Der Augsburger Radvertrag

Bessere Radwege, mehr Abstellmöglichkeiten, übersichtlichere Kreuzungen: Darum geht es im Radvertrag. Eine Übersicht über die einzelnen Projekte.

Über 15.500 Menschen haben das Bürgerbegehren unterschrieben, auf dessen Basis der Radvertrag ausgearbeitet wurde. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis "Fahrradstadt jetzt" wurden konkrete Ziele und Maßnahmen festgelegt, um die Verhältnisse für Radfahrerinnen und Radfahrer in Augsburg zu verbessern.


Allgemeine Vereinbarungen

An für den Radverkehr gewidmeten Gemeindestraßen mit zulässigen Geschwindigkeiten über 30 km/h sind durchgehende Radverkehrsanlagen (Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder gemeinsame Geh- und Radwege) herzustellen, die bei anstehenden Änderungen der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur und bei Neuplanungen den Standardanforderungen der Stadt aus dem Jahr 2015 (siehe Anlage 1) und, soweit dort nicht geregelt, den einschlägigen Richtlinien und Bestimmungen entsprechen. Die Stadt wird dieses Ziel auch im Zuge einer Beteiligung an Planfeststellungsverfahren mit einbringen und bei Planungen städtischer Gesellschaften dieses Ziel den städtischen Gesellschaften weitergeben.

Die Oberflächengestaltung wird der jeweiligen Bedeutung der Radverkehrsverbindung entsprechend ausgeführt. Dabei werden die Radwege, Radfahrstreifen und die Schutzstreifen eine durchgehende, ebene Oberfläche ohne Bordsteinkante aufweisen. Ausnahmen sind möglich, wenn diese Gestaltung baufachlich nicht möglich und/oder finanziell nicht verhältnismäßig ist. Das Ergebnis der baufachlichen Prüfung und der Verhältnismäßigkeitsprüfung wird dem Aktionsbündnis mitgeteilt. An besonders schützenswerten Stellen soll ein unzulässiges Befahren und Halten durch Kraftfahrzeuge durch bauliche Maßnahmen erschwert werden.

Kann aufgrund einer besonderen örtlichen Situation weder eine Radverkehrsanlage entsprechend der 2015 beschlossenen Standardanforderungen eingerichtet, noch aufgrund der jeweils geltenden Rechtslage die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden, so ist ausnahmsweise eine geringere Breite zulässig als sich aus den 2015 beschlossenen Standardanforderungen ergeben würde. Sofern in absoluten Ausnahmefällen für die Stadt ein abschnittsweiser Verzicht auf die Einrichtung einer Radverkehrsanlage geboten wäre, ist zuvor eine Beschlussfassung durch das entsprechend zuständige Gremium der Stadt, wie beispielsweise der Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (im Folgenden: Bauausschuss), herbeizuführen und eine entsprechende lnteressenabwägung vorzunehmen. Weiter wird die Stadt auch bei Änderung der Gesetzeslage oder bei Änderung der Rechtsprechung eine Neubewertung der betroffenen Straßen oder Straßenabschnitte vornehmen.

Ein stadtweites Netz aus Rad-Vorrangrouten soll alle Stadtteile und wichtige Orte des öffentlichen Lebens wie z.B. Hochschulen, Bahnhöfe und Kultureinrichtungen verbinden. Unter Rad-Vorrangrouten sind zusammenhängende Radverkehrsanlagen mit gut befahrbaren und allwettertauglichen Oberflächen zu verstehen. Rad-Vorrangrouten ermöglichen kurze Fahrzeiten mit geringem Zeitverlust und wenigen Stopps sowie ein hohes Radverkehrsaufkommen. Das Netz aus Rad-Vorrangrouten wird, aufbauend auf dem unter Beteiligung der Interessensvertreter erarbeiteten und vom Stadtrat im Jahr 2015 beschlossenen Netzplan zum Projekt Fahrradstadt, erweitert.

Neu zu bauende, zum Umbau oder Sanierung anstehende Gemeindestraßen werden im Bereich von Kreuzungen, Einmündungen und Einfahrten so gestaltet, dass freie Sichtbeziehungen für und auf den Radverkehr gegeben sind und Kraftfahrzeuge möglichst nur langsam abbiegen können. Die rechtlich bindenden Vorgaben und Bestimmungen sind dabei zu berücksichtigen.

