Die BayBO und weitere Rechtsnormen

Die maßgeblichen Gesetzeswerke für die baurechtliche Bearbeitung von Bauvorhaben sind die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, in Bayern die Bayerische Bauordnung (BayBO).
Diese regelt die materiell- rechtlichen Voraussetzungen und die Verfahrensanforderungen im Baugenehmigungsverfahren.






Allgemeines zu Bauvorhaben

Die wesentlichen Regelungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben findet sich im Baugesetzbuch – BauGB und der Baunutzungsverordnung.

  • Hierzu verweisen wir auf die Seite des Stadtplanungsamtes
    Im Regelfall ist für die Einreichung eines Bauantrages ein Bauvorlageberechtigter (Art. 61 BayBO) erforderlich, der mit den oben genannten Gesetzen vertraut ist.
Zuletzt aktualisiert am: 20.04.2026