Elektronische Kommunikation

Die Stadt Augsburg bietet verschiedene Möglichkeiten, mit denen Sie elektronisch mit der Stadtverwaltung kommunizieren können. Nachfolgend finden Sie Informationen und Hinweise zu den verschiedenen elektronischen Kommunikationswegen. Sofern Sie eine der angebotenen elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten nutzen, gehen wir davon aus, dass wir Ihnen auch auf diesem Weg antworten dürfen.

E-Mails

E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannte Sachbearbeiterin, den Ihnen bekannten Sachbearbeiter oder an die zuständige Dienststelle senden. Die E-Mail-Adressen finden Sie in der Liste der Städtischen Dienststellen und Betriebe. Sollten Sie ein Schreiben oder einen Bescheid der Stadt Augsburg erhalten haben, so finden Sie die E-Mail Adresse in der Regel auf dem Briefkopf des jeweiligen Dokuments. Allgemeine Fragen und Anregungen können Sie auch an die E-Mail Adresse augsburg@augsburg.de adressieren.

Bitte haben Sie Verständnis, dass E-Mails nur im „Text“ oder „HTML“-Format bis zu einer Gesamtgröße von 20 Megabyte entgegengenommen werden können.

Wir weisen darauf hin, dass die Kommunikation per E-Mail unverschlüsselt erfolgt. Sie sollten per E-Mail deshalb keine personenbezogenen oder andere vertrauliche Daten an die Stadt Augsburg übermitteln. Bitte nutzen Sie hierfür die städtischen Online-Services oder übermitteln Sie Ihre Nachricht mithilfe des Sicheren Kontaktformulars oder per De-Mail.

Ebenfalls kann es sein, dass die Kommunikation per E-Mail aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht ausreichend ist. Dies erkennen Sie meist daran, dass ein Antrag oder eine Erklärung „schriftlich“ zu erfolgen hat.
 

Für diese Fälle bietet die Stadt Augsburg folgende Wege an:

  • Online-Services, die eine Identifikation mit dem Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beinhalten (transportverschlüsselt)
  • De-Mail mit der Funktion „absenderbestätigt“ (transportverschlüsselt)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (unverschlüsselt)

Online-Services

Für viele städtische Dienstleistungen stellen wir Online-Dienste bereit, die Sie bequem von zu Hause aus und rund um die Uhr nutzen können. Die Übermittlung Ihrer eingegebenen Daten erfolgt dabei stets verschlüsselt (Transportverschlüsselung).

Darüber hinaus können Sie sich bei einigen Online-Diensten über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels gegenüber der Stadt Augsburg identifizieren. Anträge und Erklärungen, die eine Unterschrift benötigen, können so ebenfalls auf elektronischem Weg abgeben werden.

De-Mail

Zur verschlüsselten Übermittlung (Transportverschlüsselung) von Nachrichten und Dokumenten können Sie die Stadt Augsburg per De-Mail über das Postfach

stadt@augsburg.de-mail.de

erreichen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie über ein De-Mail Konto verfügen. Nähere Informationen zur De-Mail finden Sie hier.

Muss ein Antrag oder eine Erklärung „schriftlich“ erfolgen, so können Sie hierfür ebenfalls die De-Mail nutzen. In diesem Fall müssen Sie die De-Mail mit der Funktion „absenderbestätigt“ versehen.
Neben der De-Mail stehen Ihnen für schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Online-Services, die eine Identifikation mit dem Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beinhalten (transportverschlüsselt)
  • Qualifizierte elektronische Signatur (unverschlüsselt)

Qualifizierte elektronische Signatur

Muss ein Antrag oder eine Erklärung „schriftlich“ erfolgen, so können Sie diese/n auch auf elektronischem Weg an die Stadt Augsburg übermitteln. Eine der Möglichkeiten besteht darin, dass Sie das jeweilige Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und als E-Mail Anhang an die Adresse

QES@augsburg.de

übermitteln. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie über ein qualifiziertes Zertifikat für elektronische Signaturen verfügen. Nähere Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass eine eingescannte Unterschrift die Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur nicht erfüllt.

Die Stadt Augsburg akzeptiert qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel, die auf einem qualifizierten Zertifikat eines EU-Mitgliedsstaates beruhen. Qualifiziert signierte Dokumente werden derzeit nur im Dateiformat (*.pdf) entgegengenommen. Die qualifizierte elektronische Signatur muss dabei in das PDF-Dokument integriert sein (PDF-inline).