Radfahrstreifen werden an Ampeln baulich so gestaltet, dass, wo die Platzverhältnisse dies zulassen, ausreichend große Radaufstellflächen vorhanden sind. Dies gilt auch für Radverkehrsführungen im Seitenraum (wie getrennte/gemeinsame Geh- und Radwege) unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Fußgänger und der Barrierefreiheit.

siehe Einzelprojekte

Bis Ende 2021 wird die städtische Stellplatzsatzung mit Übergangsregelung für Antragstellungen vor dem 01.01.2022 wie folgt geändert und den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Änderung sollte die folgenden wesentlichen Inhalte aufweisen, wobei die konkrete Ausgestaltung der Erarbeitung den Fachdienststellen der Bauverwaltung entsprechend den Kriterien zur Reduzierung des Stellplatzschlüssels bei der Entwicklungsmaßnahme Sheridan-Kaserne obliegen wird:

  • der allgemeine Stellplatzschlüssel wird auf 1,0 reduziert
     
  • Für Mehrfamilienhäuser mit wenigstens 10 Wohneinheiten sollen für die Anzahl an Kfz-Stellplätzen die folgenden Werte festgelegt werden:
     
    • eine weitere Reduzierung auf bis zu 0,8 ist möglich, wenn folgende Merkmale, die noch von der Bauverwaltung zu konkretisieren sind, vorhanden sind:
      • gute ÖPNV-Anbindung
      • gute Nahversorgungsangebote
      • gesicherte Stellplätze (Stellplätze verbleiben im Gemeinschaftseigentum)
      • mind. 1 Abstellplatz für Fahrräder für je 25 m² Wohnfläche
      • Abstellfläche für fahrradbasierte Sharing-Angebote und mindestens ein Abstellplatz für ein Lastenrad auf dem Privatgrundstück
    • eine zusätzliche, weitere Reduzierung auf bis zu 0,5 ist möglich beim Vorliegen weiterer Kompensationsmaßnahmen, die von den städtischen Gremien zu beschließen sind.
       
  • Für Mehrfamilienhäuser (nicht für Ein- oder Zweifamilienhäuser) sollen für Fahrräder die folgenden Regelungen aufgenommen werden:
    • 1 Abstellplatz für Fahrräder für je 25 m² Wohnfläche,
    • 1 Sonderabstellplatz (z.B. für Elektrofahrräder, Lastenräder, Behindertenfahrräder und Fahrradanhänger) je Wohneinheit ab einer Wohnfläche von 50 m².
       
  • der Stadtrat der Stadt kann für zum Stichtag 01.01.2021 bereits begonnene Bauleitplanverfahren abweichende Regelungen treffen
     
  • Für die anderen Gebäudetypen (wie Büro-, Verwaltungs- und Praxisräume, Versammlungsräume, Sportstätten, Gaststätten, Verkaufsstätten, Gewerbebauten und Schulen) sind die gesteigerten Anforderungen an Radabstellplätze und die reduzierten Anforderungen an PKW-Stellplätze entsprechend anzupassen.
     
  • Bei Bestandsgebäuden egal welchen Gebäudetyps kann auf Antrag des Eigentümers bis zu 25% der vorhandenen Kfz-Stellplätze in Abstellplätze und Sonderabstellplätze für Fahrräder umgewandelt werden.

Einzelprojekte

Das Sicherheitsaudit für den Bestand mit Schwerpunkt Radverkehr wurde im November 2021 beauftragt und wurde im Jahr 2023 abgeschlossen. Kurz- bis mittelfristig umsetzbare Maßnahmen, die vom Gutachter empfohlen werden, wurden geplant und abgestimmt und am 05.12.2024 durch den Bauausschuss beschlossen. Die Umsetzung ist im Zusammenhang mit dem Projekt des Augsburger Mobilitätsplans „Verkehrsversuch Tempo 30 Ost-West-Achse“ im Herbst 2025 vorgesehen (BSV/24/11538 bzw. BSV/24/11636).

Die Kennzeichnung der Lastenradstellplätze durch Aufkleber auf vorhandenen Anlehnbügeln wurde in der Radlwoche Ende September 2022 begonnen und wird kontinuierlich fortgeführt. Die Planung und Umsetzung neuer Abstellanlagen auch für Lastenräder erfolgt im Rahmen der vorhandenen personellen Ressourcen.

Im Mai 2025 erfolgte der Rückbau der Parkbuchten und die Errichtung von Fahrradständern im Bereich der Lechhauser Straße 4-8 im Rahmen einer Deckenerneuerung im Bereich Jakobertorplatz. Damit sind die im Vertrag festgelegten Maßnahmen erfüllt.

