Trinkwasserschutz – Wasserqualität im Blick
Quellfrisches Trinkwasser genießen – dank kontrollierter Wasserqualität: Mit der Überprüfung von Trinkwasser, Bädern und Seen übernimmt das Sachgebiet Hygiene & Gesundheitsaufsicht im Gesundheitsamt wichtige Aufgaben.
Augsburgs Trinkwasser – frisch, naturbelassen und von höchster Qualität
Augsburger Haushalte werden von den Stadtwerken Augsburg täglich mit frischem und naturbelassenem Trinkwasser versorgt. Dieses Wasser zählt zu den besten in Europa und erfüllt nicht nur alle gesetzlichen Anforderungen, sondern unterschreitet die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung bei allen Stoffen deutlich. Um diese hohe Qualität nachzuweisen, entnehmen zertifizierte Labore regelmäßig Proben und überwachen die Wasserqualität kontinuierlich. Aktuelle Informationen zur Trinkwasserqualität sowie Analyse-Ergebnisse stellen die Stadtwerke Augsburg bereit
Nach der Übergabe des Trinkwassers in die Hausinstallation kann sich die Qualität nachteilig verändern, zum Beispiel durch das verwendete Leitungsmaterial, lange Standzeiten und nicht beachtete Wartungsintervalle von Anlagenteilen.
Durch regelmäßiges Entkalken der Strahlregler und Vermeidung von langen Standzeiten des Wassers in den Leitungen können auch Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag zu einer einwandfreien Wasserqualität leisten.
Hausinstallationen mit einer bestimmten Größe oder Installationen in öffentlich genutzten Gebäuden unterliegen einer Untersuchungspflicht auf Legionellen. Über die Legionellenuntersuchung und die neue Trinkwasserverordnung informiert das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Bei Grenzwertüberschreitungen oder Auffälligkeiten wie Trübung, ungewöhnlichem Geruch oder verändertem Geschmack stellt das Gesundheitsamt nach Eingang einer Meldung sicher, dass die erforderlichen Maßnahmen zur Aufklärung und Beseitigung der Ursache ergriffen werden.
Melde- und Anzeigepflichten
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Deutschland regelt die Pflichten für Betreiber von Wasseranlagen, insbesondere in Bezug auf die Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserqualität.
Die entsprechenden Formulare stehen unter „Online-Formulare“ zur Verfügung.
Nichttrinkwasseranlagen
Eine Nichttrinkwasseranlage ist eine Anlage, aus der Wasser entnommen wird bzw. die Wasser führt, das nicht für Trinkwasserzwecke bestimmt ist.
Das Wasser aus diesen Anlagen kann z.B. für Toilettenspülungen oder zur Gartenbewässerung genutzt werden.
Regen- und Grauwassernutzungsanlagen, -zisternen und Kühlwasserkreisläufe in der Industrie gelten als Nichttrinkwasseranlagen.
Die Errichtung oder Stilllegung einer solchen Anlage muss gem. § 12 TrinkwV beim Gesundheitsamt angezeigt werden.
Wasserversorgungsanlagen
Wer eine Wasserversorgungsanlage bzw. einen Brunnen betreibt, egal ob dadurch viele Personen oder nur der Eigentümer selbst mit Trinkwasser versorgt wird, muss gem. § 11 TrinkwV bestimmte Vorgänge dem Gesundheitsamt melden. Dazu gehören:
- Errichtung der Anlage
- (Wieder-)Inbetriebnahme
- wesentliche Änderungen an Trinkwasserführenden Teilen
- Eigentums- oder Nutzungswechsel
- Stilllegung der Anlage oder einzelner Teile.
Gleiches gilt auch für den Betrieb einer mobilen oder zeitweiligen Wasserversorgungsanlage. Darunter fallen z.B. Trinkwasserinstallationen, die für Märkte und Veranstaltungen aufgebaut oder auf Fahrzeugen installiert werden.
Trinkwasserleitungen aus Blei
Stellt ein Wasserversorgungsunternehmen oder ein Installationsunternehmen fest, dass in einer Installation Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, so ist dies gem. § 17 TrinkwV dem Gesundheitsamt anzuzeigen.