Der Bauantrag in Papierform

Für verfahrenspflichtige Bauvorhaben ist ein Bauantrag/ Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauordnungsamt einzureichen.

Der Bauherr und der Entwurfsverfasser müssen die Antragsunterlagen unterschreiben.

Maßgeblich für die einzureichenden Unterlagen ist die Bauvorlagenverordnung BauVorlV
Seit dem 01.01.2023 bearbeitet das Bauordnungsamt der Stadt Augsburg die Bauanträge digital. Somit genügen bei Einreichung 2 Fertigungen.

Zur effektiven und zügigen Bearbeitung der Anträge ist es unabdingbar, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und inhaltlich schlüssig sind. Die Nachreichung von Unterlagen verzögert das Baugenehmigungsverfahren und sollte nur in begründeten Einzelfällen erfolgen.

Eine Checkliste der im Bauantragsverfahren erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

Detaillierte Angaben zum vollständigen Bauantrag finden Sie hier.