
Augsburger Plärrer – Schwabens größtes Volksfest
Im Frühjahr und im Spätsommer ist Augsburg Schauplatz für das größte Volksfest in Bayerisch-Schwaben. Ein Fest, das Moderne und Tradition vereint – mit Hightech-Fahrgeschäften, nostalgischen Schaustellerbetrieben und bayerischer Gemütlichkeit in den Festzelten.
Herbstplärrer 2025: Alle Informationen auf einen Blick
Die Betriebszeiten der Festzelte werden über eine eigenständige gaststättenrechtliche Erlaubnis geregelt. Für den übrigen Festplatz gelten folgende Zeiten:
Montag bis Donnerstag: | 12:00 (spätestens 13:00 Uhr) – 23:00 Uhr |
Freitag: | 12:00 (spätestens 13:00 Uhr) – 23:30 Uhr |
Samstag: | 10:30 (spätestens 12:00 Uhr) – 23:30 Uhr |
Sonntag: | 10:30 Uhr (spätestens 12: Uhr) – 23:00 Uhr |
Freitag, 22.08. | 16 Uhr | Beginn |
18 Uhr | Traditioneller Fassanstich durch Oberbürgermeisterin Eva Weber im Held´s Schaller Zelt Stad´l | |
21:45 Uhr | Brillant-Hochfeuerwerk | |
Samstag, 23.08. | ab 12:30 Uhr | Plärrerumzug |
ab 16 Uhr | Casting für den „Trachtenkerl 2025“ bei der Fischbraterei Meeß | |
Dienstag, 26.08. | 14 Uhr | Nachmittag für Senioren, Rentner und Menschen mit Behinderung der Stadt Augsburg im Binswanger-Zelt (Einlass ab 13 UIhr) |
Mittwoch, 27.08. | bis 20 Uhr | Kinder- und Familientag |
Freitag, 29.08. | 21:45 Uhr | Brillant-Hochfeuerwerk mit Musik |
Sonntag, 31.08. | 9:30 Uhr | Schaustellergottesdienst mit Pfarrer Johannes Bräuchle (Evangelische Schaustellerseelsorge in der EKD) im Autoscooter nder Familie Diebold - bürgerschaftsöffentlich |
Dienstag, 02.09. | 19 Uhr | Krönung des „Trachtenkerls 2025“ im Held`s Schaller Zelt Stad`l |
Mittwoch, 03.09. | bis 20 Uhr | Kinder- und Familientag |
Freitag, 05.09. | 21:45 Uhr | Brillant-Hochfeuerwerk |
… mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Viele Besucher, begrenzte Parkmöglichkeiten: Deshalb empfiehlt das Marktamt die Anreise zum Herbstplärrer mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Die Haltestelle „Plärrer“ der Straßenbahnlinie 4 Augsburg-Nord / Hauptbahnhof über den Königsplatz befindet sich direkt am Haupteingang an der Langenmantelstraße. Auskünfte zum Linienfahrplan entnehmen Sie bitte den jeweils aktuellen und ausführlichen Fahrgastinformationen der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH.
Um als Familie kostengünstig zur Veranstaltung zu gelangen, kann wieder ein Familien-Tagesticket gekauft werden. Mit diesem Ticket kann 1 Erwachsener (ab 15 Jahre) Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr und am Wochenende und an Feiertagen ganztags bis zu 4 Kinder kostenlos mitnehmen.
...mit dem Taxi
Für die Heimfahrt wird ein Taxistandplatz auf der Badstraße zwischen Holzbach- und Schwimmschulstraße am Ausgang des Festplatzes eingerichtet.
...mit dem Fahrrad
Für die Radfahrerinnen und Radfahrer werden an der Holzbachstraße in unmittelbarer Nähe zum Eingang an der Badstraße Fahrradständer aufgestellt. Zusätzliche Abstellmöglichkeiten gibt es entlang des Zaunes an der Langenmantelstraße auf der linken Seite des Haupteinganges. Zudem können die zahlreichen Fahrradbügelparker des städtischen Schwimmbades in der Grünanlage entlang der Schwimmschulstraße genutzt werden.
