Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind gemeinnützige Tätigkeiten, die bei verschiedenen Trägern für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG zur Verfügung gestellt werden. Sie ermöglichen Geflüchteten eine sinnstiftende und tagesstrukturierende Tätigkeit. Davon profitiert auch die Allgemeinheit.

Seit Ende Februar 2024 können Arbeitsgelegenheiten für leistungsberechtigte Personen nach dem AsylbLG unter neuen Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden.


FAQs Arbeitsgelegenheiten nach dem AsylbLG