Lebendige Zentren „Hochzoll”

Änderung Flächennutzungsplan im Bereich „Stadtteilzentrum Hochzoll, östlich der Hochzoller Straße”

Der Bereich des Stadtteilzentrum Hochzoll, östlich der Hochzoller Straße sollte gestärkt und deshalb neu überplant werden. Zu diesem Ergebnis kamen die vorbereitenden Untersuchungen und das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept für Hochzoll (ISEK). Die im ISEK vorgeschlagenen Nutzungen entsprachen den Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht. Deshalb musste der Flächennutzungsplan für diesen Bereich geändert werden. Parallel hierzu wurde der Bebauungsplan Nr. 636 A, „Stadtteilzentrum Hochzoll, östlich der Hochzoller Straße”, aufgestellt.

Das Änderungsverfahren wurde am 29. März 2012 durch Stadtratsbeschluss eingeleitet. Nach durchlaufenem Ännderungsverfahren wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes 1995-102 durch Bekanntmachung im Amtsblattt der Stadt Augsburg am 29. November 2013 rechtswirksam.

Darstellung im Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan war das Gebiet rund um das Stadtteilzentrum Hochzoll, östlich der Hochzoller Straße, bis zum Abschluss des Änderungsverfahrens als „Fläche für Gemeinbedarf” mit der Zweckbestimmung „Verwaltung” dargestellt. Der nordwestliche Bereich war als „Bereiche mit Marktfunktion” überlagert. Im Südosten verliefen entlang des Bahndamms zu sichernde und zu entwickelnde Gehölzstrukturen.

Zur Realisierung der geplanten Nutzungen wird im Flächennutzungsplan seit Durchführung des Änderungsverfahrens teilweise ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Einkaufszentrum” dargestellt. Der nordwestliche Bereich wird nun als gemischte Baufläche dargestellt. Entlang der Nord- und Ostgrenze wird ein Streifen als „allgemeine Grünfläche” ausgewiesen. Das gesamte Areal wird zudem mit der Darstellung „Bereiche mit Marktfunktion” gekennzeichnet.