Parkgebühren und Bezahlmöglichkeiten
Die Parkgebühr innerhalb des Stadtgebiets beträgt 1 Euro pro Stunde, in Gebieten mit hohem Parkdruck 2,60 Euro pro Stunde. Bereits seit dem Jahr 2008 kann man in Augsburg die Parkgebühren auch mit dem Handy bezahlen.
Warnung: Betrüger überkleben QR-Codes auf städtischen Parkscheinautomaten
Unbekannte haben in der Innenstadt erneut städtische Parkscheinautomaten mit falschen QR-Codes überklebt. Diese verlinken nicht auf die jeweiligen Buchungsportale, sondern auf eine kriminelle Phishing-Seite. Auch weitere Parkscheinautomaten im Stadtgebiet könnten betroffen sein.
Das Mobilitäts- und Tiefbauamt prüft derzeit zusammen mit dem Anbieter die städtischen Parkscheinautomaten, um verdächtige QR-Codes wieder zu entfernen. Dies kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.
Bitte achten Sie bei der Nutzung von Parkscheinautomaten mithilfe von Online-Buchungsportalen darauf, dass es sich um den jeweils korrekten QR-Code handelt und dieser nicht aufgeklebt erscheint. Die QR-Codes des Anbieters PayByPhone beispielsweise sind nahtlos in das Design des Aufklebers integriert und werden niemals darüber platziert. Ein weiteres Indiz ist die Ziel-URL: Weicht diese vom Anbieternamen ab, kann das ein Zeichen für eine gefälschte Seite sein. Vorsicht gilt auch bei plötzlich anfallenden Kosten beim Erstdownload der Anbieter App. Diese sind in der Regel kostenlos beim Download.
Die Stadt bittet alle Nutzenden um erhöhte Aufmerksamkeit. Es wird empfohlen, die Anbieter-Apps direkt über die App-Stores zu beziehen und aktuell die QR-Codes nicht zu nutzen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen darüber, wie man das sog. Quishing erkennt.
Die Parkgebühr innerhalb des Stadtgebiets (Parkzone „Sonstige“) beträgt 1 Euro pro Stunde, in Gebieten mit hohem Parkdruck (Parkzone „Innenstadt“) 2,60 Euro pro Stunde. Die Parkautomaten nehmen keine Kupfermünzen an.
Parkzone „Innenstadt“: 2,60 Euro pro Stunde, Mindesteinwurf 0,50 Euro
Die Parkzone „Innenstadt“ umfasst die Bewohnerparkgebiete A (Ulrichsviertel), B (Lechviertel), C (Beethovenviertel / Zentrum) komplett sowie D (Domviertel) und F (Hauptbahnhof / Stadtjägerviertel) entsprechend der Begrenzung durch folgende Straßen und Plätze: Viktoriastraße – Frölichstraße – Volkhartstraße – Klinkertorstraße – Auf dem Kreuz – Frauentorstraße – Karmelitengasse – Stephansplatz – Gallusplatz – Schwedenweg – Äußeres Pfaffengäßchen – Unterer Graben (Westseite) – Mittlerer Graben (bis Leonhardsberg nur Westseite) – Oberer Graben – Forsterstraße – Remboldstraße – Rote-Torwall-Straße – Eserwallstraße – Theodor-Heuss-Platz – Stettenstraße – Hermanstraße – Ladehofstraße – Halderstraße.
Parkzone „Sonstige“: 1,00 Euro pro Stunde, Mindesteinwurf 0,20 Euro
Die Parkzone „Sonstige“ gilt im übrigen Stadtgebiet mit Parkraumbewirtschaftung.
Die letzte Änderung der Parkgebühren, mit der auch das Kurzzeitparken („Semmeltaste“) abgeschafft wurde, wurde vom Stadtrat im März 2022 beschlossen.
Carsharing-Fahrzeuge
Wer auf das klimafreundliche Carsharing setzt, wird in der Stadt Augsburg belohnt: Die Parkgebühren auf parkscheinpflichtigen Flächen werden erlassen. Kostenlos parken dürfen alle nach dem Carsharinggesetz (CsgG) gekennzeichneten Fahrzeuge mit blauer Plakette.
Mit der Änderung der Gebührenordnung sind Carsharing-Autos aller Anbieter von der Zahlung der Parkgebühren befreit – ohne zeitliche Begrenzung. Bewohnerparkplätze fallen nicht unter diese Regelung.
Ein Aufkleber auf allen rund 120 Parkscheinautomaten in Augsburg weist auf die Gebührenfreistellung der Carsharing-Autos hin.
Kostenfreies Parken für Elektoautos in Bayern
Seit 01.04.2025 parken Elektroautos in Augsburg sowie in ganz Bayern auf öffentlichen Stellplätzen für bis zu 3 Stunden kostenlos. Diese Regelung hatte die Staatsregierung Anfang Dezember beschlossen.
Als elektrisch betriebene Fahrzeuge gelten Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (reine Batterieelektrofahrzeuge, von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge).
Entsprechende Hinweise auf die neue Regelung werden an den Parkscheinautomaten angebracht.
Bei Abstellen eines Elektrofahrzeug ist eine Parkscheibe auszulegen. Die jeweils vor Ort beschilderte Höchstparkdauer gilt weiterhin für alle Fahrzeuge.
Bereits seit dem Jahr 2008 kann man in Augsburg die Parkgebühren auch mit dem Handy bezahlen. Ab 2015 wurde Handyparken zusammen mit einem Partner, der Fa. sunhill technologies durchgeführt. Seit 2020 geht die Stadt Augsburg hier nun neue Wege. Konnte bisher Handyparken nur über einen Systembetreiber erfolgen, eröffnet Augsburg jetzt mehreren Betreibern die Möglichkeit ihr System anzubieten.
Möglich wird dies durch die Zusammenarbeit mit smartparking e.V. Auf der wettbewerbsübergreifenden Plattform finden sich eine Vielzahl der in Deutschland zertifizierten Anbieter. Autofahrer können sich so für den Dienst entscheiden, dessen Leistungen ihnen persönlich zusagen. Für Besucher aus anderen Städten in Deutschland, die bereits bei einem Anbieter sind, besteht nun so die Möglichkeit, auch in Augsburg die Parkgebühren mit dem Handy entrichten zu können, ohne dass man sich bei einem weiteren Anbieter registrieren muss.
Zum Start können die Angebote folgender Anbieter genutzt werden: moBilet, sunhill technologies, EasyPark, ParkNow, parco, Parkster und Yellowbrick. Weitere Anbieter wollen später hinzustoßen.
Nähere Informationen finden Sie an den Parkscheinautomaten, bei smartparking.de und bei den Anbietern: www.easypark.de; www.park-now.com; www.mobilet.de; www.yellowbrick.de; www.paybyphone-parken.de (sunhilltechnologies) und www.parco-app.de.
Bei Störungen an Parkscheinautomaten können Sie 24 Stunden unsere Störungshotline 0821 324-4422 anrufen. Vielen Dank für Ihre Mühe!