Wohnungsnotfallhilfe
Obdachlosigkeit gilt in Augsburg nicht als primär ordnungspolitische, sondern vielmehr als sozialpolitische Aufgabe. Im Falle eines Wohnungsnotfalls bietet die Stadt Augsburg ihren Bürgerinnen und Bürgern vielfältige und passgenaue Hilfen an. Von einem Wohnungsnotfall ist dann die Rede, wenn jemand bereits obdachlos ist oder akut von Obdachlosigkeit bedroht ist, oder wenn jemand nicht über ein eigenes gesichertes Mietverhältnis (also einen eigenen rechtskräftigen Mietvertrag) verfügt. Als Wohnungsnotfall gilt aber auch, wenn die Wohnverhältnisse unzumutbar sind.
Die Wohnungsnotfallhilfe der Stadt besteht aus mehreren Bausteinen und reicht von Beratungsleistungen und der Vermittlung zwischen Mieter und Vermieter bis hin zur Mietschuldenübernahme – um den Wohnraum zu erhalten –, umfasst aber auch die ordnungsrechtliche Unterbringung in Übergangseinrichtungen für Obdachlose sowie die Nachbetreuung nach einer erfolgreichen Vermittlung in ein dauerhaftes Mietverhältnis und die sozialpädagogische Unterstützung von Augsburger Bürgerinnen und Bürgern mit oft vielfältigen Problemlagen durch das Wohnhilfeprojekt.
Beratungsstelle Wohnbüro
Als Teil der „Offensive Wohnraum Augsburg“ bietet die Stadt Augsburg mit dem Wohnbüro im Jakobsstift eine Anlaufstelle für Augsburger Bürgerinnen und Bürger in schwierigen Wohnsituationen. Insbesondere einkommensschwache Familien, Alleinerziehende und anerkannte Flüchtlinge finden nur schwer angemessenen und bezahlbaren Wohnraum. Das Wohnbüro berät und unterstützt Menschen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche.
Obdachlosenunterbringung
Wenn die Obdachlosigkeit bereits eingetreten oder nicht mehr zu verhindern ist, stehen als vorübergehende Notunterkünfte für Obdachlose die Übergangswohnheime für Männer und Frauen – für alleinstehende Erwachsene – sowie Übergangswohnungen für Familien mit minderjährigen Kindern zur Verfügung. Wenn die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt sind, erfolgt dort eine befristete Zuweisung auf ordnungsrechtlicher Basis. In den Übergangswohnheimen werden die Bewohner*innen durch Sozialarbeiter*innen der Betreiber betreut.
Wohnhilfeprojekt und Nachbetreuung in Wohnprojekten
Im Wohnhilfeprojekt (WHP) als Kooperation von Trägern der freien Wohlfahrtspflege – SkF (Sozialdienst katholischer Frauen) e.V., SKM (Katholischer Verband für Soziale Dienste) e.V., Drogenhilfe Schwaben gGmbH, Diakonisches Werk Augsburg e.V. und Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Augsburg e.V. – und der Stadt Augsburg werden Personen unterstützt, die sich in einem Wohnungsnotfall befinden und zugleich besondere Schwierigkeiten auf dem freien Wohnungsmarkt oder im sozialen Umfeld aufweisen. Auf Grundlage einer (zeitlich befristeten) Betreuungsvereinbarung werden ambulante Hilfen geleistet – sei es bei Leistungsanträgen und im Umgang mit Behörden, um die finanzielle Existenz zu sichern; sei es, um bei der Wohnungssuche oder der Suche nach anderen geeigneten Unterbringungsformen zu unterstützen; sei es, um durch passende Maßnahmen und Beratung den eigenen Wohnraum dauerhaft zu erhalten. Ziel ist es, durch individuelle Hilfen die Teilnehmer*innen (wieder) in eine selbstbestimmte, eigenständige Lebensführung zu begleiten. Für die Betreuten ist die Teilnahme am WHP kostenlos.
Darüber hinaus bietet die Stadt Augsburg im Fachbereich Wohnen und Unterbringung ebenfalls eine kostenlose Nachbetreuung in eigenen Wohnprojekten an. Nach der Vermittlung meist in Wohngemeinschafts-Zimmer mit eigenem Mietvertrag werden die Bewohner*innen in allen Belangen unterstützt, die dem Erhalt des Mietverhältnisses dienen. Ziel ist es jedoch, dass die Bewohner*innen mittel- oder langfristig wieder eine eigene Wohnung finden.
Sozialfonds der Stadt Augsburg
Aus dem Sozialfonds der Stadt Augsburg können auf Antrag einmalige Hilfen (als Einmalbetrag oder in Raten) gewährt werden, die der Wiederherstellung oder Entfaltung sozialer Teilhabe einer einzelnen Person dienen. Soziale Teilhabe bedeutet selbstbestimmtes, aktives Handeln in Interaktion mit anderen Menschen, Teilnahme am politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Leben. Eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe ALLER Menschen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen – gilt als Menschenrecht.
Leistungen aus dem Sozialfonds sind immer freiwillige Leistungen und stehen ausschließlich für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Augsburg zur Verfügung. Die Antragstellung ist ausschließlich über eine soziale Beratungsstelle oder Einrichtung zulässig und muss an die Stadt Augsburg, Fachbereich Wohnen und Unterbringung, gerichtet werden.
Antrag auf freiwillige Leistungen aus dem Sozialfonds
Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO
Arbeitsgemeinschaft Wohnungsnotfallhilfe Augsburg (AG WNH Augsburg)
Um den sich stetig verändernden Anforderungen und Problemstellungen in der Wohnungsnotfallhilfe gerecht zu werden und die Hilfen passgenau und zielgruppenbezogen ausrichten zu können, wurde die AG WNH Augsburg gegründet. Auf der Basis vom Impulsen und Erkenntnissen aus einer Fachgruppe – also Sozialarbeiter*innen in direktem Kontakt mit den Betroffenen – werden auf Entscheiderebene durch Verbände, Bezirk, Stadtverwaltung und Wohnungswirtschaft, fachlich begleitet durch die Koordinationsstelle Wohnungslosenhilfe Südbayern, gemeinschaftlich weiterführende Ansätze und Lösungen erarbeitet. So wird das Konzept der Wohnungsnotfallhilfe beständig angepasst und auf hohem fachlichen Niveau weiterentwickelt.
Nicht-städtische Beratungsstellen für Wohnungsnotfälle
Neben dem Wohnbüro der Stadt Augsburg bieten für Frauen der SkF (Sozialdienst katholischer Frauen) e.V. und für Männer der SKM (Katholischer Verband für Soziale Dienste) e.V. neben weiteren Hilfeleistungen eine fundierte und umfassende Fachberatung für Wohnungsnotfälle an. Im Wohnprojekt Augsburg erhalten auszugsberechtigte Geflüchtete Rat und Unterstützung bei der Wohnungssuche.