Grünanlage am Herrenbach
Das Ziel des in Auftrag gegeben Gutachtens war: den Erdkörper ermitteln, welcher für die Stabilität der Uferwand erforderlich ist, kritische Bäume aufzeigen, Maßnahmen vorschlagen und ein Gestaltungskonzept für die langfristige Entwicklung der Grünanlage am Herrenbach liefern.
Das externe Gutachten bestätigt, dass entlang der Uferwand stehende Bäume im Falle eines Umsturzes diese beschädigen können. Das war im Mai und Juni 2018 der Grund, dass die Stadt Augsburg 27 Bäume zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes fällen musste.
Nach dem Gutachten stehen 7 Bäume in dem Bereich des Dammes, der nach den Berechnungen des Wasserbauingenieurs die Uferwand stützt und der deshalb unbedingt geschützt und frei von Bäumen gehalten werden muss. Ferner benennt das Gutachten 13 Bäume, die in unmittelbarer Nähe zur Uferwand stehen. Diese können die Uferwand auf Dauer durch ihre Wurzeln und bei Entwurzelung durch Sturm beschädigen.
Die Stadt beabsichtigt, im Dezember 2018 17 Bäume zu fällen. Beim Herbstablass 2019 werden 2 weitere Bäume gefällt, die in der Nähe der Uferwand stehen. Ein weiterer Baum wird dann in diesem Zusammenhang unabhängig vom Hochwasserschutz aufgrund starker Schäden am Baum selbst gefällt. Die Bäume sind in dem Plan des Geodatenamtes eingezeichnet. Diesen finden Sie hier online.
Die Stadt hat sich entschieden, den Baum (Baumnummer 57), der laut Gutachten ebenfalls in der Nähe der Uferwand steht, wegen seiner besonderen Bedeutung für den Artenschutz im Dezember 2018 nur zurückzuschneiden. Der Baum wird erst dann gefällt, wenn sein Zustand oder seine Nähe zur Uferwand dies erfordern. Städtische Fahrzeuge sollen den Damm für Reparaturen im Zuge des Gewässerunterhalts befahren können. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass einzelne Bäume dies erschweren. Die Stadt hat jedoch beschlossen, hierfür keine Fällungen vorzunehmen. Neue Bäume sollen jedoch mit einem Mindestabstand von 4,5 Metern zur Uferwand gepflanzt werden.
Der Herrenbach fungiert mit seiner Grünanlage – wie auch andere Kanäle im Stadtgebiet – als wichtige Biotopbrücke für Tiere und Pflanzen. Momentan bestimmen sieben Baumarten das Bild am Herrenbach. Rund die Hälfte machen Feld-Ahorn und Esche aus. Dann folgen Spitz- und Berg-Ahorn, sowie Pappeln (Silber-, Säulen- & Bastard-Pappeln). Laut der Aussage des Gutachters eignen sich Pappeln nicht zur langfristigen Begrünung am Herrenbach. Eschen sind zudem durch das Eschentriebsterben massiv bedroht.
Das Gutachten empfiehlt folgende Baumarten zu pflanzen: Hainbuche, Vogel-Kirsche, Mehlbeere oder Winter-Linde. Der Vorteil dieser Bäume: Sie gefährden auch langfristig nicht den Hochwasserschutz, da sie nicht so hoch wachsen und kleinere Wurzelteller ausbilden. Vor allem sind diese Baumarten wichtige Bienenweiden, die Bienen und anderen Insekten das ganze Jahr über reichhaltig Nahrung liefern. Besonders Bienen und Hummeln brauchen Bäume, Büsche und Blumen, die das ganze Jahr über versetzt blühen. Damit reagiert die Stadt im Rahmen der Strategie „Insekten-Vielfalt-Augsburg“ auch hier am Herrenbach auf das massive Insektensterben. Fledermäuse und Vögel freuen sich über ein vielfältiges „Insekten-Buffet“.
Bürgerinnen und Bürger sollen sich gerne in der Grünanlage am Herrenbach aufhalten. Als Biotopbrücke ist sie aber auch Heimat für Tiere und Pflanzen. Hochwasserschutz, Artenvielfalt, Aufenthaltsqualität und Baumschutz vereint die Stadt so zu einem Paket.
Sperrzone am Herrenbach ist aufgehoben
Ab sofort ist die Sperrzone im Bereich des Herrenbachs zwischen der Friedberger Straße und der Reichenberger Straße wieder aufgehoben. Sie wurde auf der Grundlage einer Allgemeinverfügung der Stadt wegen erforderlicher Fäll- und Baumpflegearbeiten eingerichtet.
Nachdem diese Maßnahmen entlang des Herrenbachs abgeschlossen sind, hat das Tiefbauamt die Rampe in den Kanal an der Heinestraße wieder zurückgebaut. Daher ist die Schützentafel im Herrenbach nördlich der Friedberger Straße nun wieder vollständig geöffnet.
Damit bestehen die Verbote, die Sperrzone am Herrenbach zu betreten, zu befahren und sich dort aufzuhalten, nichtmehr. Auch das Schwimm- und Badeverbot im Hauptstadtbach ist beendet.
