ÖPNV-Sozialticket ist vorübergehend ausgesetzt
Bisher hat die Stadt Augsburg das Deutschland-Ticket für Leistungsberechtigte nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylbLG freiwillig bezuschusst. Am 24. September hat Oberbürgermeister Dr. Florian Freund eine Haushaltssperre erlassen. Daher wird das ÖPNV-Sozialticket vorübergehend ausgesetzt. Anträge, die ab dem 24. September 2026 gestellt wurden, können derzeit nicht bewilligt werden.
Das ÖPNV-Ticket ist eine freiwillige Leistung der Stadt Augsburg. Die vorübergehende Einstellung ist ein notwendiger Schritt, um die Handlungsfähigkeit der Kommune langfristig zu sichern und gesetzlich verpflichtende Leistungen weiterhin gewährleisten zu können. Bürgerinnen und Bürger, die aktuell bis Ende des Jahres 2026 das Sozialticket nutzen, werden von den Stadtwerken Augsburg gesondert informiert.
Die Haushaltssperre gilt bis Ende 2026. Grundlage ist § 28 der Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV-Kameralistik). Danach ist die Stadt zum Sperren von Ausgabemitteln verpflichtet, wenn die Entwicklung der Einnahmen oder Ausgaben dies erfordert. Hintergrund sind die zuletzt stark steigende Belastungen unter anderem im Sozial-, Bau- und Personalbereich sowie durch die allgemeine geopolitische Lage steigende Kosten, z.B. im Energiebereich.
Mit Blick auf 2027 steht bereits fest, dass mindestens in der ersten Jahreshälfte keine Änderung des Zustandes zu erwarten ist.
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