Die BayBO und weitere Rechtsnormen
Die maßgeblichen Gesetzeswerke für die baurechtliche Bearbeitung von Bauvorhaben sind die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, in Bayern die Bayerische Bauordnung (BayBO)
Diese regelt die materiell- rechtlichen Voraussetzungen und die Verfahrensanforderungen im Baugenehmigungsverfahren.
Weitere einschlägige Regelungen zum Thema Bauordnungsrecht finden sich z.B. in der
- Bauvorlagenverordnung – BauVorl
- Feuerungsverordnung – FeuV
- Garagen und Stellplatzverordnung – GaStellV
- Bayerische Verkaufsstättenverordnung – BayVkV
- Beherbergungsstättenverordnung – BStättV
- Versammlungsstättenverordnung – VStättV
- Bayerisches Denkmalschutzgesetz – BayDSchG
Des Weiteren können örtliche Bauvorschriften im Baugenehmigungsverfahren von Bedeutung sein.
In Augsburg sind dies derzeit:
Neue Stellplatz- und Spielplatzsatzung ab Oktober 2025
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 31.07.2025 eine Neuauflage der Satzung der Stadt Augsburg zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätze, die sogenannte Stellplatzsatzung, beschlossen. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung Anfang Oktober 2025 in Kraft. Anträgen zu Bauvorhaben, die im August/September 2025 eingereicht und etwaig ab Oktober 2025 verbeschieden werden können, wird im Rahmen der Prüfung die ab Oktober 2025 rechtskräftige Stellplatzsatzung der Stadt Augsburg zugrunde gelegt. Für Genehmigungen, die früher erteilt werden können ist der Zeitpunkt der Genehmigung maßgeblich (Stellplatzsatzung 2023). Für Anträge, bei denen die neue ab Oktober 2025 rechtswirksame Satzung Anwendung finden soll, ist schriftlich durch den Antragstellenden klarzustellen, dass der Genehmigungsbescheid erst mit Inkrafttreten der neuen Stellplatzsatzung erlassen werden soll.
Diese Regelung gilt analog für die ab Oktober 2025 in Kraft tretende Spielplatzsatzung.
Der Beschluss zur Stellplatzsatzung mit den entsprechenden Anlagen kann unter folgendem Link im städtischen Ratssystem abgerufen werden:
https://www.augsburg.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=1000783&SILFDNR=2692
Der Beschluss zur Spielplatzsatzung mit entsprechender Anlage steht unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.augsburg.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=1000784&SILFDNR=2692
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass beide Satzungen erst am Tag nach Ihrer Bekanntmachung Anfang Oktober in Kraft treten.
Die wesentlichen Regelungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvor-haben findet sich im Baugesetzbuch – BauGB und der Baunutzungsverordnung
- Hierzu verweisen wir auf die Seite des Stadtplanungsamtes
Im Regelfall ist für die Einreichung eines Bauantrages ein Bauvorlageberechtigter (Art. 61 BayBO) erforderlich, der mit den oben genannten Gesetzen vertraut ist.