Auch bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt die Übertragung der E-Mail unverschlüsselt. Es stehen für schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen folgende weitere Möglichkeiten zur Verfügung, bei denen zugleich eine Verschlüsselung sichergestellt ist:

  • De-Mail mit der Funktion „absenderbestätigt“
  • Online-Services, die eine Identifikation mit dem Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beinhalten

Einlegung eines Widerspruchs

Möchten Sie gegen einen Bescheid der Stadt Augsburg einen Widerspruch einlegen (ob dies möglich ist, kann der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheids entnommen werden), so kann dieser auch auf elektronischem Weg erfolgen. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht.

Für die elektronische Widerspruchseinlegung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

a) Versendung eines signierten elektronischen Dokuments mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist (Funktion „absenderbestätigt“), an die De-Mail Adresse stadt@augsburg.de-mail.de

b) Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse qes@augsburg.de

Bitte beachten Sie, dass eine eingescannte Unterschrift die Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur nicht erfüllt.

Die Stadt Augsburg akzeptiert qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel, die auf einem qualifizierten Zertifikat eines EU-Mitgliedsstaates beruhen. Qualifiziert signierte Dokumente werden derzeit nur im Dateiformat (*.pdf) entgegengenommen. Die qualifizierte elektronische Signatur muss dabei in das PDF-Dokument integriert sein (PDF-inline).

Auch bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur erfolgt die Übertragung der E-Mail unverschlüsselt.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Augsburg kann auch elektronisch eingelegt werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht.

Für die elektronische Einlegung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Versendung eines signierten elektronischen Dokuments, das für die Bearbeitung durch die Behörde geeignet ist,

a) mit der Versandart nach § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes, bei der der Absender sicher im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 De-Mail-Gesetz angemeldet ist („absenderbestätigt“), an die De-Mail Adresse stadt@augsburg.de-mail.de

b) gemäß § 32a Abs. 4 Nr. 2 StPO an das besondere elektronische Behördenpostfach der Stadt Augsburg (Stadt Augsburg - Ordnungswidrigkeiten)

Weitere Voraussetzungen (z. B. die zugelassenen Dateiformate) können Sie der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung entnehmen (https://www.gesetze-im-internet.de/ervv/BJNR380300017.html).

Daneben stehen weitere Informationen über die Rechtsgrundlagen und das Verfahren auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) zur Verfügung.

Elektronischer Rechtsverkehr

Die Stadt Augsburg hat den Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr eröffnet und verfügt hierzu über verschiedene besondere elektronische Behördenpostfächer (beBPo). Diese sind im SAFE-Verzeichnisdienst der Justiz veröffentlicht.

Die fachlichen Zuständigkeiten zu den verschiedenen Postfächern können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

>> Übersicht beBPo-Konzept Stadt Augsburg Dezember 2021

Weitere Voraussetzungen (z. B. die zugelassenen Dateiformate) können Sie der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung entnehmen (https://www.gesetze-im-internet.de/ervv/).

Daneben stehen weitere Informationen über die Rechtsgrundlagen und das Verfahren auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) zur Verfügung.

 

Zusätzliche Hinweise für Behörden

Zur sicheren Kommunikation in Behörden verwendet die Stadt Augsburg Zertifikate der Bayerischen Verwaltungs-PKI (V-PKI, https://www.pki.bayern.de/vpki/index.html). Diejenigen städtischen E-Mail Adressen, die mit einem V-PKI Zertifikat ausgestattet sind, können dem LDAP-Verzeichnis der V-PKI entnommen werden. Auch die zentrale Posteingangsstelle (stadt@augsburg.de) verfügt über ein V-PKI Zertifikat.

Zugelassene Dateiformate und Spam-Filter

1. Zugelassene Dateiformate

1.1. Anhänge werden in folgenden Dateiformaten entgegengenommen:

  • Textdateien im Format ANSI (*.txt)
  • Rich Text Format (*.rtf)
  • Microsoft Office Formate ohne Makros (doc, docx, xls, xlsx, ppt, pptx)  
  • Portable Data File (*.pdf)
  • Joint Photographic Expert Group (*.jpg)
  • Graphics Interchange Format (*.gif)
  • Tag Image File Format (*.tif)
  • Bitmap Pictures (*.bmp)

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. Sollten Dateiformate nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung an die Absenderadresse.

1.2. Dateien in den unter Ziffer 1.1 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Hierbei ist das zip-Format bzw. 7z-Format zu wählen.

1.3. Für schriftlich abzufassende, zu unterschreibende oder zu unterzeichnende Dokumente im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs gelten besondere technische Anforderungen. Diese sind in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV sowie auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) definiert.

2. Spam-Filter
Die Stadt Augsburg verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden. Sollte dies fälschlicherweise geschehen, wenden Sie sich bitte an postmaster@augsburg.de.