Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer zählt als Realsteuer zu den klassischen Kommunalsteuern und ist in der Regel die wichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde. Die Höhe der Gewerbesteuer bemisst sich nach dem Gewerbeertrag.

Der Besteuerung unterliegen gewerbliche Unternehmen (im Sinne des Einkommensteuerrechts), die innerhalb des Gemeindegebiets der Stadt Augsburg eine Betriebsstätte unterhalten. Ausgenommen sind Tätigkeiten der Land- und Forstwirtschaft sowie die sogenannten freien Berufe.