Bekanntmachungen Umweltamt
Ortsübliche Bekanntmachung über die Auslegung der wasserrechtlichen Bewilligung vom 27.11.2025 für den Betrieb der Vertikalfilterbrunnen 3301, 3302, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3308, 3309, 3310, 3311, 3312 und 3313 sowie der Schachtbrunnen 3409, 3410, 3412 und 3413 im Gewinnungsgebiet Lochbach, Gemarkung Augsburg
Mit Bescheid vom 27.11.2025 (Az. 321-663002/154/22) wurde der Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH die wasserrechtliche Bewilligung für den Betrieb der Vertikalfilterbrunnen 3301, 3302, 3303, 3304, 3305, 3306, 3307, 3308, 3309, 3310, 3311, 3312 und 3313 sowie der Schachtbrunnen 3409, 3410, 3412 und 3413 im Gewinnungsgebiet Lochbach, Gemarkung Augsburg erteilt.
Die Auslegung des Bescheids nebst Planunterlagen wird hiermit gemäß Art. 69 des Bayerischen Wassergesetztes in Verbindung mit Art. 74 Abs. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ortsüblich bekannt gemacht.
1. Der Bescheid und die Pläne mit Erläuterungen liegen in der Zeit vom 05.12.2025 bis einschließlich 19.12.2025 bei der Stadt Augsburg, Umweltamt, Schießgrabenstraße 4, 86150 Augsburg, 4. Obergeschoss, im Eingangsbereich, während der Dienststunden
Mo. – Mi. 8:30 – 16:00 Uhr
Do. 8:30 – 17:00 Uhr
Fr. 8:30 – 12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
2. Der Bescheid ist während des Auslegungszeitraumes auch auf der Homepage der Stadt Augsburg, Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen des Umweltamts“, unter www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/bekanntmachungen-umweltamt veröffentlicht.
3. Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 19.12.2025 gilt die Bewilligung gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). Für diese Personengruppe beginnt die Rechtsbehelfsfrist mit dem Zeitpunkt des Ablaufes der Auslegungsfrist.
Stadt Augsburg
Umweltamt – Untere Wasserrechtsbehörde
Bescheid vom 27.11.2025
Ortsübliche Bekanntmachung über die Auslegung der wasserrechtlichen Bewilligung vom 13.11.2025 für den Betrieb der Wasserkraftanlage „T 3“ am Lochbach
Mit Bescheid vom 13.11.2025 (Az. 321-663002/142/16) wurde der Firma Sternbergwerk eGbR die wasserrechtliche Bewilligung zum Aufstauen der zufließenden Wassermenge des Lochbachs (ca. 3,0 m³/s) auf eine Höhe von 496,794 m ü. NN am bestehenden Wasserkraftwerk T 3, Ellensindstraße 33c, 86179 Augsburg, Flurnummern 219/10 und 80/5, je Gemarkung Haunstetten, zur Gewinnung elektrischer Energie erteilt.
Die Auslegung des Bescheids nebst Planunterlagen wird hiermit gemäß Art. 69 des Bayerischen Wassergesetztes in Verbindung mit Art. 74 Abs. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bescheid und die Pläne mit Erläuterungen liegen in der Zeit vom 05.12.2025 bis einschließlich 19.12.2025 bei der Stadt Augsburg, Umweltamt, Schießgrabenstraße 4, 86150 Augsburg, 4. Obergeschoss, im Eingangsbereich, während der Dienststunden
Mo.–Mi. 8:30–16:00 Uhr
Do. 8:30–17:00 Uhr
Fr. 8:30–12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.Der Bescheid und die Planunterlagen sind während des Auslegungszeitraumes auch auf der Homepage der Stadt Augsburg, Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen des Umweltamts“, unter https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/bekanntmachungen-umweltamt veröffentlicht.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 19.12.2025 gilt die Bewilligung gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). Für diese Personengruppe beginnt die Rechtsbehelfsfrist mit dem Zeitpunkt des Ablaufes der Auslegungsfrist.