Auch das Leihradsystem swabi der swa bietet sich für die Fahrt zum Plärrer und zurück nach Hause an. Mit dem Code „GAUDI25“ erhalten Kunden in der Plärrerzeit die ersten 30 Minuten bei jeder Fahrt mit mechanischen Fahrrädern umsonst, zuzüglich der Entsperrgebühr von 10 Cent pro Fahrt. Einfach die App herunterladen, registrieren und losfahren.
...mit dem Auto
Verkehrsregelungen
- Sperrung des Kleinen Exerzierplatzes (Plärrergeländes) für den Park-and-Ride-Verkehr während der Zeit vom 11. August bis einschließlich 12. September 2025. Es wird empfohlen die P+R-Plätze an den Zufahrtsstraßen zu nutzen.
- Auf der Langenmantel-, Bad- und Holzbachstraße wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.
- Die Langenmantelstraße wird von Freitag bis Sonntag, jeweils in der Zeit von 19:00 Uhr bis 24:00 Uhr, für den Fahrverkehr gesperrt. ÖPNV, Rad- und Fußverkehr sind von der Sperrung nicht betroffen. Eine Umleitung wird eingerichtet.
- Die Schwimmschulstraße wird von Freitag bis Sonntag, jeweils von 12:00 Uhr bis 24:00 Uhr, für den Kfz-Verkehr gesperrt.
- Die Zufahrt in die Schwimmschulstraße aus Richtung Süden ist nur über die Holzbachstraße möglich. Individualverkehr ist in der Badstraße ab Holzbachstraße in westlicher Richtung und ab Schwimmschulstraße in östlicher Richtung wegen der Einrichtung eines Taxistandplatzes nicht möglich.
- In der Max-Hempel-Straße wird für den gesamten Veranstaltungszeitraum eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Langenmantelstraße angeordnet, die dortigen Parkmöglichkeiten sind über die Senkelbachstraße erreichbar.
- Auf der Westseite der Schwimmschulstraße dürfen während der gesamten Veranstaltung keine Kraftfahrzeuge geparkt werden.
Parkmöglichkeiten
- Kostenlose Parkplätze für Besucherinnen und Besucher auf dem städtischen Parkplatz hinter dem Arbeitsamt (Zufahrt über die Senkelbachstraße) zu folgenden Zeiten: Montag - Freitag: 18:00 Uhr - 1:00 Uhr Samstag und Sonntag: ganztägig
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung werden zwischen Holzbach-, Bad- und Schwimmschulstraße „Parkplatzvermietung Salameh“ in der Nähe des Einganges zum Festplatz eingerichtet. Ebenso stehen insgesamt 10 Parkplätze für Menschen mit Behinderung an der Schwimmschulstraße nach der Polizeiwache zur Verfügung.
- Gebührenpflichtige Parkplätze für Besucherinnen und Besucher - auf den Parkplätzen an der Holzbachstraße (Einfahrt über die Zufahrt zur Deutschen Post) - auf dem Grundstück zwischen Holzbach-, Bad- und Schwimmschulstraße.
Mit diesem erweiterten Parkplatzangebot soll erreicht werden, dass die Anwohnerparkplätze im angrenzenden Wohngebiet für die Bewohnerinnen und Bewohner freigehalten werden. Um entsprechende Beachtung wird freundlich gebeten.
Ridepooling-Dienst swaxi
Für den Weg zum Plärrer oder nach Hause kann statt dem eigenen Auto das swaxi, der flexible Ridepooling-Dienst der swa, genutzt werden.
Familien mit Kindern sind auf dem Festplatz ganz besonders willkommen. Jeweils am Mittwoch findet der Kinder- und Familientag mit ermäßigten Fahr- und Eintrittspreisen sowie Sonderangeboten an allen Geschäften bis 20:00 Uhr statt. Aus organisatorischen Gründen gelten die Angebote in den Festzelten jeweils nur bis 18:00 Uhr.
Auch dieses Mal gibt es wieder zahlreiche Gewinnspiele und Verlosungen, bei denen die beliebten „Bummelpässe“ des Schwäbischen Schaustellerverbandes e.V. mit Freikarten und Vergünstigungen an allen Geschäften zu gewinnen sind.
Für die ganz kleinen Gäste stehen Wickelmöglichkeiten zur Verfügung:in den Sanitäranlagen beim Binswanger Zelt sowie im Held’s Schaller Zelt Stad‘l. Im Kinderfahrgeschäft „Orient-Express“ ist eine Kindertoilette mit Wickelmöglichkeit integriert.
