Kita-Gebühren ab 1. Januar 2027

Der Freistaat Bayern regelt die Finanzierung der Kinderbetreuung neu: Der bisherige staatliche Zuschuss von 100 Euro pro Monat für Kinder im Kindergarten-Alter (3 bis 6 Jahre) entfällt. Für Familien mit Kindern, die in Kindergärten der Stadt Augsburg betreut werden, bedeutet das: Ab 1. Januar 2027 steigen die monatlichen Gebühren um 100 Euro pro Kind.

Auf dieser Seite haben wir für Sie wichtige Informationen zu den Beiträgen ab 2027 zusammengefasst.


Wie hoch wird mein Beitrag ab 1. Januar 2027 sein?

Alle Eltern erhalten ab Dezember 2026 von der Stadt Augsburg eine schriftliche Information zu ihren künftigen monatlichen Gebühren. Die Gebühr hängt von Betreuungsform und -umfang ab.

  • Familien mit Kindergarten-Kindern (3 bis 6 Jahre)
    Familien, die bisher den Zuschuss erhalten haben, müssen monatlich mit 100 Euro mehr pro Kindergarten-Platz rechnen. Eine zusätzliche Gebührenerhöhung gibt es nicht. Die Stadt Augsburg verzichtet 2027 auf die ursprünglich vorgesehene Gebührenerhöhung von drei Prozent. Damit soll die finanzielle Belastung im ersten Jahr begrenzt werden. 
  • Für andere Betreuungsformen der Stadt Augsburg (Krippe, Hort, …)
    Die monatlichen Gebühren ab 1. Januar 2027 steigen um drei Prozent. Die Anpassung erfolgt aufgrund gestiegener Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen. Der bisherige staatliche Zuschuss galt nicht für Krippen- und Hortplätze. 
Übersicht der Gebühren ab Januar 2027

Die Änderungen der Gebühren stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats. Der zuständige Ausschuss hat am 19. Oktober 2026 zugestimmt.


Ab wann gelten die neuen Beiträge?

Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2027. Betroffene Familien werden vorab schriftlich informiert.


Weitere FAQs zur Gebührenerhöhung

Die Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Deshalb hat der Freistaat Bayern die Finanzierung neu geregelt. 

Der bisherige Zuschuss von 100 Euro pro Monat für Kinder im Kindergarten-Alter (3 bis 6 Jahre) entfällt deshalb ab 1. Januar 2027. Die bisher für den Elternbeitragszuschuss für Kindergartenkinder vorgesehenen Mittel werden künftig direkt für die Finanzierung aller Kindertageseinrichtungen eingesetzt. Damit sollen die gestiegenen Kosten teilweise ausgeglichen und die Qualität der Betreuung langfristig gesichert werden.

Informationen des Freistaats finden Sie hier. 

Die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) verändert die Finanzierung der Kindertagesbetreuung grundlegend. Dabei entfällt nicht nur der bisherige Elternbeitragszuschuss. Die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) verändert die Finanzierung der Kindertagesbetreuung grundlegend. Dies hat auch zur Folge, dass die Gelder, die bislang den Elternbeitragszuschuss finanziert haben, nun dem System Kita als Ganzes zugute kommen. Sie werden also nicht ausschließlich in die Altersgruppe der Kindergartenkinder investiert, sondern kommen auch den anderen Altersgruppen zugute.

Für die Stadt Augsburg ändern sich auch die staatlichen Förderregelungen. Gleichzeitig sind die Personal-, Sach- und Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Die höheren staatlichen Mittel gleichen diese Mehrkosten nur teilweise aus.

Deshalb ist eine Anpassung der Gebühren notwendig. Die Stadt Augsburg trägt weiterhin einen erheblichen Teil der Kosten aus dem städtischen Haushalt. Auch nach der Anpassung werden die tatsächlichen Kosten eines Betreuungsplatzes nur zu einem Teil durch Elternbeiträge gedeckt.

Für Familien mit Kindern im Kindergarten-Alter verzichtet die Stadt Augsburg 2027 zudem auf die ursprünglich vorgesehene Gebührenerhöhung um drei Prozent. So soll die zusätzliche Belastung durch den Wegfall des staatlichen Zuschusses begrenzt werden


Unter bestimmten Voraussetzungen können die Elternbeiträge vollständig oder teilweise übernommen werden.

Familien mit geringem Einkommen können beim Amt für Kinder, Jugend und Familie eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren beantragen. Dies gilt insbesondere für Familien mit Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch andere Familien können je nach Einkommen anspruchsberechtigt sein.

Informationen zu Finanzierungshilfen.

Gewünschte Buchungsänderungen können nur im Rahmen der jeweiligen Satzung und nach Absprache mit der jeweiligen Kita-Leitung erfolgen.


Kontakt: Team Gebühren

Telefon (0821) 324-6202, -6207, -6212 und -6247
Fax  (0821) 324-6205
E-Mail gebuehren.kita@augsburg.de

Bitte vereinbaren Sie für eine persönliche Beratung telefonisch einen Termin mit uns.
 

Zuletzt aktualisiert am: 19.10.2026