Stadt Augsburg
Umweltamt – Untere Wasserrechtsbehörde
1 Verzeichnis
2 Erläuterung
3.1 Übersichtslageplan M 1-25.000 Grundwasserkarte
4.2 Lageplan mit Eintrag der Unterhaltsstrecke M 1-3000
5 Gewässerlängsschnitt im Bereich Unterhaltung
6.1 Gewässerquerschnitte M 1-100 Ab Walchenseestr. - Beginn
6.2 Gewässerquerschnitte M 1-100 Ab alte Eisenbahnbrücke
6.3 Gewässerquerschnitte M 1-100 Ab östl. Grenzzaun
6.4 Gewässerquerschnitte M 1-100 Ab Beginn der Werksmauer
6.5 Gewässerquerschnitte M 1-50 Regelquerschnitte Unterlauf
7.1 Bauzeichnungen bauliche Anlagen M 1-200 Übersicht Eichenpfahl Rücke
7.2 Bauzeichnungen bauliche Anlagen M 1-150 EG- unt. Grundr
7.3 Bauzeichnungen bauliche Anlagen M 1-150 EG- ober.Grundr
7.4 Bauzeichnungen bauliche Anlagen M 1-100 Querschnitt Turbinenhaus
7.5 Bauzeichnungen bauliche Anlagen M 1-20 äusseres Hauptschütz
7.6 Bauzeichnungen bauliche Anlagen M 1-100 Eichmarkenplan
8 Grundstücksverzeichnis
9 Datenblatt der Turbine
10 Auflistung gelagerter und verwendeter wassergefährdender Stoffe
Ortsübliche Bekanntmachung über die Auslegung der wasserrechtlichen Bewilligung vom 01.12.2025 für den Betrieb der Wasserkraftanlage „T 24“ am Neubach
Mit Bescheid vom 01.12.2025 (Az. 321-663002/027/25) wurde der Stadtwerke Augsburg Wasser GmbH die wasserrechtliche Bewilligung zum Aufstauen der zufließenden Wassermenge des Neubachs (ca. 16,0 bis 17,5 m³/s) auf eine Höhe von 484,14 m ü. NN am bestehenden Wasserkraftwerk T 24, Eiskanal 50, 86161 Augsburg, Flurnummer 5513/0, Gemarkung Augsburg, zur Gewinnung elektrischer Energie erteilt.
Die Auslegung des Bescheids nebst Planunterlagen wird hiermit gemäß Art. 69 des Bayerischen Wassergesetztes in Verbindung mit Art. 74 Abs. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bescheid und die Pläne mit Erläuterungen liegen in der Zeit vom 05.12.2025 bis einschließlich 19.12.2025 bei der Stadt Augsburg, Umweltamt, Schießgrabenstraße 4, 86150 Augsburg, 4. Obergeschoss, im Eingangsbereich, während der Dienststunden
Mo.–Mi. 8:30–16:00 Uhr
Do. 8:30–17:00 Uhr
Fr. 8:30–12:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.Der Bescheid und die Planunterlagen sind während des Auslegungszeitraumes auch auf der Homepage der Stadt Augsburg, Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen des Umweltamts“, unter https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/bekanntmachungen-umweltamt veröffentlicht.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 19.12.2025 gilt die Bewilligung gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). Für diese Personengruppe beginnt die Rechtsbehelfsfrist mit dem Zeitpunkt des Ablaufes der Auslegungsfrist.
Stadt Augsburg
Umweltamt – Untere Wasserrechtsbehörde
Ortsübliche Bekanntmachung über die Auslegung der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren „Licca liber Abschnitt I“ am Lech zwischen der Staustufe 23 und dem Hochablass
Auf Antrag des Freistaates Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, führt die Stadt Augsburg, Untere Wasserrechtsbehörde, ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 68, 70 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Art. 69 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) in Verbindung mit den Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) durch.
