Einsicht in Bauakten
Im Stadtarchiv können Sie (historische) Bauakten bis zum Jahr 2024 einsehen. Neuere Bauakten und Bauanträge liegen digital beim städtischen Bauordnungsamt vor. Das Stadtarchiv Augsburg besitzt ausschließlich die Bauakten für Gebäude im Stadtgebiet Augsburg. Für den Landkreis Augsburg ist das Staatsarchiv Augsburg zuständig.
Die Statik-Akten (Statische Berechnungen, Prüfberichte, Positionspläne, Bewehrungspläne, Schalpläne etc.) befinden sich beim Bauordnungsamt, Abt. Statik. Wir bitten, diese vorab unter statik.boa@augsburg.de anzufragen.
Wer darf Bauakten einsehen?
Nicht jeder darf jede Bauakte einsehen, dies dürfen nur Personen mit berechtigtem Interesse. In der Regel sind das Bauherren, Eigentümer, Nachbarn und deren bevollmächtigte Vertreter.
Gemäß Art. 29 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz hat die Behörde Beteiligten an Verfahren Einsicht in Akten zu erteilen, soweit die Kenntnis des Akteninhalts zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. In diesem Zusammenhang ist vom Antragsteller ein entsprechender Nachweis über das berechtigte Interesse zu erbringen.
Wie kann ich einen Termin für die Einsicht in Bauakten vereinbaren?
Ein Termin für die Bauakteneinsicht kann nur nur online über die Terminreservierung der Stadt gebucht werden. Bitte geben Sie bei der Terminvereinbarung unter „Bauaktenadresse“ die Adresse der Immobilie an, deren Akten Sie einsehen möchten.
Terminbuchungen können nicht per E-Mail oder Telefon erfolgen.
Was muss ich zum Termin mitbringen?
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- einen Eigentumsnachweis (bspw. Grundbuchauszug, notarieller Kaufvertrag oder Erbschein) und ggf. eine Vollmacht mitbringen. Bei Hausgemeinschaften reicht als Eigentumsnachweis ein Protokoll oder ein Vertrag der Beauftragung durch die Hausgemeinschaft
Welche Kosten entstehen?
Die Einsichtsgebühr beträgt 35 Euro. Diese Gebühr ist per SEPA-Lastschriftverfahren, Mastercard/Visa-Kreditkarte oder Paypal vor Ort zu bezahlen.
Barzahlung und Rechnungsstellung ist nicht möglich.
Wie lange dauert ein Einsichtstermin?
Es stehen in der Regel 60 Minuten für Anmeldung und Bauakteneinsicht ab dem vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung. Bitte sprechen Sie die Lesesaalaufsicht rechtzeitig an, falls Sie mehr Zeit benötigen.
Findet eine Beratung statt?
Nein, im Stadtarchiv werden nur Bauakten vorgelegt. Es gibt keine fachliche Beratung.
Für Beratungen im Rahmen laufender Bauverfahren wenden Sie sich bitte an das Bauordnungsamt.
Darf ich die Akte fotografieren?
Das eigenständige Fotografieren ist nicht mehr erlaubt, da Bauakten oft personenbezogene Daten enthalten. Diese müssen gemäß DSGVO, BayDSG und BayVwVfG geschützt werden.
Können Digitalisate bestellt werden?
Ja, Sie können im Anschluss an eine Einsicht im Lesesaal einen Scanauftrag stellen. In den Scans werden ausschließlich die im Akt enthaltenen Pläne bereitgestellt, keine sonstigen Dokumente aus dem Akt. Hierfür wird zusätzlich eine pauschale Gebühr von 70 Euro erhoben. Die Einsichtsgebühr von 35 Euro ist hierin nicht enthalten.
Aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes kann eine digitale Bestellung nur nach persönlicher Einsichtnahme und Kontrolle erfolgen. So kann die bestellende Person überprüfen, ob die Dokumente tatsächlich benötigt werden. Demnach ist eine rein digitale Bestellung ohne vorherige Einsichtnahme nicht möglich. Die Bereitstellung des Scans kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Wie weit reichen die Bauakten zurück?
Das Bauaktenarchiv der Stadt Augsburg wurde im Zweiten Weltkrieg nahezu vollständig zerstört. Daher sind nur in seltenen Fällen Akten aus der Zeit vor 1945 vorhanden.
Weitere Fragen?
Sie erreichen uns montags von 9 – 12 und 13 – 16 Uhr telefonisch unter 0821 324-34170.
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