Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine gemeindliche Aufwandsteuer, die durch Satzung geregelt wird.
Die Hundesteuer beträgt jährlich 84 Euro für die erste Hundehaltung. Für jede weitere Hundehaltung werden 120 Euro erhoben. Für Kampfhunde sind 840 Euro zu entrichten. Die Hundesteuer wird anteilig (Monate der Hundehaltung in einem Kalenderjahr) festgesetzt.
Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen (Steuermarke) aus. Die Pflicht zum Tragen des Steuerzeichens gilt für Hunde, die sich außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes aufhalten.
Beim Verlust der Steuermarke wird eine neue ausgestellt. Die Kosten für die Erstellung eines neuen Steuerzeichens (derzeit 4,00 Euro) gehen zu Lasten des Hundehalters.