FAQs Bezahlkarte – häufig gestellte Fragen
Bayern hat als erstes Bundesland die Bezahlkarte für Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt. Die Stadt Augsburg ist in der zweiten Umsetzungsrunde dabei. Bisher hat sie Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ihre Leistungen auf ein Girokonto überwiesen oder bar ausbezahlt. Das ändert sich nun mit der Bezahlkarte.
Was ist die Bezahlkarte?
Wer bekommt eine Bezahlkarte?
Wie bekomme ich meine Bezahlkarte?
Wie viel Geld ist auf der Bezahlkarte?
Wo kann ich mit der Bezahlkarte bezahlen?
Gibt es regionale Beschränkungen?
Gibt es Probleme bei bestimmten Transaktionen?
Kann ich von der Bezahlkarte Bargeld abheben?
Kann ich mit der Bezahlkarte Geld überweisen?
Kann ich mit der Bezahlkarte per Lastschrift bezahlen?
Muss ich für die Bezahlkarte Gebühren bezahlen?
Brauche ich dann kein Girokonto mehr?
Was passiert bei Verlust oder Diebstahl der Bezahlkarte?
Wo erhalte ich Hilfe?