Vereinbarung: Die Stadt wird 2021 einen Beschluss für Tempo 30 für die gesamte Schertlinstraße im Bereich zwischen Gögginger Straße und Hochfeldstraße in den Bauausschuss einbringen.

Stand: Umsetzung erfolgt

In der Schertlinstraße gilt im gesamten Abschnitt zwischen Gögginger Straße und Hochfeldstraße Tempo 30.

Vereinbarung: Die Stadt wird 2021 einen Beschluss in die städtischen Gremien einbringen, wonach im Abschnitt von der Luitpoldbrücke (einschließlich dieser) über die Pferseer Straße bis zum Pferseer Tunnel Tempo 30 angeordnet wird. Zudem wird 2021 in dem Bereich der Pferseer Straße zwischen Perzheimstraße und Rosenaustraße (stadteinwärtige Richtung, südlicher Bereich) werktags zwischen 07:00 – 09:00 Uhr ein absolutes Halteverbot eingeführt.

Stand: Umsetzung erfolgt

Die Tempo-30-Beschilderung sowie das absolute Haltverbot in der Pferseer Straße wurden im März bzw. August 2022 vollständig umgesetzt.

 

Die Ergebnisse der Vorplanung und der detaillierten Variantenuntersuchung für die Radwegverbindung im Bereich der Bahnunterführung Holzbachstraße liegen vor und wurden dem Bauausschuss am 14.11.2024 zur Kenntnis und zum Beschluss vorgelegt. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse, der naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Belange und der voraussichtlich nur kurzen Nutzungsdauer für das Projekt wird die Realisierung einer Radwegverbindung in der Holzbachstraße erst mit der Erneuerung des Brückenbauwerks durch die Deutsche Bahn vorgesehen. Die Bauverwaltung wurde beauftragt, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn verschiedene Querschnittsvarianten zu erarbeiten, die die Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs sowie die Funktion als innerstädtische Hauptverkehrsachse erfüllen sowie eine Planungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn aufzustellen und zum Beschluss vorzulegen. Der Bauausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die im Vertrag mit dem Aktionsbündnis „Fahrradstadt jetzt“ getroffene Vereinbarung zum Projekt Radweg Holzbachstraße derzeit nicht umgesetzt werden kann (vgl. BSV/24/11310).

Die Geschwindigkeitsmessanlage in der Holzbachstraße wurde in Betrieb genommen. Die Umsetzung der Tempo30-Beschilderung ist erfolgt.

Vereinbarung: An der Kreuzung Radetzkystr./Lützowstr. wird auf beiden Seiten ein Grünpfeil für rechtsabbiegende Radler angebracht.

Stand: Umsetzung erfolgt

Der Grünpfeil an der Lechhauser Straße/Radetzkystraße wurde umgesetzt.

Vereinbarung: Die Stadt verpflichtet sich, Tempo 30 auf der Nordseite der Ulmerstraße (bahnhofsferne Seite) zwischen Neuhäuserstraße und Bahnunterführung anzuordnen.

Die Stadt verpflichtet sich zudem zur Abmarkierung eines Angebotsstreifens für den Radverkehr auf der Nordseite (bahnhofsferne Seite) zwischen Neuhäuserstraße und Bahnunterführung.

Stand: Umsetzung erfolgt

Die Markierung eines Schutzstreifens auf der Nordseite der Ulmer Straße zwischen Neuhäuserstraße und Sallingerstraße sowie die Einführung von Tempo 30 wurden umgesetzt.

Vereinbarung: Als Einzelprojekte werden die folgenden Maßnahmen der Ausweisung von Radfahrabstellplätzen vereinbart. Die Realisierung der konkret bezeichneten Radabstellmöglichkeiten steht unter dem Vorbehalt, dass jeweils eine zustimmende Stellungnahme des städtischen Amtes für Brand- und Katastrophenschutz vorliegt sowie dass die vereinbarten Radabstellplätze Rettungsfahrzeuge nicht behindern.

Fußgängerzone Annastraße
In der Annastraße soll im Jahr 2021 die Anbringung von 2-3 Bügel (à 2 Radabstellmöglichkeiten) vor Haus Nr. 9 realisiert werden.

Martin-Luther-Platz
Vor Karstadt werden 2-3 Bügel im Jahr 2021 montiert.
Weitere 1-2 zusätzliche Bügel werden gegenüber dem Haus Nr. 2 angebracht.

