Infektionsschutz – einige ansteckende Krankheiten sind meldepflichtig

Ziel des Infektionsschutzes ist es, ansteckende Krankheiten frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Erkrankungen wie Masern oder Röteln meldepflichtig nach Infektionsschutzgesetz § 6 und § 7. Werden dem Gesundheitsamt bestimmte Infektionen oder Erreger gemeldet, berät die Fachstelle Betroffene und deren Angehörige, ermittelt Kontaktpersonen und versucht, die Infektionsquelle festzustellen. Dabei arbeitet die Fachstelle eng mit Ärzten, Laboren und Krankenhäusern zusammen. Das Gesundheitsamt Augsburg ist für den Infektionsschutz zuständig, wenn die erkrankte Person in Augsburg wohnt, in einem Augsburger Krankenhaus behandelt wird oder ein Labor in Augsburg die Diagnose gestellt hat.