
Die 22 Maßnahmen des Masterplans nachhaltige und emissionsfreie Mobilität
Der Masterplan stellt die Weichen für nachhaltige Mobilität der Zukunft in Augsburg. Er zeigt, welche Projekte der Agenda für Mobilität mit Fördermitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus dem "Sofortprogramm Saubere Luft 2017 -2020" förderbar sind.
Zusammengenommen sorgen die Maßnahmen für bessere Luft in unserer Stadt. Die Effekte für eine Senkung der NOx Emissionen können dabei direkt oder indirekt sein.
1. Mehr grüne Welle, weniger Stop-and-Go
2. Bus und Bahn digital: In Echtzeit von Verspätungen erfahren
3. E-Kleinbusse erschließen Augsburgs Stadt-Viertel
4. Per App eine schnelle Mitfahrgelegenheit finden
5. Schaffung von "Mobility as a service"-Angeboten
6. Ausbau von Park+Ride und Bike+Ride Angeboten
Ausführlichere Informationen zum Masterplan finden Sie hier:
Masterplan für nachhaltige und emissionsfreie Mobilität
Maßnahmen-Dossier7. Die „letzte Meile“ per Bikesharing zurücklegen
8. Umsetzung der Fahrradstadt – Radverkehrsförderung
9. Weniger Lieferverkehr mit mehr emissionsfreien/-armen Verkehrsmitteln
10. Mehr Daten helfen Verkehr besser zu verstehen
11. Elektromobilitätskonzept
Innerhalb des Masterplans nachhaltige und emissionsfreie Mobilität Augsburg nimmt das Elektromobilitätskonzept eine Sonderstellung ein. Es besteht aus 20 priorisierten Maßnahmen zu Förderung der Elektromobilität und ist somit unter dem Namen Masterplan Elektromobilität zusammengefasst.
12. Ausbau Carsharing
13. Mehr E-Autos im Fuhrpark der Stadt Augsburg und der swa
14. Ausbau des ÖPNV-Netzes: mehr Straßenbahnen statt Busse, bessere Verbindung ins Umland
15. Umsonst mit Bahn und Bus in der City-Zone für weniger Parkplatzsuchverkehr
16. Weiterentwicklung Parkraummanagement
17. Für Fußgänger werden attraktive Rückzugsräume vor dem Verkehr geschaffen
18. Errichtung von Reallaboren und Modellquartieren
19. Hardware-Nachrüstungen von Diesel-PKW
Die Stadt Augsburg hat hier keine direkte Einflussmöglichkeit, da eine Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen auf städtische Kosten weder politisch noch gesellschaftlich vermittelbar ist. Entsprechend liegt die Umsetzung der Maßnahmen im Verantwortungsbereich der Bundespolitik.