Lebendige Zentren „Hochzoll”

Sanierungsgebiete

Durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen soll ein genau umgrenztes Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet werden. Im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen für Hochzoll wurden Missstände und Probleme festgestellt, die einen umfassenden Handlungsbedarf zur städtebaulichen Sanierung ergaben.

Um bei der Aufwertung Hochzolls das Instrumentarium des besonderen Städtebaurechts anwenden zu können, war es erforderlich, die Sanierungsgebiete Hochzoll Nr. 1, „Hochzoll-Mitte”, und Hochzoll Nr. 2, „Zwölf-Apostel-Platz” förmlich festzulegen. Die förmliche Festlegung der Sanierungsgebiete war zugleich Voraussetzung für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln aus dem Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren”.

Die beiden Sanierungssatzungen wurden vom Augsburger Stadtrat am 24. März 2011 beschlossen. Sie sind am 15. April 2011 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg in Kraft getreten.

Die städtebauliche Entwicklung des Stadtteils Hochzoll sollte unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit erfolgen. Wirtschaftliche und soziale Ansprüche an den Stadtraum sollten mit ökologischen Funktionen in Einklang gebracht werden. Hierzu müssen insbesondere die Nahversorgung, die soziale Infrastruktur, die Mobilität im Quartier und die Naherholungsmöglichkeiten gesichert und ausgebaut werden. Durch die Schaffung eines neuen Stadtteilzentrums an der Friedberger Straße und die Ertüchtigung des Nebenzentrums am Zwölf-Apostel-Platz soll Versorgungssicherheit gewährleistet und die Identität Hochzolls gestärkt werden.