Heilig-Kreuz-Straße
Vor dem Haus Nr. 7 werden 4 Bügel im Jahr 2021 montiert. Weitere 4 Bügel werden vor dem Haus Nr. 14 angebracht.

Bürgerbüro An der Blauen Kappe
Nach Abschluss der aktuell andauernden Sanierung des Verwaltungszentrums der Stadt Augsburg werden 4 weitere Bügel im Umfeld der südwestlichen Gebäudeecke in Abstimmung mit dem Aktionsbündnis angebracht. Die Bereitschaft dafür auch einen Kfz-Stellplatz um zu nutzen besteht. Weitere 3 Bügel werden auf der Gebäudewestseite, links vom Durchgang zum Hof angebracht.

Spitalgasse
Unter dem Vorbehalt einer noch zu erfolgenden, erneuten Befragung der Anlieger werden 2 Fahrradbügel vor dem Haus Nr. 28 angebracht.

Bäckergasse
Unter dem Vorbehalt einer noch zu erfolgenden, erneuten Befragung der Anlieger werden vor dem Haus Nr. 30 3 Bügel im Jahr 2021 montiert sowie weitere 3 – 4 zusätzliche Bügel vor dem Haus Nr. 11 angebracht.

Mittlerer Lech
Weitere 4-5 Bügel werden vor dem Haus Nr. 1, „Mittlerer Lech“ angebracht.

Maximilianstraße
Die Stadt wird in Abstimmung mit dem Aktionsbündnis weitere Standorte in der Maximilianstraße festlegen und dort mindestens 10 weitere Bügel bereitstellen.

Stand: Umsetzung erfolgt

Rathaus
Die Vereinbarung: Am Fischmarkt werden 20 neue Radabstellplätze errichtet. In der Sitzung des Bauausschusses im März 2021 wurde ein entsprechender Beschluss gefasst.

Stand: Umsetzung erfolgt

Die Hülsen für die Fahrradständer wurden gesetzt. Die Fahrradständer wurden montiert.

Zoo
Die Vereinbarung: Die Stadt befürwortet die Bestrebungen der Zoologischer Garten Augsburg GmbH, die im Investitionsplan enthaltene Maßnahme „Umbau des Fahrradabstellplatzes Eingang Zoo“ zu realisieren und damit neugestaltete und erweiterte, attraktive Fahrradabstellmöglichkeiten neben dem Eingang des Zoos anzubieten.

Die Stadt gewährt der Zoologischer Garten Augsburg GmbH einen Investitionszuschuss in Höhe von 50.000,00 € mit dem Ziel der Errichtung von ungefähr 50 Fahrradbügeln (für 100 Räder) in üblicher Größe und weiteren ungefähr 20 Parkplätzen für Lastenräder und Räder mit Anhängern in der Nähe des Eingangsbereiches.

Stand: Umsetzung erfolgt

Die Umsetzung durch den Zoologischen Garten ist erfolgt.

Die Vereinbarung: Die Stadt wird im Jahr 2021 ein Vergabeverfahren zur Beschaffung einer nicht kommunikativen Mängelmelde-Software durchführen. Die Beschaffung und Inbetriebnahme der Software soll nach Möglichkeit noch im Jahr 2021 erfolgen. Die Software muss eine Anbindung zur vorhandenen Software der Stadt Augsburg ermöglichen.

Stand: Umsetzung erfolgt

Das Mängelmeldesystem wurde implementiert und steht den Bürgerinnen und Bürgern seit 10. Mai 2022 zur Verfügung.

Vereinbarung: Die Stadt wird im Sommer 2021 eine Verkehrszählung auf der Schießstättenstraße (im Bereich zwischen Stadionstraße und Rosenaustraße) durchführen.

Weiterhin wird die Stadt kurzfristig die im Thelottviertel bestehende Ausweisung als Tempo 30-Zone auf die Schießstättenstraße im Bereich zwischen Stadionstraße und Rosenaustraße erweitern. Die erforderlichen Beschlüsse sollen im Jahre 2021 dem Bauausschuss vorgelegt werden.

Abhängig von den Ergebnissen der Verkehrszählung wird die Stadt einen Beschluss in die städtischen Gremien einbringen, wonach die Schießstättenstraße von der Wertach bis zur Einmündung Rosenaustraße als Fahrradstraße ausgewiesen wird. Sofern die Ergebnisse der Verkehrszählung gegen die vollständige Einrichtung einer Fahrradstraße sprechen, bleibt die Ausweisung als Tempo 30-Zone dauerhaft bestehen.

