Haushaltssperre 2026
Oberbürgermeister Dr. Florian Freund hat am 24. September eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das Jahr 2026 erlassen. Was das bedeutet, was davon betroffen ist – und was nicht.
Eine haushaltswirtschaftliche Sperre ist ein gesetzlich vorgesehenes Instrument, mit dem eine Kommune neue Ausgaben einschränkt, wenn sich die Einnahmen- oder Ausgabenentwicklung im laufenden Jahr deutlich verschlechtert. Ziel ist es, einen ausgeglichenen Jahresabschluss zu sichern und finanzielle Handlungsfähigkeit zu erhalten.
Laufende Vorhaben nicht betroffen
Bereits laufende Bauprojekte, städtische Einrichtungen und zugesagte Leistungen sind von der Sperre nicht betroffen. Eingeschränkt werden neue, finanziell noch nicht abgesicherte Vorhaben.
FAQs – Fragen und Antworten zur Haushaltssperre
Nein, Augsburg ist nach wie vor zahlungsfähig. Die Stadt reagiert vorsorglich auf eine angespannte Finanzlage, um am Jahresende ein Defizit zu vermeiden – ähnlich wie andere deutsche Großstädte auch.
Im Alltag wirkt sich die Haushaltssperre nicht aus: Laufende Bauprojekte, städtische Einrichtungen und bereits zugesagte Leistungen sind nicht betroffen.
Nein.
Nein, laufende Bauprojekte sind ausdrücklich ausgenommen.
Planungsmittel sind bereitgestellt. Die weitere Finanzierung hängt von künftigen Haushalten ab - unabhängig von dieser Sperre.
Das ist von weiteren Grundlagenermittlungen abhängig.
Das ist nicht Gegenstand dieser Maßnahme.
Neue, noch nicht bewilligte freiwillige Zuschüsse müssen vorerst zurückgestellt werden. Bereits bewilligte Zuschüsse werden ausgezahlt.
Weil das Gesetz vorschreibt, frühzeitig zu handeln, sobald sich eine kritische Entwicklung bei Einnahmen oder Ausgaben abzeichnet. Wer wartet, hat am Jahresende weniger Möglichkeiten gegenzusteuern. Im äußersten Fall übernimmt die Regierung von Schwaben dann die Haushaltshoheit.
Die Ursachen liegen vor allem in bundesweit steigenden Sozialausgaben, sowie in allgemeinen Kostensteigerungen, die zum Teil durch die geopolitische Lage bedingt sind. Ähnliche Entwicklungen betreffen viele Kommunen in Deutschland.
Sie gilt für das laufende Haushaltsjahr 2026. Über das weitere Vorgehen für 2027 wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.