Bekanntmachungen Umweltamt

Ortsübliche Bekanntmachung über die Auslegung der wasserrechtlichen Bewilligung vom 08.12.2025 für den Betrieb der Vertikalfilterbrunnen 715, 716 und 717 im Gewinnungsgebiet Siebenbrunn, Gemarkung Meringerau

Mit Bescheid vom 08.12.2025 (Az. 321-663002/107/22) wurde der Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH die wasserrechtliche Bewilligung für den Betrieb der Vertikalfilterbrunnen 715, 716 und 717 im Gewinnungsgebiet Siebenbrunn, Gemarkung Meringerau erteilt.

Die Auslegung des Bescheids nebst Planunterlagen wird hiermit gemäß Art. 69 des Bayerischen Wassergesetztes in Verbindung mit Art. 74 Abs. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ortsüblich bekannt gemacht.

1. Der Bescheid und die Pläne mit Erläuterungen liegen in der Zeit vom 09.01.2026 bis einschließlich 23.01.2026 bei der Stadt Augsburg, Umweltamt, Schießgrabenstraße 4, 86150 Augsburg, 4. Obergeschoss, im Eingangsbereich, während der Dienststunden

Mo. – Mi.8:30 – 16:00 Uhr
Do8:30 – 17:00 Uhr
Fr. 8:30 – 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

2. Der Bescheid ist während des Auslegungszeitraumes auch auf der Homepage der Stadt Augsburg, Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen des Umweltamts“, unter https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/bekanntmachungen-umweltamt veröffentlicht.

3. Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 23.01.2026 gilt die Bewilligung gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). Für diese Personengruppe beginnt die Rechtsbehelfsfrist mit dem Zeitpunkt des Ablaufes der Auslegungsfrist.

Stadt Augsburg
Umweltamt – Untere Wasserrechtsbehörde