Infektionsschutz – einige ansteckende Krankheiten sind meldepflichtig

Ziel des Infektionsschutzes ist es, ansteckende Krankheiten frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

Erkrankungen wie Masern oder Röteln sind meldepflichtig nach Infektionsschutzgesetz § 6 und § 7. Werden dem Gesundheitsamt bestimmte Infektionen oder Erreger gemeldet, berät die Fachstelle Betroffene und deren Angehörige, ermittelt Kontaktpersonen und versucht, die Infektionsquelle festzustellen. Dabei arbeitet die Fachstelle eng mit Ärzten, Laboren und Krankenhäusern zusammen. Das Gesundheitsamt Augsburg ist für den Infektionsschutz zuständig, wenn die erkrankte Person in Augsburg wohnt oder in einem Augsburger Krankenhaus behandelt wird.

Bei der Verbreitung von Krankheiten spielen auch immer häufiger multiresistente Bakterien eine Rolle. Multiresistente Bakterien unterscheiden sich von den herkömmlichen Bakterien durch eine eingeschränkte Antibiotikawirksamkeit. Besonders bei Menschen, deren Immunsystem aufgrund von Operationen oder chronischen Erkrankungen geschwächt ist, stellen diese Erreger eine Herausforderung in der Behandlung dar.

Die Gesundheitsämter der Stadt Augsburg, des Landkreises Augsburg, des Landkreises Aichach-Friedberg und das Uniklinikum Augsburg haben sich daher 2009 zum MRE Netzwerk Region Augsburg zusammengeschlossen. Sie machen multiresistente Erreger (MRE) gemeinsam zum Thema, mit dem Ziel, Patienten einheitlich und bestmöglich zu versorgen.