Europäische Bürgerinitiative

Eine Europäische Bürgerinitiative - was ist das?

Die Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es, dass eine Million EU-Bürgerinnen und -Bürger aus mindestens sieben Mitgliedsstaaten die Europäische Kommission aufrufen können, einen Rechtsakt in einem der Zuständigkeitsbereiche der EU vorzuschlagen. Dieses Recht ist in den EU-Verträgen festgehalten.

Was kann Gegenstand einer Europäischen Bürgerinitiative sein?

Die Bürgerinitiative muss eine Aufforderung an die Kommission sein, ein Gesetz in ihrem Zuständigkeitsbereich vorzuschlagen. Dazu zählen bspw. Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr oder öffentliche Gesundheit.

Wer kann eine Europäische Bürgerinitiative organisieren?

Jeder EU-Bürger bzw. Staatsangehöriger eines EU-Landes, der das erforderliche Mindestalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament erreicht hat (Mindestalter 18, in Österreich 16 Jahre), kann eine Bürgerinitiative organisieren. Als Erstes muss ein Bürgerausschuss gebildet werden. Dieses Gremium muss aus mindestens sieben EU-Bürgerinnen und -Bürgern bestehen, wobei Einwohnerinnen und Einwohner von mindestens sieben verschiedenen EU-Staaten vertreten sein müssen. Der Bürgerausschuss agiert während des gesamten Verfahrens als Ansprechpartner und ist für die Verwaltung der Initiative zuständig. Eine Bürgerinitiative kann nicht von einer Organisation geleitet werden, jedoch durch Organisationen transparent gefördert und unterstützt werden.

Wer kann sich einer Europäischen Bürgerinitiative anschließen?

Jeder EU-Bürger bzw. Staatsangehöriger eines EU-Landes, der das erforderliche Mindestalter für die Wahlen zum Europäischen Parlament erreicht hat (Mindestalter 18, in Österreich 16 Jahre), kann sich an einer Initiative beteiligen.

Wo kann ich mich über laufende Bürgerinitiativen informieren?

Die aktuellen Europäischen Bürgerinitiativen sind auf dem von der Europäischen Kommission verwalteten Internetportal einsehbar. 

Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Europäischen Bürgerinitiative.