Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung dar. Als vorbereitender Bauleitplan bildet er die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, er weist jedoch keine unmittelbare Außenwirkung für die Öffentlichkeit auf.

Die Digitalisierung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2010 wurde zum Anlass genommen, die Darstellungen des Landschaftsplanes, die die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege näher beleuchten, in den Flächennutzungsplan zu integrieren. Im Zuge dessen wurde das Planwerk sowohl textlich als auch zeichnerisch überarbeitet und neu bekannt gemacht. Grundlage hierfür war der rechtswirksame Flächennutzungsplan vom Januar 1995 mit seinen seither beschlossenen und genehmigten Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen.

Im Jahr 2021 war eine abermalige technische Überarbeitung des Hauptplanes notwendig. Er wurde in den Standard XPlanung überführt. Bei XPlanung handelt es sich um einen Standard für die Struktur, den Inhalt und die Form von Daten / Informationen zur Bereitstellung von räumlichen Planwerken der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung. Durch die Anwendung des Standards bei allen Beteiligten kann ein verlustfreier Datenaustausch zwischen unterschiedlichen IT-Systemen und Anwendungen gewährleistet werden. Mit diesem Schritt kommt die Stadt Augsburg der verbindlichen Vorgabe gemäß dem Beschluss des IT-Planungsrats vom 5. Oktober 2017 nach, ihren Flächennutzungsplan bis spätestens zum Ende der fünfjährigen Umsetzungsfrist im Februar 2023 XPlanung-konform zur Verfügung zu stellen. 

Am 19. März 2021 fasste der Stadtrat deshalb den Beschluss zur 2. Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung im Standard XPlanung. Die 2. Neubekanntmachung wurde am 9. April 2021 im Amtsblatt der Stadt Augsburg bekannt gemacht. Am 23. Februar 2024 wurde eine Berichtigung für den Bereich „Zwischen Waldstraße und Döllgaststraße“ im Planungsraum Göggingen rechtswirksam.

Aufgrund der lebendigen Stadtentwicklung wird der Flächennutzungsplan ständig den gegenwärtigen Standortbedürfnissen angepasst. Die Öffentlichkeit und Behörden können im Rahmen von Änderungsverfahren in bestimmten Bereichen hierauf Einfluss nehmen.

Der Flächennutzungsplan muss regelmäßig komplett überarbeitet, das heißt neu aufgestellt werden. Da dies zuletzt 1995 geschah, laufen momentan Vorbereitungen für eine Neuaufstellung.