Stand: umgesetzt

Die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Schießstättenstraße wurde umgesetzt.

Vereinbarung: Die Stadt wird im Jahr 2021 einen Beschluss in den Bauausschuss einbringen, wonach im gesamten Verlauf der Stettenstraße zwischen Hermanstraße und Theodor-Heuss-Platz Tempo 30 im Wege eines Verkehrsversuches angeordnet wird.

Zusätzlich wird ein Angebotsstreifen auf der Südseite der Stettenstraße im Bereich zwischen der Alpenstraße und dem Theodor-Heuss-Platz geplant. Sofern eine durchgängige Führung bis auf den Hochbord-Radweg am Theodor-Heuss-Platz erfolgen kann, soll diese mit in den Beschluss für den Bauausschuss aufgenommen werden.

Stand: umgesetzt

Die Einrichtung von Schutzstreifen und Tempo 30 in der Stettenstraße wurden umgesetzt.

Vertragstext siehe Allgemeine Vereinbarungen.

Stand: Der aktuelle Stand ist im Fortschrittsbericht 2025 dargestellt.

 

Vereinbarung: Auf Basis der aktuell erfolgenden Sanierung der Abwasserkanäle wird die Radwegführung im Oberen Graben und im Mittleren Graben untersucht und Verbesserungsmöglichkeiten ausgearbeitet. Die Umsetzung soll nach dem Abschluss der Kanalsanierung erfolgen. In der Sitzung des Bauausschusses im März 2021 wurde ein entsprechender Grundsatzbeschluss mit Planungsauftrag gefasst

Stand: umgesetzt

Die Radverkehrsführung am Mittleren Graben wurde umgesetzt.

Vereinbarung: Die Stadt wird 2021 den städtischen Gremien einen Beschluss vorlegen, wonach am südwestlichen Ende der Klinkertorstraße vor der Lichtsignalanlage für Radfahrende eine Aufstellfläche errichtet wird. Der PKW-Verkehr vor der Lichtsignalanlage wird auf eine Spur reduziert, damit Radfahrende zur Lichtsignalanlage vorfahren können. Falls notwendig werden einige PKW-Stellplätze reduziert (Höhe Klinkertorstr. 8). Zudem wird die Stadt Markierungen und Richtungspfeile anbringen.

Der Planungsauftrag für die Umprogrammierung der Lichtsignalanlage wird 2021 erteilt. Das für die Realisierung dieses Projekts erforderliche Vergabeverfahren wird zügig angegangen. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens streben die Vertragsparteien eine schnelle Realisierung an.

Stand: umgesetzt

Die Aufstellfläche in der Klinkertorstraße wurde umgesetzt.

Vereinbarung: Gemeinsames Ziel der Vertragsparteien ist es, die Zahl oberirdischer, öffentlicher Kfz-Stellplätze im innenstadtnahen Bereich weiter zu reduzieren. Bereits in den vergangenen Jahren wurden durch verschiedene Maßnahmen ca. 330 öffentliche Kraftfahrzeugstellplätze durch die Stadt eingezogen. Auch der von der Stadt in der Sitzung des Bauausschusses im März 2021 beschlossene Auftrag zur Ausdehnung des Parkraummanagements / Bewohnerparkens soll die Pkw-Nutzung im Stadtgebiet und insbesondere des Innenstadtbereiches reduzieren.

Im Rahmen dieses Vertrags verpflichtet sich die Stadt, in dem 5 Jahreszeitraum von 2021 – 2025 die Anzahl der öffentlichen, oberirdischen Kfz-Stellplätze im Bereich der innenstadtnahen Bereiche (Anlage 2) um insgesamt mindestens 550 zu reduzieren. Diese Reduzierung erfolgt bevorzugt durch Einziehung oder Umnutzung für andere Nutzungen (z.B. Außengastronomie, Fußgängerbereiche, Grünflächen, Spielflächen, Fahrradabstellplätze, aber auch Zurverfügungstellung für Car-Sharing Angebote oder Ausweisung als E-Mobilitätsladeparkplätze/Parkplätze für alternative, nicht emittierende Antriebe).

Die Einziehung erfolgt durch die Realisierung verschiedener Maßnahmen, insbesondere:

  • Pilotprojekt autofreie Maximilianstraße,
  • Umbau der Karolinenstraße,
  • Umbau der Frölichstraße,
  • Umbau der Hermanstraße und
  • Umbau im Thelott- und Rosenauviertel in Folge der Herstellung der Tramtrasse der Linie 5.

Die jährlich eingezogene Stellplatzanzahl wird im Rahmen des jährlich zu erstellenden Fortschrittsberichtes veröffentlicht

Stand: Der aktuelle Stand ist im Fortschrittsbericht 2025 dargestellt.

Vertragstext siehe Allgemeine Vereinbarungen.

Stand: Die neue Satzung ist seit 01.01.2023 in Kraft.

Vereinbarung: Es wird jährlich ein schriftlicher Fortschrittsbericht zum Stand und der Verbesserung des Radverkehrs veröffentlicht. Dieser Bericht enthält transparente Aufstellungen über die für die Radverkehrsförderung verausgabten Mittel, getrennt nach Projekten, Eigen- und Fördermitteln.

Stand: Der aktuelle Stand ist im Fortschrittsbericht 2025 dargestellt.

Vereinbarung: Die Stadt wird im Jahr 2022 eine Planung für die ausstehende Radwegführung beidseits der Donauwörther Straße zwischen Ulmer Str. und Kreuzung Dieselstraße durchführen. Diese wird dem Mobilitätsbeirat vorgelegt. Die sich ergebende Maßnahme soll abhängig von Vorlage der Planungsergebnisse realisiert werden, zunächst ggf. auch als Pop-Up-Radweg. Eine derartige Realisierung soll ab 2023 erfolgen.

Stand: Der aktuelle Stand ist im Fortschrittsbericht 2025 dargestellt.

Vereinbarung: Die Stadt wird 2021 eine konzeptionelle Planung von Maßnahmen in Angriff nehmen, um diesen Straßenzug (Auf dem Kreuz, Klinkertorstraße) als Radvorrangroute zu qualifizieren und zu einer Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr zu gelangen. In diese Planungen soll wegen der Lärmminderung für die Anwohner auch ein Ersatz des großformatigen Kopfsteinpflasters durch ein „geschnittenes Pflaster“ oder durch einen Asphaltbelag aufgenommen werden. Wegen der erwarteten Höhe der damit verbundenen Kosten werden Fördermöglichkeiten geprüft.

Stand: Der aktuelle Stand ist im Fortschrittsbericht 2025 dargestellt.

Vereinbarung: Zudem erfolgt die Beauftragung eines Verkehrsgutachtens (mit Freiflächenplanung und im städtebaulichen Kontext) zur Neuordnung der Verkehrsflächen im Bereich zwischen Kennedyplatz und Graben. Das Gutachten soll Wege zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs, der Verbreiterung der Radwege zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs sowie der Attraktivitätssteigerung dieser Radverkehrsverbindung untersuchen. Die sich dadurch ergebenden Verkehrsverlagerungen auf andere Straßen werden im Rahmen des Verkehrsmodells beim Gesamtverkehrsplan untersucht. Das Verfahren zur Neufassung des Gesamtverkehrsplanes wurde bereits Ende 2020 gestartet. Ab 2021 ist auch eine Beteiligung von Radfahrinteressierten und Mobilitätsbeirat geplant.

Stand: Der aktuelle Stand ist im Fortschrittsbericht 2025 dargestellt.

Vereinbarung: Als Einzelprojekte werden die folgenden Maßnahmen der Ausweisung von Radfahrabstellplätzen vereinbart. Die Realisierung der konkret bezeichneten Radabstellmöglichkeiten steht unter dem Vorbehalt, dass jeweils eine zustimmende Stellungnahme des städtischen Amtes für Brand- und Katastrophenschutz vorliegt sowie dass die vereinbarten Radabstellplätze Rettungsfahrzeuge nicht behindern.

Fuggerstraße Ostseite Richtung Theater
Ein Rückbau von Radfahrabstellmöglichkeiten, wie in der Planung von 2010/2011 vorgesehen, ist aktuell nicht mehr vorgesehen, so dass die Zahl der bestehenden Abstellmöglichkeiten bis zur endgültigen Herstellung des Fuggerboulevards erhalten bleibt. Im Rahmen der Weiterführung der Planung zum Fuggerboulevard wird überprüft, inwieweit das Angebot an Fahrradabstellplätzen ausgebaut werden kann. Zu einer Reduzierung der Fahrradabstellplätze kommt es nicht.
 

Stadtmetzg
Auf dem Platz „Hinter der Stadtmetzg“ werden 3-4 Bügel angebracht.

Stand: Der aktuelle Stand ist im Fortschrittsbericht 2025 dargestellt.