Denkmalschutz – Geschichte bewahren
Die reiche Geschichte Augsburgs spiegelt sich im heutigen Denkmalbestand wider. So sind von den ca. 82.150 Gebäuden der Stadt 1.074 als Einzelbaudenkmäler geschützt, ca. 4.500 befinden sich in einem Denkmalensemble (Stand 2024). Augsburgs Bodendenkmäler sind die Zeugnisse der frühesten Besiedlung und belegen die Bedeutung als römische Provinzhauptstadt. Das „Augsburger Wassermanagement-System" wurde im Jahr 2019 in die UNESCO-Welterbeliste eingeschrieben.
Der Erhalt der Denkmäler für zukünftige Generationen wird durch das Bayerische Denkmalschutzgesetz gewährleistet. Wer Baudenkmäler oder Teile davon beseitigen, verändern oder an einen anderen Ort verbringen will, bedarf der Erlaubnis (Art. 6 BayDSchG). Dies gilt auch für Gebäude und Freianlagen in Ensembles sowie für Veränderungen in der Nähe von Baudenkmälern. Bei Einzelbaudenkmälern umfasst der Schutz auch das Gebäudeinnere, die Ausstattung und das Umfeld.
Den Pflichten der Denkmaleigentümer zum Erhalt stehen Steuervorteile und Zuschussmöglichkeiten gegenüber. Hierzu berät die Untere Denkmalschutzbehörde. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Denkmalbehörden im Vorfeld ist bei allen Planungen sinnvoll.
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