E-Scooter: Das gilt in der Innenstadt

E-Scooter dürfen in der Augsburger Innenstadt nur innerhalb von speziell markierten und ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Wenn der E-Scooter nicht in einer ausgewiesenen Parkfläche abgestellt wird, laufen die Gebühren weiter.

29 speziell für E-Scooter ausgewiesene Abstellflächen gibt es in der Innenstadt. Dafür wurden 23 Pkw-Parkplätze umgewandelt. Bei der Auswahl der Standorte wurden bestimmte Kriterien berücksichtigt, wie z. B. die Erweiterbarkeit für weitere Sharingangebote, die Erreichbarkeit des ÖPNV, die verkehrsrechtliche Umsetzbarkeit und die städtebauliche Verträglichkeit.

Das sind die 29 Standorte in der Innenstadt, die auch im amtlichen Online-Stadtplan der Stadt Augsburg verzeichnet sind:

  • Volkhartstraße
  • Lange Gasse
  • Frauentorstraße
  • Heilig Kreuz Straße
  • Fuggerstraße - Nord
  • Grottenau
  • Ernst-Reuter-Platz
  • Karlstraße
  • Obstmarkt
  • Frölichstraße
  • Halderstraße
  • Prinzregentenplatz
  • Bahnhofstraße
  • Fuggerstraße - Mitte
  • Fuggerstraße - Süd
  • Katharinengasse
  • Zeugplatz
  • Hallstraße
  • Jakoberstraße
  • Oberer Graben West
  • Oberer Graben Ost
  • Am Schwall
  • Neuer Gang
  • Bäckergasse
  • Spitalgasse
  • Am Roten Tor
  • Weite Gasse
  • Ulrichsplatz
  • Konrad-Adenauer-Allee