Die BayBO und weitere Rechtsnormen
Die maßgeblichen Gesetzeswerke für die baurechtliche Bearbeitung von Bauvorhaben sind die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, in Bayern die Bayerische Bauordnung (BayBO)
Diese regelt die materiell- rechtlichen Voraussetzungen und die Verfahrensanforderungen im Baugenehmigungsverfahren.
Weitere einschlägige Regelungen zum Thema Bauordnungsrecht finden sich z.B. in der
- Bauvorlagenverordnung – BauVorl
- Feuerungsverordnung – FeuV
- Garagen und Stellplatzverordnung – GaStellV
- Bayerische Verkaufsstättenverordnung – BayVkV
- Beherbergungsstättenverordnung – BStättV
- Versammlungsstättenverordnung – VStättV
- Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG
Des Weiteren können örtliche Bauvorschriften im Baugenehmigungsverfahren von Bedeutung sein.
In Augsburg sind dies derzeit:
- Verordnung zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Stadtgebiet von Augsburg vom 04.03.2020
- Naturschutz und Bauen - Stadt Augsburg
- Stellplatzsatzung
Anlage 1: Tabelle zur Berechnung der Anzahl der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder
Anlage 2: Zoneneinteilung
Anlage 3:Kriterienkatalog zur Reduzierung des Stellplatzschlüssels für Gebäude mit Wohnungen nach Ziffer 1.2 Anlage 1 StPlS durch eine verbesserte Fahrradmobilität - Satzung der Stadt Augsburg zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes (Spielplatzsatzung – SpPIS)
- Satzung der Stadt Augsburg über von Art. 6 Bayerische Bauordnung (BayBO) abweichende Masse der Abstandsflächentiefe“ (Abstandsflächensatzung)
Die wesentlichen Regelungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvor-haben findet sich im Baugesetzbuch – BauGB und der Baunutzungsverordnung
- Hierzu verweisen wir auf die Seite des Stadtplanungsamtes
Im Regelfall ist für die Einreichung eines Bauantrages ein Bauvorlageberechtigter (Art. 61 BayBO) erforderlich, der mit den oben genannten Gesetzen vertraut ist.