Hauptbahnhof

Sanierungsgebiet Hauptbahnhof Nr.1, „Hauptbahnhof mit Bahnhofsumfeld”

Um bei der Aufwertung des Hauptbahnhofs und seines Umfelds das Instrumentarium des besonderen Städtebaurechtes anwenden zu können und um Fördermöglichkeiten zu eröffnen, war es erforderlich ein Sanierungsgebiet förmlich festzulegen. Dies ist Voraussetzung für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln. Hierzu wurde ein so genanntes vereinfachtes Verfahren gewählt. Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hauptbahnhof mit Bahnhofsumfeld” wurde am 3. Februar 2006 rechtsverbindlich.

Resultierend aus den Ergebnissen des Ideenwettbewerbs „Innenstadt Augsburg” und des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs für den Königsplatz musste der räumliche Umgriff des Sanierungsgebietes erweitert werden. Eine Änderungssatzung hierzu wurde vom Augsburger Stadtrat am 29. April 2010 beschlossen. Sie ist am 28. Mai 2012 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Augsburg rechtsverbindlich geworden.

Übergeordnetes Ziel

Das Bahnhofsumfeld zwischen Altstadt und Wertach soll in seiner Funktion als Bindeglied zwischen der Region und der Kernstadt sowie den westlichen Stadtteilen und der Innenstadt gestärkt werden. Neben einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse insbesondere für den ÖPNV und den nicht motorisierten Verkehr sollen dazu auch eine Aufwertung des öffentlichen Raumes und eine Nutzung der vorhandenen Flächenressourcen beitragen.

Sanierungsmaßnahmen

Schwerpunkte der öffentlichen Sanierungsmaßnahmen sind die im Projekt Mobilitätsdrehscheibe Augsburg entwickelten Vorhaben. Dazu gehören u.a. die Schaffung des Westzugangs zum Hauptbahnhof und die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes. Die gestalterische und funktionale Aufwertung der Achse vom Bahnhof in die Innenstadt, die Neugestaltung der Halderstraße und Verbesserungsmaßnahmen im Pferseer Tunnel werden den neuen Hauptbahnhof besser in die Stadt einbinden.