Das Vorhaben Licca liber erstreckt sich von der Staustufe 23 bis zur Mündung des Lechs in die Donau und wurde in vier Realisierungsabschnitte unterteilt. Der vorliegende Antrag bezieht sich auf den Realisierungsabschnitt I zwischen der Staustufe 23 (Fluss-km 56,650) und dem Hochablass (Fluss-km 47,400). Der Realisierungsabschnitt I ist in acht einzelne Abschnitte unterteilt. Das Vorhaben dient der Stabilisierung der Flusssohle und der Renaturierung des Lechs und seiner Auen sowie der Erhaltung des vorhandenen Hochwasserschutzes für Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen.
Gegenstand des Vorhabens sind insbesondere folgende Maßnahmen:
Sohlrampen Fluss-km 53,4 und Fluss-km 50,4
- Umbau der Abstürze an den Fluss-km 53,4 und Fluss-km 50,4 in biologisch durchgängige Sohlrampen.
- Umbau der Abstürze an den Fluss-km 53,4 und Fluss-km 50,4 in biologisch durchgängige Sohlrampen.
Rückbau Ufersicherungen – Aufweitungen
- Der Rückbau der Ufersicherung erfolgt in den Pralluferbereichen.
- Der Rückbau stellt eine Initialmaßnahme für die darauffolgende eigendynamische Seitenerosion dar.
- Die Sohlbreite kann sich in den südlichen Planungsabschnitten von derzeit etwa 70 m auf bis zu 130 m vergrößern.
- Unterstrom des Absturzes bei Fluss-km 50,4 ist nur ein mittleres Ausgleichsgefälle der Sohle von etwa 1,3 ‰ geplant. Ansonsten würde die Sohle im Bereich der aufgeweiteten Bereiche zu hoch ansteigen und eine Verschlechterung der Grundwassersituation im Bereich der angrenzenden Stadtteile von Augsburg / Hochzoll und Haunstetten bewirken. Die Aufweitung des Lechs wird hier auf eine Sohlbreite von etwa 85 m begrenzt.
- Im Zeitraum der eigendynamischen Aufweitungen werden aus den Uferbereichen große Geschiebemengen in den Lech eingebracht. Diese unterstützen die Sohlstabilität und ermöglichen eine selbstgestaltende Dynamik.
Entwicklung von Sekundärauen
- Zur Erhöhung der Überflutungshäufigkeit und zur Reduzierung des Flurabstands werden Vorlandflächen in den Abschnitten 1, 2, 3, 4 und 6 abgesenkt, so dass durchschnittlich mehrmals pro Jahr (Zielgröße durchschnittlich 20 Tage / Jahr) eine Überflutung erfolgen wird. Zudem wird der Grundwasserflurabstand reduziert.
- Zur Erhöhung der Überflutungshäufigkeit und zur Reduzierung des Flurabstands werden Vorlandflächen in den Abschnitten 1, 2, 3, 4 und 6 abgesenkt, so dass durchschnittlich mehrmals pro Jahr (Zielgröße durchschnittlich 20 Tage / Jahr) eine Überflutung erfolgen wird. Zudem wird der Grundwasserflurabstand reduziert.
Schaffung Nebengewässer
- In den Abschnitten 1, 2, 3 und 4 werden Nebengewässer durch die Sekundärauen gelegt.
- Die Nebengewässer werden so dimensioniert, dass sie etwa 5 bis 15% des Abflusses im Lech aufnehmen können.
Geschiebezugabe
- Die Geschiebezugabe ist Bestandteil der Maßnahmen zur Sohlstabilisierung und ist eine wesentliche Grundlage für das Erreichen einer gewünschten morphologischen Dynamik.
- Die erforderliche durchschnittliche jährliche Geschiebezugabe beträgt etwa 3.000 bis 5.000 m³.
Deichrückverlegungen
- In den Abschnitten 1, 2, 3, 4 und 6 werden vorhandene Deiche aufgelassen, um die Anlage von Sekundärauen und Nebengewässer zu ermöglichen.
