Kreditermächtigung
Die Kreditermächtigung wird jeweils in der Haushaltssatzung der Stadt Augsburg festgesetzt und wurde von der Regierung von Schwaben gemäß Art. 71 Abs. 2 GO im Rahmen der Rechtsaufsicht genehmigt.
Hinweis für Kreditinstitute, die sich an Bieterwettbewerben beteiligen wollen:
Bedarf und Modalitäten für Kredit-Neuaufnahmen oder -Umschuldungen, können unter Kredit-Ausschreibungen eingesehen oder in der Stadtkämmerei, unter 324-9044 und 324-9039 angefragt werden.
Kredit-Ausschreibungen