augsburg

Die Stadt Augsburg hat bisher 46 Personen das Ehrenbürgerrecht verliehen. Als erster wurde Karl Ernst Graf von Gravenreuth im Jahre 1820 zum Ehrenbürger ernannt.


NameEhrenbürger seit
Karl Ernst Frhr. von Gravenreuth02.03.1820
Ludwig Kraft Fürst von Oettingen-Wallerstein01.09.1829
Georg Edler von Silberhorn06.05.1837
Karl Leopold Frhr. von Stengel03.07.1841
Friedrich Albert Graf von Pappenheim27.09.1845
Dr. Anton von Kopf27.09.1845
Dr. Anton von Fischer18.08.1849
Dr. Franz Reisinger11.12.1852
Josef Heinrich Ritter von Weniger21.12.1852
Johann Georg Henle01.01.1853
Luise Barbara Gräfin von Ysenburg-Büdingen-Philippseich06.12.1853
Leonhard Frhr. von Hohenhausen27.04.1861
Winfried Hörmann von Hörbach11.09.1886
Eberhard Spickermann (Ehrenbürger von Haunstetten)13.11.1887
Otto Fürst von Bismarck01.04.1890
Ernst Schmid (Ehrenbürger von Göggingen)22.01.1893
Anton Tauscher (Ehrenbürger von Oberhausen)16.12.1894
Thaddäus Mahler (Ehrenbürger von Oberhausen)17.07.1904
Leo Eichleitner (Ehrenbürger von Göggingen)15.01.1913
Georg Brach05.02.1919
Maria Cäcilia Gräfin von Tattenbach (Ehrenbürgerin von Haunstetten)25.04.1927
Dr. Maximilian von Lingg20.05.1927
Kaspar Deutschenbaur30.12.1929
Otto Fäustle (Ehrenbürger von Bergheim)16.08.1930
Theodor Wiedemann15.06.1936
Otto Aurnhammer (Ehrenbürger von Göggingen)25.03.1946
Otto Meyer18.08.1952
Xaver Widmeier (Ehrenbürger von Haunstetten)06.09.1952
Josef Neumeir (Ehrenbürger von Bergheim)24.09.1955
Wolfgang Frhr. von Schaezler08.10.1958
Dr. Klaus Müller30.04.1964
Wolfgang Butz (Ehrenbürger von Göggingen)17.04.1966
Richard Hohenner28.06.1972
Wolfgang Pepper30.04.1978
Dr. Joseph Stimpfle08.04.1987
Hans Breuer26.10.1991
Max Gutmann24.01.1996
Dr. Peter Menacher31.03.2003
Anna Pröll31.03.2003
Prof. Dr. h. c. Ernst Cramer15.10.2003
Kurt F. Viermetz18.10.2004
Mietek Pemper29.04.2007
Walther Seinsch27.03.2015
Dr. h. c. Henry G. Brandt28.06.2015
Dr. h. c. Horst Seehofer01.03.2019
Dr. Kurt Gribl03.07.2024

Die Ernennungen von Paul von Hindenburg, Adolf Hitler, Franz von Epp, Ludwig Siebert sowie Franz Xaver Schwarz wurden in den Jahren 1946 und 1947 auf Beschluss des Augsburger Stadtrates wieder aberkannt.


Verleihung der Ehrenbürger-Würde an Altoberbürgermeister Dr. Kurt Gribl am 3. Juli 2024

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Wie wird man Ehrenbürgerin oder Ehrenbürger?

Wer die Liste der Augsburger Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger ansieht, merkt, dass das Ehrenbürgerrecht ein kostbares Gut ist. Eines, das nicht oft verliehen wird. Und wenn, dann mit guten Gründen. 38 Personen hat die Stadt Augsburg seit 1820 das Ehrenbürgerrecht verliehen. Der erste war der Politiker und Diplomat Karl Ernst von Gravenreuth. Zuletzt wurde Alt-Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl dieser Titel verliehen.
 

Beziehung zwischen Stadt und Person ist entscheidend

Die Stadt Augsburg beruft sich auf den Artikel 16 in der Bayerischen Gemeindeordnung. Darin heißt es: „Die Gemeinden können Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen“. Das bedeutet aber auch, dasss die Verdienste nur in einer unmittelbaren Beziehung zwischen der Stadt und der Person entstanden sein dürfen. Es kann also niemand geehrt werden, der in Augsburg lebt, aber sich allgemein für etwas eingesetzt hat.
 

Die Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger der letzten Jahre

In den letzten Jahren waren dies Persönlichkeiten wie der Publizist Prof. Dr. Ernst Kramer (2003), die drei Alt-Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl (2024), Dr. Peter Menacher (2003) und Hans Breuer (1991), die Widerstandskämpferin Anna Pröll (2003), der ehemalige Bankmanager und Förderer Kurt F. Viermetz (2004), der Holocaust-Überlebende und Schreiber der berühmten Schindler-Liste Mietek Pemper (2007), und der langjährige FCA-Chef Walter Seinsch (2015). 
 

Alle können Vorschläge machen

Wer die Ehrenbürgerwürde bekommen soll, können alle Augsburgerinnen und Augsburger vorschlagen. Zuerst berät der Ältestenrat über den Vorschlag. Stimmt dieser zu, wird die Person kontaktiert, die die Würde bekommen soll und nach ihrer Zustimmung gefragt, die Ehrenbürgerschaft anzunehmen. Wenn die Person zustimmt, berät der Stadtrat darüber in nichtöffentlicher Sitzung. Ist auch hier der Weg frei, wird der Beschluss veröffentlicht.Verliehen werden kann die Ehrenbürgerschaft nur zu Lebzeiten der Person.
 

Auszeichnung mit Festakt

In einer Feierstunde mit einem Empfang im Rathaus wird die Ehrenbürgerwürde mit einer Urkunde verliehen.
 

Weitere Verdienst-Auszeichnungen der Stadt Augsburg

Nicht nur mit der Ehrenbürgerwürde kann besonderes Engagement sichtbar gemacht werden. So vergibt die Stadt jedes Jahr die Medaille „Für Augsburg“.