- Wo dies erforderlich ist, werden die aufgelassenen Deiche durch rückliegende Hochwasserschutzmaßnahmen ersetzt.
Rückbau Abstürze
- Die Abstürze Fluss-km 55,4 - 54,4 – 52,4 – und 51,4 werden zurückgebaut.
- Dies kann allerdings erst dann erfolgen, sobald die (eigendynamische) Aufweitung des Lechs ein ausreichendes Maß erreicht hat und dadurch die Funktion der Sohlstabilisierung übernehmen kann.
Anbindung Grundwasserseen
- Die drei Grundwasserseen – Weitmannsee, Auensee und Kuhsee – werden verwendet, um einen Anstieg des Grundwassers auf der Ostseite des Lechs im Bereich der Gemeinde Kissing und Augsburg-Hochzoll zu vermeiden.
- Die Regelung des Grundwasserspiegels erfolgt durch einen erhöhten Abfluss aus den Seen. Dazu werden am Weitmann- und Auensee die bereits vorhandenen Ausflüsse ertüchtigt und neue Auslassgerinne angelegt, die dann in den Lech münden. Am Kuhsee sind keine baulichen Maßnahmen erforderlich.
Anbindung Gießer Überlauf
- Der im Stadtwald linksseitig des Lechs verlaufende Gießer Überlauf wird an den Lech etwa auf Höhe von Fluss-km 48,4 angebunden.
- Dazu wird im linksseitigen Hochwasserschutzdeich ein Sielbauwerk eingebaut. Zum Anschluss an den Lech wird ein naturnahes Gerinne mit einer Länge von etwa 650 m angelegt. Dabei wird ein Höhenunterschied von etwa 3 m überwunden.
Wege
- Durch die Aufweitung des Lechs werden die beidseits des Lechs verlaufenden Unterhaltungswege teilweise entfernt.
- Diese werden durch zurückversetzte Wege ersetzt.
Materialmanagement
- Die Konzeption der Maßnahmen erfolgt so, dass anfallendes Material z. B. durch die Entfernung der Ufersicherung, der Herstellung der Sekundäraue sowie der Nebengewässer in einem möglichst großen Umfang wiederverwendet werden kann.
- Der Umgang mit Bodenaushub, der nicht im Vorhabengebiet unmittelbar verwendet werden kann, wird spätestens im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt.
- Flächen zur Zwischenlagerung von Bodenaushub stehen nur in geringem Umfang zur Verfügung.
Die Stadt Augsburg, Untere Wasserrechtsbehörde, entscheidet über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss oder ablehnenden Bescheid.
- Die Planunterlagen für das Vorhaben liegen in der Zeit vom 24.11.2025 bis einschließlich 08.01.2026 bei der Stadt Augsburg, Umweltamt, Schießgrabenstraße 4, 86150 Augsburg, 4. Obergeschoss, im Eingangsbereich, während der Dienststunden
Mo. – Mi 8:30 – 16:00 Uhr
Do. 8:30 – 17:00 Uhr
Fr. 8:30 – 12:00 Uhr
sowie beim Landratsamt Aichach-Friedberg, im Landratsamt während der Dienststunden
Mo. 7:30 – 12:30 Uhr u. 14:00 – 16:00 Uhr
Di. u. Mi. 7:30 – 12:30 Uhr
Do. 7:30 – 12:30 Uhr u. 14:00 – 18:00 Uhr
Fr. 7:30 – 12:30 Uhr
sowie bei der Stadt Friedberg, Marienplatz 5 (Erdgeschoss, gegenüber Büro 0.07) während der Dienststunden
Mo. u. Di. 9:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 16:00 Uhr
Do. 9:00 – 12:00 Uhr u. 13:00 – 18:00 Uhr
Fr. 9:00 – 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr weitestgehend geschlossen sind. Wir bitten Sie daher nach Möglichkeit vorab einen Termin zu vereinbaren (0821/6002-323; stadtplanung@friedberg.de) oder am Haupteingang zu klingeln.
