Mitwirkung

Planungen der Stadt Augsburg dürfen überörtlichen Vorgaben wie dem Landesentwicklungsprogramm Bayern oder dem Regionalplan der Region Augsburg nicht widersprechen. Daher ist es wichtig, dass sie ihre Belange bei der Fortschreibung dieser Regelwerke einbringt. Gleiches gilt bei Großprojekten innerhalb des Stadtgebiets, die von übergeordneten Behörden genehmigt werden. Auch hier wirkt die Stadt Augsburg bei der Entscheidungsfindung mit, indem sie ihre Belange mittels einer Stellungnahme formuliert.


Landesplanung

Regionalplanung

Raumordnung

Planfeststellung

Plangenehmigung

Freistellung von Bahnbetriebszwecken