AUGSBURG Innovationspark

Änderung Flächennutzungsplan im Bereich „Innovationspark Augsburg zwischen B 17 und Universität”

Die für den Innovationspark geplanten Nutzungen entsprachen nicht den Darstellungen im Flächennutzungsplan (Fläche für Landwirtschaft). Deshalb musste der Flächennutzungsplan für den Bereich „Innovationspark Augsburg, zwischen B 17 und Universität” im Planungsraum Universitätsviertel geändert werden.

Die Änderung 1995-084 wurde am 8. Oktober 2010 rechtswirksam.

Darstellung im Flächennutzungsplan

Nach dem abgeschlossenen Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes, wird der Bereich des Innovationsparks nun überwiegend als „Sondergebiet mit Zweckbestimmung Forschung, Entwicklung und Universität (FEU)” dargestellt. Zum Schutz gegen schädliche Umwelteinflüsse wurden die Bereiche unmittelbar östlich der B 17 mit Nutzungsbeschränkungen belegt. Dazwischen verlaufen in Ost-West-Richtung zwei gliedernde Grünstrukturen, die der Sicherung der Grünvernetzung mit den umliegenden Gebieten dienen. Zudem wurden die unmittelbar westlich an die B 17 angrenzenden Bereiche sowie der Teilbereich östlich des Messezentrums als „Grünfläche” ausgewiesen.

Nördlich der Bürgermeister-Ulrich-Straße ist außerdem ein Grünzug dargestellt, der die Grünflächenvernetzung zum Landesamt für Umwelt gewährleistet. Darin verläuft die bestehende Straßenbahntrasse zur Fußballarena. Im Hinblick auf eine verbesserte Erschließung des Stadtgebiets Königsbrunn mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist durch den Innovationspark in Nord-Süd-Richtung eine weitere Straßenbahntrasse zur Messewendeschleife vorgesehen.

Im Bereich der Hochterrasse muss mit Kampfmittel- bzw. Altlasten gerechnet werden. Die Flächen wurden deshalb entsprechend gekennzeichnet.