Die BayBO und weitere Rechtsnormen

Die maßgeblichen Gesetzeswerke für die baurechtliche Bearbeitung von Bauvorhaben sind die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, in Bayern die Bayerische Bauordnung (BayBO).
Diese regelt die materiell- rechtlichen Voraussetzungen und die Verfahrensanforderungen im Baugenehmigungsverfahren.






Allgemeines zu Bauvorhaben

Die wesentlichen Regelungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben findet sich im Baugesetzbuch – BauGB und der Baunutzungsverordnung.

  • Hierzu verweisen wir auf die Seite des Stadtplanungsamtes
    Im Regelfall ist für die Einreichung eines Bauantrages ein Bauvorlageberechtigter (Art. 61 BayBO) erforderlich, der mit den oben genannten Gesetzen vertraut ist.