Die Streetworker des Stadtjugendrings Augsburg kümmern sich um die Belange und Sorgen der jugendlichen Besucherinnen und Besucher.
Die Einhaltung des Jugendschutzes wird durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie überwacht. Laut § 5 der Verordnung über den Plärrer dürfen sich Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren ab 20:00 Uhr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigen oder erziehungsberechtigten Person (ab 18 Jahren) auf dem Festgelände aufhalten.
In der Praxis sieht das wie folgt aus:
- Beide Personen benötigen gültige Ausweisdokumente.
- Ein Elternteil muss die die personensorgeberechtigte Person für die Aufsichtspflicht bevollmächtigen.
- Der Ausweis des Vollmachtgebers wird in Kopie ebenfalls benötigt.
- Der Bevollmächtigte hat die Aufsicht und muss sich somit in direkter Nähe des Kindes / Jugendlichen befinden.
Für Seniorinnen und Senioren, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit Behinderung veranstalten die Stadt Augsburg und der Seniorenbeirat am Dienstag, 26.08..2025, iim Festzelt Binswanger einen geselligen Nachmittag.
Beginn ist um 14 Uhr, Einlass um 13 Uhr. Gutscheine für eine Maß Bier, ein Radler oder ein alkoholfreies Getränk und ein Paar Bratwürstel mit Semmel können für 5 € vom 18. bis 25. August in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle des Seniorenbeirates, Beim Rabenbad 5, 86150 Augsburg erworben werden. Bei der Abgabe des Gutscheins im Festzelt ist ein Bediengeld von 1 € zu entrichten.
Für die ganz kleinen Gäste stehen Wickelmöglichkeiten zur Verfügung, und zwar in den Sanitäranlagen beim Binswanger Zelt sowie im Held’s Schaller Zelt Stad‘l.
Im Kinderfahrgeschäft „Orient-Express“ ist eine Kindertoilette mit Wickelmöglichkeit integriert.
Behindertengerechte Sanitäreinrichtungen sind zu finden beim Festzelt Binswanger und im Festzelt Schaller.
In der „Toilette für alle“ können Menschen mit komplexer Behinderung auch auf einer höhenverstellbaren Liege versorgt werden. Diese Sanitäreinrichtung steht gegenüber vom Almdorf.
Es werden Eingangskontrollen an den Zufahrtssperren bei den Eingängen in der Langenmantel-, Bad- und Schwimmschulstraße durchgeführt. Dabei werden hauptsächlich Rucksäcke und Taschen auf deren Inhalt kontrolliert. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden und den Zugang zur Veranstaltung zu beschleunigen, bitten wir alle Besucherinnen und Besucher, auf das Mitbringen größerer Behältnisse zu verzichten.
Bitte nicht mitbringen! Auf dem Plärrergelände gilt ein absolutes Waffenverbot. Das Mitführen von weiteren gefährlichen Gegenständen sowie Tieren jeglicher Art (ausgenommen Assistenztiere) ist verboten. Auch Glasflaschen sind verboten; Kuntststoffflaschen, die keinen Alkohol enthalten, sind dagegen erlaubt. Weitere Hinweise können der Plärrerverordnung entnommen werden.
Die Einsatzkräfte der Polizei, des Bayerischen Roten Kreuzes und der Berufsfeuerwehr sind während der Veranstaltung in der Plärrerwache, Schwimmschulstraße 30 zu erreichen.
Der städtische Ordnungsdienst läuft täglich im Umfeld des Festgeländes Streife und trägt damit dort zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei. Zudem wird in der Nähe des Plärrereingangs zu publikumsintensiven Zeiten wieder eine Mobile Wache durch das Ordnungsamt betrieben, die den Besucherinnen und Besuchern und auch den übrigen Passanten eine zusätzliche Anlaufstelle bietet.
Die Stadt Augsburg bittet aus Sicherheitsgründen alle Besucherinnen und Besucher um Einhaltung der Ordnungsvorschriften der Plärrerverordnung. Diese wird am Info-Point in der Platzmitte (bei der Trafostation) ausgehängt. Bei den Eingangskontrollen wird die Beachtung der Ordnungsvorschriften der Plärrerverordnung mit überwacht. Auf besonders wichtige Verhaltensregeln für die Besucherinnen und Besucher wird zusätzlich auf Tafeln an den Eingangsportalen hingewiesen.
Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem gesamten Plärrergelände. Die Einhaltung des Jugendschutzes wird durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie überwacht. Laut § 5 der Verordnung über den Plärrer dürfen sich Kinder bzw. Jugendliche unter 16 Jahren ab 20:00 Uhr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigen oder erziehungsberechtigten Person (ab 18 Jahren) auf dem Festgelände aufhalten.
Konkret bedeutet das:
- Beide Personen benötigen gültige Ausweisdokumente.
- Ein Elternteil muss die die personensorgeberechtigte Person für die Aufsichtspflicht bevollmächtigen.
- Der Ausweis des Vollmachtgebers wird in Kopie ebenfalls benötigt.
- Der Bevollmächtigte hat die Aufsicht und muss sich somit in direkter Nähe des Kind
Die erstmalige und regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung und Abnahme aller Geschäfte (Erteilung und Verlängerung der Ausfuhrgenehmigung) erfolgt durch den TÜV. Die eingehende Prüfung nach dem Aufbau der Geschäfte auf dem Festplatz (Gebrauchsabnahme) wird durch die LGA Bayern – Prüfamt für Standsicherheit durchgeführt.
Verordnung über Frühjahrs- und Herbstplärrer
- Parkplätze für Menschen mit Behinderung werden zwischen Holzbach-, Bad- und Schwimmschulstraße „Parkplatzvermietung Salameh“ in der Nähe des Einganges zum Festplatz eingerichtet.
- Behindertengerechte Sanitäreinrichtungen sind zu finden beim Festzelt Binswanger, im Festzelt Schaller sowie die „Toilette für Alle“, in welcher Menschen mit komplexer Behinderung auch auf einer höhenverstellbaren Liege versorgt werden können. Diese Sanitäreinrichtung steht gegenüber vom Almdorf.
- Bei der Auswahl der Geschäfte wurde darauf geachtet, dass die Belange von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden können.
Auch die Schaustellerinnen und Schausteller achten besonders darauf, dass Gäste mit Handicap soweit wie möglich an der Veranstaltung teilhaben können.
Für die Besucherinnen und Besucher des Augsburger Plärrers wird jederzeit frisches und kostenloses Trinkwasser bereitgestellt. Das Trinkwasser ist an einer mobilen Zapfstation erhältlich. Mit einem mitgebrachten Trinkgefäß kann Trinkwasser aus der Leitung entnommen und direkt getrunken werden. Die Trinkwasserstation ist am Logo der swa erkennbar und befindet sich in der Nähe des Binswanger Festzeltes.
Als Serviceangebot der Schaustellerbetriebe bekommt man kostenloses Trinkwasser aber auch auf Nachfrage überall an den Essens- und Getränkeständen.
Im Bereich des Haupteinganges an der Langenmantelstraße sowie im Eingangsbereich des Festplatzes an der Badstraße stehen für die Besucherinnen und Besucher Geldautomaten zur kostenpflichtigen Bargeldabhebung zur Verfügung.
Plärrer-Taler: Ein Taler entspricht einem Euro. Alle bereits im Umlauf befindlichen Taler behalten ihre Gültigkeit und können an allen Geschäften auf dem größten Volksfest Schwabens eingelöst werden. Eine Rückerstattung oder Auszahlung ist nicht möglich.
Impressionen vom Herbstplärrer 2025
Mit dem Fassanstich durch Oberbürgermeisterin Eva Weber wurde der Herbstplärrer am Freitag, 22. August 2025, um 18:00 Uhr eröffnet. Am Samstag stand dann der Plärrer-Umzug auf dem Programm. Schwabens größtes Volksfest dauert bis einschließlich Sonntag, 7. September 2025.
































































































Informationen für Schaustellerbetriebe
Auf dem Plärrer sind ausschließlich Schaustellergeschäfte zugelassen. Details zur Bewerbung sind in der Ausschreibung für Oster- und Herbstplärrer 2026 nachzulesen. Diese steht hier als Download bereit. Die Ausschreibung wird auch in der Fachzeitschrift „Der Komet“ sowie im Amtsblatt der Stadt Augsburg veröffentlicht.
