Lebensmittelbelehrung. Quelle: iStockphoto

Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Wer beruflich mit Lebensmitteln zu tun hat, braucht – nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) – vor Antritt seiner Tätigkeit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt. In der Belehrung erfahren Sie, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit aufgrund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf. Sie erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Erstbelehrung, die der Arbeitgeber vor einem Tätigkeitsantritt benötigt.

Voraussetzungen zur Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung:

  • Sie wohnen im Stadtgebiet Augsburg. Sollten Sie nicht in Augsburg wohnen, prüfen Sie bitte die örtliche Zuständigkeit: Zuständigkeit prüfen und wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt.
  • Sie beginnen innerhalb der nächsten 3 Monate eine Tätigkeit, in der Sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
  • Es bestehen bei Ihnen keine Hinderungsgründe nach § 42 IfSG.

Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Nach Abschluss der Belehrung und erfolgter Online-Bezahlung können Sie die Bescheinigung direkt herunterladen. Ein persönliches Erscheinen beim Gesundheitsamt der Stadt Augsburg entfällt.

Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz mit Bezahlfunktion

Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz

Online durchführen, bezahlen und die Bescheinigung direkt erhalten: klicken Sie hier

Für verpflichtende Schulpraktika ist die Belehrung kostenfrei, sofern eine Bestätigung der Schule vorgelegt wird. Diese können Sie hier hochladen: Schulbescheinigung für Online-Lebensmittelbelehrung. Im Anschluss senden wir Ihnen den entsprechenden Zugangslink zur kostenlosen Lebensmittelbelehrung.


Anmeldung zur Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt belehrt Antragstellende, die im Stadtgebiet Augsburg leben oder arbeiten. Wer eine Belehrung benötigt, kann sich online oder persönlich im Gesundheitsamt anmelden. Erst wenn die Anmeldung beim Gesundheitsamt vorliegt, kann der Belehrungstermin telefonisch vereinbart werden. 

Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz im Gesundheitsamt

Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz:

Vor Ort teilnehmen, bezahlen und die Bescheinigung gedruckt mitnehmen.
Anmeldung: klicken Sie hier

Bitte beachten:

  • Für die Belehrung nach fällt eine Gebühr von 14 Euro an. Diese kann online oder vor Ort bezahlt werden.
  • Die Belehrungen finden mehrmals pro Woche statt und dauern circa 30 Minuten.
  • Nur vollständig ausgefüllte Formulare können berücksichtigt werden.
  • Minderjährige benötigen die schriftliche Erklärung eines Erziehungsberechtigten: Vordruck. Die Erziehungsberechtigten müssen dieses Merkblatt gelesen haben. 

Sie hatten schon einmal eine Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG beim Gesundheitsamt der Stadt Augsburg?
In diesem Fall können Sie sich für Informationen gerne telefonisch oder persönlich an uns wenden.