Bekanntmachungen Umweltamt

Ortsübliche Bekanntmachung über die Auslegung der wasserrechtlichen Bewilligung vom 19.01.2026 für den Betrieb der Wasserkraftanlage „T 91“ am Mühl-/Hettenbach

Mit Bescheid vom 19.01.2026 (Az. 321-663002/091/25) wurde der Stadt Augsburg Wasser, Mobilitäts- und Tiefbauamt die wasserrechtliche Bewilligung zum Aufstauen der zufließenden Wassermenge des Mühl-/Hettenbachs (ca. 16,0 bis 17,5 m³/s) auf eine Höhe von 470,75 m ü. NN am bestehenden Wasserkraftwerk T 91, auf Höhe der Donauwörther Straße 40, 86154 Augsburg, Flurnummer 3984/2, Gemarkung Oberhausen, zur Gewinnung elektrischer Energie erteilt.

Die Auslegung des Bescheids nebst Planunterlagen wird hiermit gemäß Art. 69 des Bayerischen Wassergesetztes in Verbindung mit Art. 74 Abs. 4 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) ortsüblich bekannt gemacht.

1. Der Bescheid und die Pläne mit Erläuterungen liegen in der Zeit vom 30.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026 bei der Stadt Augsburg, Umweltamt, Schießgrabenstraße 4, 86150 Augsburg, 4. Obergeschoss, im Eingangsbereich, während der Dienststunden

 Mo. – Mi8:30 – 16:00 Uhr
Do.8:30 – 17:00 Uhr
Fr.8:30 – 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

2. Der Bescheid und die Planunterlagen sind während des Auslegungszeitraumes auch auf der Homepage der Stadt Augsburg, Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen des Umweltamts“, unter https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/bekanntmachungen-umweltamt veröffentlicht.

3. Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 13.02.2026 gilt die Bewilligung gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG). Für diese Personengruppe beginnt die Rechtsbehelfsfrist mit dem Zeitpunkt des Ablaufes der Auslegungsfrist.

Stadt Augsburg
Umweltamt – Untere Wasserrechtsbehörde