
Ehrenbürger der Stadt Augsburg
Die Stadt Augsburg hat bisher 46 Personen das Ehrenbürgerrecht verliehen. Als erster wurde Karl Ernst Graf von Gravenreuth im Jahre 1820 zum Ehrenbürger ernannt.
Die Ernennungen von Paul von Hindenburg, Adolf Hitler, Franz von Epp, Ludwig Siebert sowie Franz Xaver Schwarz wurden in den Jahren 1946 und 1947 auf Beschluss des Augsburger Stadtrates wieder aberkannt.
Verleihung der Ehrenbürger-Würde an Altoberbürgermeister Dr. Kurt Gribl am 3. Juli 2024
Wie wird man Ehrenbürgerin oder Ehrenbürger?
Wer die Liste der Augsburger Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger ansieht, merkt, dass das Ehrenbürgerrecht ein kostbares Gut ist. Eines, das nicht oft verliehen wird. Und wenn, dann mit guten Gründen. 38 Personen hat die Stadt Augsburg seit 1820 das Ehrenbürgerrecht verliehen. Der erste war der Politiker und Diplomat Karl Ernst von Gravenreuth. Zuletzt wurde Alt-Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl dieser Titel verliehen.
Beziehung zwischen Stadt und Person ist entscheidend
Die Stadt Augsburg beruft sich auf den Artikel 16 in der Bayerischen Gemeindeordnung. Darin heißt es: „Die Gemeinden können Persönlichkeiten, die sich um sie besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenbürgern ernennen“. Das bedeutet aber auch, dasss die Verdienste nur in einer unmittelbaren Beziehung zwischen der Stadt und der Person entstanden sein dürfen. Es kann also niemand geehrt werden, der in Augsburg lebt, aber sich allgemein für etwas eingesetzt hat.
Die Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger der letzten Jahre
In den letzten Jahren waren dies Persönlichkeiten wie der Publizist Prof. Dr. Ernst Kramer (2003), die drei Alt-Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl (2024), Dr. Peter Menacher (2003) und Hans Breuer (1991), die Widerstandskämpferin Anna Pröll (2003), der ehemalige Bankmanager und Förderer Kurt F. Viermetz (2004), der Holocaust-Überlebende und Schreiber der berühmten Schindler-Liste Mietek Pemper (2007), und der langjährige FCA-Chef Walter Seinsch (2015).
Alle können Vorschläge machen
Wer die Ehrenbürgerwürde bekommen soll, können alle Augsburgerinnen und Augsburger vorschlagen. Zuerst berät der Ältestenrat über den Vorschlag. Stimmt dieser zu, wird die Person kontaktiert, die die Würde bekommen soll und nach ihrer Zustimmung gefragt, die Ehrenbürgerschaft anzunehmen. Wenn die Person zustimmt, berät der Stadtrat darüber in nichtöffentlicher Sitzung. Ist auch hier der Weg frei, wird der Beschluss veröffentlicht.Verliehen werden kann die Ehrenbürgerschaft nur zu Lebzeiten der Person.
Auszeichnung mit Festakt
In einer Feierstunde mit einem Empfang im Rathaus wird die Ehrenbürgerwürde mit einer Urkunde verliehen.
Weitere Verdienst-Auszeichnungen der Stadt Augsburg
Nicht nur mit der Ehrenbürgerwürde kann besonderes Engagement sichtbar gemacht werden. So vergibt die Stadt jedes Jahr die Medaille „Für Augsburg“.