Die BayBO und weitere Rechtsnormen
Die maßgeblichen Gesetzeswerke für die baurechtliche Bearbeitung von Bauvorhaben sind die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer, in Bayern die Bayerische Bauordnung (BayBO).
Diese regelt die materiell- rechtlichen Voraussetzungen und die Verfahrensanforderungen im Baugenehmigungsverfahren.
Weitere Regelungen zum Bauordnungsrecht
Zusätzliche, örtliche Bauvorschriften in Augsburg
- Verordnung zum Schutz von Bäumen und Sträuchern im Stadtgebiet von Augsburg vom 04.03.2020
- Naturschutz und Bauen - Stadt Augsburg
- Stellplatzsatzung (StPlS 2025)
- StPlS 2025 Anlage 1: Tabelle zur Berechnung der Anzahl der notwendigen Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder
- StPlS 2025 Anlage 2: Zoneneinteilung
- StPlS 2025 Anlage 3: Kriterienkatalog zur Reduzierung des Stellplatzschlüssels für Gebäude mit Wohnungen nach Ziffer 1.2 Anlage 1 StPlS durch eine verbesserte Fahrradmobilität
- Satzung der Stadt Augsburg zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes (Spielplatzsatzung – SpPIS)
- Satzung der Stadt Augsburg über von Art. 6 Bayerische Bauordnung (BayBO) abweichende Masse der Abstandsflächentiefe“ (Abstandsflächensatzung)
Vorhergehende Stellplatzsatzungen zur Information
Allgemeines zu Bauvorhaben
Die wesentlichen Regelungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben findet sich im Baugesetzbuch – BauGB und der Baunutzungsverordnung.
- Hierzu verweisen wir auf die Seite des Stadtplanungsamtes
Im Regelfall ist für die Einreichung eines Bauantrages ein Bauvorlageberechtigter (Art. 61 BayBO) erforderlich, der mit den oben genannten Gesetzen vertraut ist.