Trinkwasserschutz – Wasserqualität im Blick

Quellfrisches Trinkwasser genießen – dank kontrollierter Wasserqualität: Mit der Überprüfung von Trinkwasser, Bädern und Seen übernimmt das Sachgebiet Hygiene & Gesundheitsaufsicht im Gesundheitsamt wichtige Aufgaben.

Augsburgs Trinkwasser – frisch, naturbelassen und von höchster Qualität

Augsburger Haushalte werden von den Stadtwerken Augsburg täglich mit frischem und naturbelassenem Trinkwasser versorgt. Dieses Wasser zählt zu den besten in Europa und erfüllt nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen, sondern unterschreitet die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung bei allen Stoffen deutlich. Um diese hohe Qualität nachzuweisen, entnehmen zertifizierte Labore regelmäßig Proben und überwachen die Wasserqualität kontinuierlich. Aktuelle Informationen zur Trinkwasserqualität sowie Analyse-Ergebnisse stellen die Stadtwerke Augsburg bereit

Nach der Übergabe des Trinkwassers in die Hausinstallation kann sich die Qualität nachteilig verändern, zum Beispiel durch das verwendete Leitungsmaterial, lange Standzeiten und nicht beachtete Wartungsintervalle von Anlagenteilen. 

Durch regelmäßiges Entkalken der Strahlregler und Vermeidung von langen Standzeiten des Wassers in den Leitungen können auch Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag zu einer einwandfreien Wasserqualität leisten. 

Hausinstallationen mit einer bestimmten Größe oder Installationen in öffentlich genutzten Gebäuden unterliegen einer Untersuchungspflicht auf Legionellen. Über die Legionellenuntersuchung und die neue Trinkwasserverordnung informiert das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Bei Grenzwertüberschreitungen oder Auffälligkeiten wie Trübung, ungewöhnlichem Geruch oder verändertem Geschmack stellt das Gesundheitsamt nach Eingang einer Meldung sicher, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung und Beseitigung der Ursache ergriffen werden.  


Augsburgs Trinkwasser ist gesund

Aus den Wasserhähnen der Stadt Augsburg fließt quellfrisches und naturbelassenes Trinkwasser. Aufbereitungen mit Chlor sind nicht nötig. Zertifizierte Labore entnehmen ständig Proben und garantieren so die hohe Qualität. Augsburgs Trinkwasser gilt als eines der Besten in Europa.

Reines Wasser

Es erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen, die Grenzwerte der Trinkwasserversorgung werden bei allen Stoffen deutlich unterschritten. Sollten Proben trotzdem auffällig sein, ordnet das Gesundheitsamt entsprechende Maßnahmen an.

Ab 12. Januar 2026 gelten Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Im Trinkwasser der Stadt Augsburg sind keine PFAS nachweisbar. (Stand: Januar 2026).
Weitere Informationen zu PFAS gibt es auch beim Umweltbundesamt. Aktuelle Informationen zur Trinkwasserqualität bieten auch die Stadtwerke Augsburg.

Nicht alles ok?

Auch Beschwerden nimmt das Sachgebiet Hygiene & Gesundheitsaufsicht entgegen. Melden Bürger Unregelmäßigkeiten, sei es, weil das Trinkwasser auffällig getrübt ist, seltsam riecht oder komisch schmeckt, geht das Gesundheitsamt der Ursache auf den Grund.

Hausinstallationssysteme werden ebenfalls kontrolliert: Das Gesundheitsamt stellt sicher, dass im Fall einer auffälligen Legionellen Kontamination die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung dieser ergriffen werden. Über die Legionellenuntersuchung und die neue Trinkwasserverordnung informiert das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.


Melde- und Anzeigepflichten

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Deutschland regelt die Pflichten für Betreiber von Wasseranlagen, insbesondere in Bezug auf die Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität. 

Die entsprechenden Formulare stehen unter „Online-Formulare“ zur Verfügung. 

Nichttrinkwasseranlagen

Eine Nichttrinkwasseranlage ist eine Anlage, aus der Wasser entnommen wird bzw. die Wasser führt, das nicht für Trinkwasserzwecke bestimmt ist. 

Das Wasser aus diesen Anlagen kann z.B. für Toilettenspülungen oder zur Gartenbewässerung genutzt werden. 

Regen- und Grauwassernutzungsanlagen, -zisternen und Kühlwasserkreisläufe in der Industrie gelten als Nichttrinkwasseranlagen.  

Die Errichtung oder Stilllegung einer solchen Anlage muss gem. § 12 TrinkwV beim Gesundheitsamt angezeigt werden. 

Wasserversorgungsanlagen

Wer eine Wasserversorgungsanlage bzw. einen Brunnen betreibt, egal ob dadurch viele Personen oder nur der Eigentümer selbst mit Trinkwasser versorgt wird, muss gem. § 11 TrinkwV bestimmte Vorgänge dem Gesundheitsamt melden. Dazu gehören:

  • Errichtung der Anlage
  • (Wieder-)Inbetriebnahme
  • wesentliche Änderungen an Trinkwasserführenden Teilen
  • Eigentums- oder Nutzungswechsel 
  • Stilllegung der Anlage oder einzelner Teile.

Gleiches gilt auch für den Betrieb einer mobilen oder zeitweiligen Wasserversorgungsanlage. Darunter fallen z.B. Trinkwasserinstallationen, die für Märkte und Veranstaltungen aufgebaut oder auf Fahrzeugen installiert werden. 

Trinkwasserleitungen aus Blei

Stellt ein Wasserversorgungsunternehmen oder ein Installationsunternehmen fest, dass in einer Installation Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, so ist dies gem. § 17 TrinkwV dem Gesundheitsamt anzuzeigen. 

Zuletzt aktualisiert am: 10.06.2026