Schausteller, die ihre Imbiss- Getränkestände und Fahrgeschäfte etc. auf dem Frühjahrs- und Herbstplärrer anbieten möchten, bewerben sich bitte entweder mit dem Online-Formular oder mit ihren persönlichen Bewerbungsunterlagen, die direkt an das Marktamt zu richten sind. Die Bewerbungsunterlagen und weiteren Angaben sollen sich inhaltlich an die genannten Ausschreibungshinweisen orientieren. Ein Bewerbungsformular ist hierzu nicht erhältlich.
Die Versendung der Online-Bewerbung erfolgt rein elektronisch an das Marktamt und muss jeweils für den Frühjahrsplärrer bis zum 15. Juli des Vorjahres und für den Herbstplärrer bis zum 15. Juli des Vorjahres online eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen (Prospekte, Fotos vom Stand, Reisegewerbekarte, …) sind in digitaler Form hochzuladen.
Die Stadt Augsburg veranschlagt einen Kostenvorschuss (Bearbeitungsgebühr) gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Augsburg i.V.m. Artikel 14 des Kostengesetzes für die Bearbeitung einer Bewerbung. Bei Online Bewerbung beträgt die Gebühr 30,00 Euro und wird im Anschluss an die Formulareingaben online bezahlt.
Bei den persönlichen Bewerbungen, die direkt an das Marktamt gerichtet sind, beträgt die Gebühr ebenfalls 30,00 Euro für jede eingegangene Bewerbung und ist sofort, jedoch spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist (15. Juli des Vorjahres für den Frühjahrs- und für den Herbstplärrer) auf das Konto der Stadt Augsburg, Marktamt bei der Stadtsparkasse Augsburg, IBAN: DE33 7205 0000 0001 0604 82 zu überweisen.
Der Verwendungszweck 4.76321.104811, Name, Geschäft und Frühjahrs- bzw. Herbstplärrer sind dabei zwingend anzugeben. Bei Auslandszahlungen bitte die SWIFT-BIC: AUGSDE77XXX angeben. Bewerbungen ohne Zahlung innerhalb der gesetzten Frist nehmen am Vergabeverfahren nicht teil.
Bewerber, die ihr Gesuch unvollständig einreichen, scheiden bei der Entscheidung über Zulassungen automatisch aus. Gleiches gilt für Bewerber, die Platzgelder, Gebühren oder Steuern irgendeiner Art schulden.
Nur bei Banküberweisung ist gewährleistet, dass der Kostenvorschuss (Bearbeitungsgebühr) bei der Stadt Augsburg eingeht. Schecks oder Bargeld können nicht angenommen werden.
Aus Gründen der Gleichbehandlung kann vom Marktamt keine Prüfung auf Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen erfolgen.
Fragebogen
Ergänzend zu den gemäß der Ausschreibung geforderten Unterlagen und Angaben können Sie zusätzlich einen Fragebogen online ausfüllen. Die dort von Ihnen formulierten Angaben dienen, ergänzend zu Ihren Bewerbungsunterlagen, insbesondere zur Herausstellung der Besonderheiten Ihres Betriebes in den abgefragten Bewertungskriterien.
Der Fragebogen ist nicht zwingend erforderlich.
Ihr online ausgefüllter Fragebogen wird elektronisch beim Marktamt eingereicht.
Vergabeverfahren
Zur Gewährleistung einer möglichst objektiven Auswahl der Beschicker zu den Augsburger Plärrerveranstaltungen und zur transparenten Darstellung der Zulassungs- oder Absageentscheidungen durch die Verwaltung werden aufgrund der eingegangenen Unterlagen und Angaben, wie in der Ausschreibung gefordert, evtl. ergänzt um Angaben im Fragebogen, Bewertungen im Vergabeverfahren vorgenommen.
Bewertungskriterien
Die gemäß der Ausschreibung benötigten Unterlagen und Angaben, sowie die im Fragebogen formulierten Zusatzangaben stellen die Kriterien dar, die im Rahmen einer Bepunktung zum Zulassungsergebnis führen.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Bewertungskriterien
Augsburger Plärrer 2025
- Herbstplärrer 22.08. – 07.09.2025
Anschrift
Plärrergelände 86153 Augsburg | Im Stadtplan |
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