Kinderchancen

Die freiwilligen Leistungen „Kinderchancen“ bieten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Chance, durch niederschwellige und unkomplizierte Maßnahmen mit Kindern aus sozial und wirtschaftlich besser gestellten Familien gleichzuziehen. Konkrete Hilfen werden in verschiedenen Kernbereichen angeboten.

Grundversorgung

Die Sicherung materieller Grundbedürfnisse wie:

  • Essen und Trinken
  • Kleidung
  • Wohnung
  • Lernmittel 

Teilhabe an Bildung

Bei Bedarf werden Leistungen ermöglicht wie:

  • Nachmittagsbetreuung
  • Hausaufgabenbetreuung
  • warmes Mittagessen.

Förderung der Sprache des Kindes

In vielen Migrations-Familien wird nicht Deutsch gesprochen. Darum lernen vor allem kleine Kinder nur schwer die Deutsche Sprache. Hier soll geholfen werdne.

Soziale Teilhabe des Kindes

Kinder sollen in die Gesellschaft integriert werden. Dazu müssen sie an Gemeinschaftsaktivitäten teilhaben. Diese sollten Kindern nicht aufgrund finanzieller Engpässe vorenthalten sein.

Gesundheit

Schon mit verhältnismäßig wenig Geld können betroffene Kinder eine wirksame Hilfe bekommen. Erkennt man Defizite im frühen Alter, sind sie oft zu beheben. Eventuell nötige, spätere Maßnahmen  können vermieden werden, zum, Beispiel eine kostenintensive Heim-Unterbringung oder heilpädagogische Tagesstätten.

Kinderchancen sind unbürokratische freiwillige Leistungen, ...

  • die Kindern und Jugendlichen im Einzelfall alle sozialökonomisch bedingten Hindernisse ausräumen wollen, damit sie mit Erfolg den nächsten Lebensschritt gehen können.
  • die sich mit allen Hilfen direkt an den Bedürfnissen des Kindes orientieren – Zielgruppe ist nicht die Bedarfsgemeinschaft oder Familie.
  • die sich zunächst an Kinder und Jugendliche aus einkommensarmen sowie sozial und emotional hochbelasteten Familien richten.
  • die den Familien dieser Kinder und Jugendlichen flankierende Hilfen im Rahmen der Armutsprävention anbieten.

Eine Beantragung der freiwilligen Leistungen „Kinderchancen“ ist nur über eine Fachstelle möglich. Hierzu können Sie sich z. B. an die Sozialpatensprechstunde, an Wohlfahrtsverbände oder an die Schule Ihres Kindes wenden.

Hier finden Sie die Beratungsstellen der Sozialpaten zum Download.