Die BayBO und weitere Rechtsnormen

Die maßgeblichen Gesetzeswerke für die baurechtliche Bearbeitung von Bauvorhaben sind die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, in Bayern die Bayerische Bauordnung (BayBO)

Diese regelt die materiell- rechtlichen Voraussetzungen und die Verfahrensanforderungen im Baugenehmigungsverfahren.

Weitere einschlägige Regelungen zum Thema Bauordnungsrecht finden sich z.B. in der

Des Weiteren können örtliche Bauvorschriften im Baugenehmigungsverfahren von Bedeutung sein.

In Augsburg sind dies derzeit:

Die wesentlichen Regelungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvor-haben findet sich im Baugesetzbuch – BauGB und der Baunutzungsverordnung

  • Hierzu verweisen wir auf die Seite des Stadtplanungsamtes
    Im Regelfall ist für die Einreichung eines Bauantrages ein Bauvorlageberechtigter (Art. 61 BayBO) erforderlich, der mit den oben genannten Gesetzen vertraut ist.