Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht

Wenn Sie durch einen Unfall, eine Krankheit oder Behinderung oder aus Altergründen nicht mehr in der Lage sind, sich um Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu kümmern, muss jemand dies verbindlich für Sie tun. Das kann ein gesetzlich beauftragter Betreuer oder Betreuerin sein. Oder eine von Ihnen bevollmächtigte Vertrauensperson.

Die  Betreuerinnen und Betreuer unterstützen und vertreten Betroffene zum Beispiel beim Umgang mit Behörden oder prüfen einen Mietvertrag. Sie helfen Sozialansprüche geltend zu machen oder einen Pflegedienst zu beauftragen. Nicht zu ihren Aufgaben gehören Einkaufen, gemeinsame Spaziergänge oder pflegerische Tätigkeiten.

Die rechtliche Betreuung ist eine wichtige Aufgabe, da sie Menschen bei der Ausübung ihrer rechtlichen Handlungsfähigkeit hilft und ihre Menschenwürde in Situationen großer Verletzlichkeit schützt.


Wer kann sich als rechtlicher Betreuer / rechtliche Betreuerin melden?

Generell kann die rechtliche Betreuung ehrenamtlich oder auf selbstständiger Basis als Berufsbetreuer oder -betreuerin ausgeübt werden.

  • Berufsbetreuung
    Als Berufsbetreuerin oder -betreuer können sich alle Personen melden, die die nötige Fachkenntnis mitbringen oder bereit sind, sich diese anzueignen. Insbesondere sind Erfahrungen aus den Bereichen Recht, Sozialpädagogik, Psychologie, Pädagogik oder Medizin hilfreich. Ab dem 1. Januar 2023 ist außerdem teilweise ein umfangreicher Sachkundenachweis erforderlich.
    > Hier finden Sie mehr Infos zur Berufsbetreuung.
     
  • Ehrenamtliche Betreuung
    Neben den Berufsbetreuerinnen und -betreuern gibt es auch Menschen, die die rechtliche Betreuung als Ehrenamt ausüben. Häufig sind das Familienangehörige oder Personen aus dem nahen Umfeld, die diese Aufgabe übernehmen.
    > Hier finden Sie mehr Infos zur ehrenamtlichen Betreuung.
     

Selbstständige Berufsbetreuer (m/w/d) gesucht

Für Menschen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung, Behinderung oder aufgrund ihres Alters nicht mehr selbst regeln können, sucht die Stadt Augsburg Berufsbetreuerinnen und -betreuer.

In dieser Rolle unterstützen Sie zum Beispiel beim Umgang mit Behörden oder prüfen einen Mietvertrag. Sie helfen Sozialansprüche geltend zu machen oder einen Pflegedienst zu beauftragen. Nicht zu Ihren Aufgaben gehören Einkaufen, gemeinsame Spaziergänge oder pflegerische Tätigkeiten.

Alle Voraussetzungen für die Betreuungsaufgabe finden Sie hier.

Die Berufsbetreuerinnen und -betreuer werden durch das Betreuungsgericht bestellt und beaufsichtigt. Die Tätigkeit kann sowohl haupt- als auch nebenberuflich ausgeübt werden. Die berufsmäßige Betreuungsführung erfolgt im Rahmen der Selbstständigkeit (kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis) und sollte eine kontinuierliche, auf Dauer angelegte Tätigkeit sein.

Kontakt für Interessierte

Bei Interesse oder Fragen melden Sie sich bitte bei der Betreuungsstelle des Amtes für Kinder, Jugend und Familie bei Frau Jamke Tel. 0821 324-2772 oder Frau Sandner, Tel.: 0821 324-2771 oder über unser Kontaktformular


Die Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle im Amt für Kinder, Jugend und Familie steht Betroffenen wie auch Betreuerinnen und Betreuern in allen Fragen zur Verfügung.

Aufgabenschwerpunkte sind:

  • Sachverhaltsermittlung und Stellungnahme im Rahmen eines Betreuungsverfahrens für das Betreuungsgericht
  • Beratung und Aufklärung zum Betreuungsverfahren
  • Gewinnung und Unterstützung von haupt- und ehrenamtlichen Betreuern, Infoveranstaltungen 2025
  • Information, Beratung und Aufklärung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Öffentliche Beglaubigung der Unterschrift bei Vollmacht und Betreuungsverfügung mit gültigem Identitätsnachweis (Reisepass oder Personalausweis), 10.- € und nach vorheriger Terminvereinbarung
  • Zusammenarbeit mit und Förderung von Betreuungsvereinen 

Die Betreuungsvereine

Neben der Betreuungsstelle stehen ehrenamtlichen Betreuern bzw. Bevollmächtigten auch die Betreuungsvereine in Stadt und Landkreis Augsburg für Fragen zur Verfügung. Alle Angebote sind kostenlos, eine Mitgliedschaft ist nicht erforderlich.

FAQs