sowie bei der Gemeinde Kissing, in der Bauverwaltung während der Dienststunden
Mo. 7:15 – 12:00 Uhr
Di. 7:15 – 12:00 Uhr u. 14:00 – 17:00 Uhr
Do. 7:15 – 12:00 Uhr u. 14:00 – 17:00 Uhr
Fr. 7:15 – 12:00 Uhr
sowie beim Markt Mering, im Rathaus während der Dienststunden
Mo. – Fr. 8:00 – 12:00 Uhr
Mo. 13:30 – 16:00 Uhr
Do. 13:30 – 18:00 Uhr
sowie der Gemeinde Merching, im Rathaus während der Dienststunden
Mo. – Fr. 8:00 – 12:00 Uhr
Do. 14:00 – 18:00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Außerdem können die Bekanntmachung und die Planunterlagen in der Zeit vom 24.11.2025 bis einschließlich 08.01.2026 online
- auf der Internetseite der Stadt Augsburg unter https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/bekanntmachungen-umweltamt
- auf der Internetseite des Landratsamtes Aichach-Friedberg unter https://lra-aic-fdb.de/landratsamt/fachbereiche/abteilung-6-umwelt-abfallwirtschaft/wasserrecht-gewaesserschutz/untere-wasserrechtsbehoerde/
- auf der Internetseite der Stadt Friedberg unter https://www.friedberg.de/wirtschaft-bauen/planungsverfahren/
- auf der Internetseite der Gemeinde Kissing unter https://www.kissing.de/rathaus-politik/aktuelles/bekanntmachungen
- auf der Internetseite des Marktes Mering unter https://mering.de/info-service/bekanntmachungen
- auf der Internetseite der Gemeinde Merching unter https://www.gemeinde-merching.de/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen/
eingesehen werden.
- Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 09.02.2026, schriftlich oder zur Niederschrift bei
- der Stadt Augsburg, Umweltamt, Schießgrabenstraße 4, 86150 Augsburg (siehe Ziffer 1)
- oder dem Landratsamt Aichach-Friedberg, Münchener Str. 9, 86551 Aichach (siehe Ziffer 1)
- oder der Stadt Friedberg, Marienplatz 5, 86316 Friedberg (siehe Ziffer 1)
- oder der Gemeinde Kissing, Pestalozzistraße 5, 86438 Kissing (siehe Ziffer 1)
- oder dem Markt Mering, Kirchplatz 4, 86415 Mering (siehe Ziffer 1)
- oder der Gemeinde Merching, Hauptstraße 26, 86504 Merching (siehe Ziffer 1)
Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Einwendungen per E-Mail sind nur wirksam, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sind. Sie sind an die Mailadresse QES@augsburg.de zu richten. Die Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation sind unter www.augsburg.de/elektronische-kommunikation aufgeführt.
Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach Art. 74 BayVwVfG einzulegen, können bis einschließlich 09.02.2026 bei den oben genannten Behörden Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben.
- Die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden werden in einem Termin (sog. Erörterungstermin) erörtert. Der Termin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden bezüglich des Termins benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
- Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen und die Stellungnahmen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
- Die Stadt Augsburg, Untere Wasserrechtsbehörde, hat festgestellt, dass für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG besteht. Die eingereichten Planunterlagen beinhalten insbesondere einen Erläuterungsbericht, Lagepläne, Längsschnitte, Querprofile, einen landschaftspflegerischen Begleitplan, einen Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht, eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, eine FFH-Verträglichkeitsstudie und ein Bodenschutzkonzept, die bei den unter Nr. 1 beschriebenen Stellen sowie im UVP Portal Bayern unterhttps://www.uvp-verbund.de/startseite einzusehen sind.
Stadt Augsburg
Umweltamt – Untere Wasserrechtsbehörde