Vorbeugender Brandschutz

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes führen die Feuerbeschau gem. der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) in regelmäßigen Abständen in ausgewählten Gebäuden bzw. nach entsprechenden Hinweisen im Stadtgebiet Augsburg durch.

Brandschutzdienststelle

Die Abteilung 37-4 Vorbeugender Brandschutz vertritt in der Stadt Augsburg die Funktion der Brandschutzdienststelle.
Die Abteilung 37-4 mit Ihren Sachbearbeitern für die Brandschutzprüfung ist damit der zuständige Ansprechpartner für Anfragen nach §19 PrüfSVo.

 

Brandschutzprüfung

Der Vorbeugende Brandschutz der Berufsfeuerwehr Augsburg ist u. a. auch bei Angelegenheiten des vorbeugenden baulichen Brandschutzes regelmäßig in das Genehmigungsverfahren von Neu- und Umbauten sowie von Nutzungsänderungen eingebunden.

Als Maßstab für die Beurteilung gelten die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen der Bayerische Bauordnung, Sonderbauverordnungen wie zum Beispiel Versammlungsstättenverordnung, Verkaufsstättenverordnung sowie die Technischen Baubestimmungen.

 

Veranstaltungssicherheit

Bei Festen und anderen Veranstaltungen unterstützt der Vorbeugende Brandschutz die Veranstalter bei der Planung im Hinblick auf die Sicherheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer um Brände zu verhindern und Gefahren auszuschließen.

Begriffsbestimmungen Sanitätswachdienst
Sanitätswachdienst-Report (nach Abschluss der Veranstaltung)
 

Feuerbeschau

Ziel der Feuerbeschau ist es, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten. Zusätzlich dient die Feuerbeschau auch der Sicherheit von Einsatzkräften der Feuerwehr.

Man unterscheidet den baulichen Brandschutz, sowie technische und organisatorische Brandschutzeinrichtungen.

Bei der Begehung werden die festgestellten Mängel benannt und ggf. hinterfragt und Möglichkeiten zur vorschriftsmäßigen Gestaltung erklärt und begründet. Nach der Feuerbeschau wird ein Mängelprotokoll erstellt, in dem die festgestellten Mängel dargelegt sowie Vorschläge zur Behebung der Mängel unterbreitet werden.

 

Schornsteinfegerhandwerk

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger unterstehen der Aufsicht der Stadt Augsburg, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Bereich Vorbeugender Brandschutz. Bürgerinnen und Bürger können sich bzgl. Fragen und sonstigen Anliegen rund um das Kaminkehrerrecht im Hinblick auf den für sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger direkt an den Vorbeugenden Brandschutz wenden.