Kreditermächtigung

Die Kreditermächtigung wird jeweils in der Haushaltssatzung der Stadt Augsburg festgesetzt und wurde von der Regierung von Schwaben gemäß Art. 71 Abs. 2 GO im Rahmen der Rechtsaufsicht genehmigt.

Hinweis für Kreditinstitute, die sich an Bieterwettbewerben beteiligen wollen:

Bedarf und Modalitäten für Kredit-Neuaufnahmen oder -Umschuldungen, können unter Kredit-Ausschreibungen eingesehen oder in der Stadtkämmerei, unter 324-9044 und 324-9039 angefragt werden.



Zuletzt aktualisiert am: 13.10.2026