Überflutungsgefahr durch umstürzende Bäume
Sollte ein Baum z.B. bei einem Sturm umfallen, könnten sein Wurzelteller ein Loch in den Damm reißen. Bis zu 30.000.000 Liter Wasser könnten dann ins dahinterliegende Wohngebiet und die Kleingartenanlage fließen. Das hätte schlimme Folgen für Gebäude und Bewohner.
Ablassen des Wassers bei Sturm wäre nicht schnell genug!
Am Pfingstwochenende wurde bereits ein Ablassen bei Sturmwarnung getestet. Das Ergebnis: Ein rechtzeitiges Ablassen des Gewässers bei Sturm ist nicht möglich. Deshalb führt leider kein Weg daran vorbei, die Bäume zu fällen.
Kein Verstoß gegen Artenschutz
„Obwohl aufgrund der Gefährdung des Hochwasserschutzes in der Vogelbrutzeit gefällt werden musste, gab es durch die von der Höheren Naturschutzbehörde festgelegten Auflagen zum Artenschutz keinen Verstoß“, berichtet Reiner Erben. Brutvögel seien nur an vier Säulenpappeln entdeckt worden. Entsprechend habe man sie stark eingekürzt, sie jedoch stehen gelassen. Ein Baumstück mit einem Wespennest habe man an ein anderes Gehölz angelehnt.
Im Rahmen der Begutachtung am Mittwoch, 18. Juli, fanden bereits Schürf- und Ramm-Sondierungen vor Ort statt. Erste Ergebnisse des Gutachtens werden im Lauf des Oktobers erwartet.
Informations-Veranstaltungen
Zur Aufgabenstellung sowie auch den Ergebnissen des Gutachtens und der Weiterentwicklung der Grünanlage am Herrenbach informiert die Stadtverwaltung bis zum Jahresende in mehreren Bürgerinformations-Veranstaltungen jeweils im Pfarrheim Don Bosco. Die erste fand noch vor den Sommerferien am Freitag, 27. Juli, um 18:00 Uhr statt. In diesem Rahmen konnten interessierte Bürger mit fachkundigen städtischen Mitarbeitern über zukünftige Baumstandorte für die anstehenden Nachpflanzungen ins Gespräch kommen. Insgesamt 100 Bäume werden für die im Mai/Juni 2018 im Zuge des Hochwasserschutzes bereits gefällten 27 Bäume nachgepflanzt.
Eine Informations-Veranstaltungen fand am Montag, 22. Oktober, statt. Hier wurde das externe Gutachten (siehe weiter oben) vorgestellt.
Die nächste Veranstaltung ist für Ende November geplant. Mit einer Postwurfsendung werden alle Anwohner über die nächsten Schritten am Herrenbach informiert. Alle Informationen sind immer aktuell auf dieser Seite zu finden.
Bisherige Informations-VeranstaltungenAn Montag, 28. Mai 2018, hat die Stadt Augsburg Anwohner und interessierte Bürger vor Ort über die Fällungen informiert. Im Herrenbach wurden Anwohnerschreiben verteilt.
Fledermauskästen im Bereich Herrenbach
Für die gefällten Bäume am Herrenbach wurden Anfang August Fledermauskästen aufgehängt. Obwohl bei der Fällaktion keine Fledermäuse in den betroffenen Bäumen festgestellt wurden, sollen die Populationen gestützt und Schlafquartiere ergänzt werden. Aus diesem Grund werden im näheren Umfeld der gefällten Bäume am Herrenbach Fledermauskästen angebracht.
Die Stadt Augsburg hat in den vergangenen Jahren in Zusammenarbeit mit dem Landesbund für Vogelschutz e.V. bereits über 200 Nistkästen für geschützte Fledermausarten im Stadtwald und verschiedenen Friedhöfen aufgehängt. Die Nistkästen wurden in der Vergangenheit größtenteils einzeln und in größeren Abständen angebracht. Da Fledermäuse gesellige Tiere sind, ist die Anbringung in Gruppen die bessere Lösung. Hier werden circa fünf bis sechs verschiedene Kästen auf kleinem Raum aufgehängt. Fledermäuse finden die neuen Quartiere nicht so schnell wie Vögel, weil sie aufgrund der auf geringen Distanz ausgerichteten Echoortung die neuen Quartiere nur aus der Nähe entdecken.
Bei Fledermäusen gilt daher: „Viel hilft viel“. Je größer die Kastengruppen und je länger die Kästen bereits hängen, desto mehr Tiere nutzen auch die künstlichen Höhlen.
Anfang Oktober, hat das Amt für Grünordnung, Naturschutz und Friedhofswesen Höhlen und Löcher an einzelnen Bäumen im Bereich des Herrenbachs verschloßen, damit Fledermäuse bei Maßnahmen an den Bäumen nicht zu Schaden kommen. Die Höhlen können dann zwar noch von den Tieren verlassen werden, ein Einflug ist aber nicht mehr möglich.
Anträge und Genehmigungen zur artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung