Fahrradstraßen in Augsburg
Augsburgs acht Fahrradstraßen gehören den Radlerinnen und Radlern. Beim Zusatz „Autos bzw. Kfz-Fahrzeuge“ frei dürfen auch Autos die Fahrradstraße benutzen.
Hallstraße wird zur Fahrradstraße ohne Kfz-Verkehr
Ab Mitte November 2026 wird die zwischen Konrad-Adenauer-Allee und Maximilianstraße gelegene Hallstraße zur Fahrradstraße. Im mittleren Abschnitt zwischen den beiden Gebäuden des Holbein-Gymnasiums wird eine reine Fahrradstraße eingerichtet. Die Durchfahrt für motorisierte Fahrzeuge ist nicht möglich. Damit ist die Hallstraße nicht mehr durchgängig für Kfz-Verkehr passierbar.
August-Wessels-Straße wurde zur Fahrradstraße
Die August-Wessels-Straße wurde zwischen Gubener Straße und Hirblinger Straße zur Fahrradstraße. Damit schloss die Stadt eine wichtige Lücke im Augsburger Radverkehrsnetz. Es wurde die Ost-West-Verbindung zwischen Oberhausen und Bärenkeller gestärkt und die Anbindung des Gaswerks und der angrenzenden Einrichtungen und Gewerbebetriebe verbessert.
Diese Straßen sind als Fahrradstraße ausgewiesen
- Laubenweg
- Dr.-Ziegenspeck-Weg westl. Botanischer Garten, Professor-Steinbacher-Straße, Frischstraße
- Gollwitzer Straße, Färberstraße, Treustraße in Pfersee
- Konrad-Adenauer-Allee
- Postillionstraße
- Schießstättenstraße
- August-Wessels-Straße
- Hallstraße (Umsetzung in Vorbereitung)
Das gilt für Fahrradstraßen
Bitte beachten Sie die Regeln auf Augsburgs Fahrradstraßen:
- Dem Radverkehr gehört die gesamte Fahrbahn.
- Es gilt Tempo 30 für alle Verkehrsteilnehmenden.
- Radlerinnen und Radler dürfen nebeneinander fahren.
- Autos dürfen Radfahrende nur überholen, wenn ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Dies gilt übrigens nicht nur in Fahrradstraßen, sondern überall innerorts. Außerorts ist ein Überholabstand von mindestens 2 Metern einzuhalten.
- Es gelten die allgemeinen Bestimmungen für die Fahrbahnbenutzung wie das Rechtsfahrgebot und die Vorfahrt.
Die Fahrradstraße einfach im Video erklärt
Fotos: Ruth Plössel/Stadt Augsburg