Baukunstbeirat
Der Baukunstbeirat setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern zusammen. Die sieben stimmberechtigten Mitglieder und ihre Stellvertreterinnen und Stellverteter stammen aus den Bereichen Architektur, Städtebau, Landschaftsplanung und bildende Künste. Der Stadtheimatpfleger und die Mitglieder der im Bauausschuss vertretenen Fraktionen sind beratend im Baukunstbeirat tätig.
Aufgaben
Der Baukunstbeirat der Stadt Augsburg berät den Stadtrat in städtebaulichen und baukünstlerischen Fragen, die für die Erhaltung oder weitere Gestaltung des Augsburger Stadtbilds von Bedeutung sind.
Die Beratungstätigkeit erstreckt sich auf die Errichtung oder Änderung von wichtigen öffentlichen und nicht-öffentlichen Bauten, auf Baumaßnahmen von großem Umfang oder großer Bedeutung für das Stadtbild sowie auf wesentliche Veränderungen an historisch oder baukünstlerisch wertvollen Bauten, Gebäudeensembles, Straßen oder Plätzen und deren Erscheinungsbild.
Zielsetzung ist es, die architektonische Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie städtebauliche und architektonische Fehlentwicklungen zu verhindern. Zusätzlich werden positive Auswirkungen auf das Architekturbewusstsein bei allen an der Stadtgestaltung Beteiligten erwartet.
Antragsrecht
Das Antragsrecht zur Beratung durch den Baukunstbeirat haben der Oberbürgermeister und die Bauverwaltung der Stadt Augsburg, der Baukunstbeirat selbst, die Bauherren und die Entwurfsverfasser. Der Antrag zur Beratung durch den Baukunstbeirat ist an die Stadtverwaltung zu stellen.
Verschwiegenheit
Die Mitglieder des Baukunstbeirats sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheit gilt auch über die jeweilige Amtszeit hinaus.
Akzeptanz
Zusammenfassend führt die Beteiligung örtlicher Architekten- und Ingenieurverbände sowie auswärtiger Architekten und die frühzeitige Einbindung der Stadtratsfraktionen zu mehr Transparenz und somit zu einer breiteren Akzeptanz der bereits im Baukunstbeirat vorgestellten Projekte bei den politischen Entscheidungsträgern.
Dem Baukunstbeirat gehören freischaffende Architekten und anerkannte Fachleute an. Sie werden im Baukunstbeirat weder als Beauftragte der Stadt noch als Verbands- oder Interessenvertreter tätig, sondern ausschließlich als qualifizierte, unabhängige Fachleute, deren sachkundiger Rat als Entscheidungshilfe für den Stadtrat gefragt ist.
Den Vorsitz hatte seit Herbst 2024 Wendelin Burkhardt aus Kaufbeuren inne. Zum Stellvertreter wurde Johann Spengler aus München gewählt. Am 10. November 2026 wird auf der nächsten Sitzung des Baukunstbeirats einer neuer Vorsitz gewählt.
Stimmberechtigte Mitglieder
- Marco Hippmann, Stuttgart
Stellvertreterin: Katja Seiffert, Stuttgart - Roberto Kaiser, Ulm
Stellvertreter: Uli Möhrle, Augsburg - Erika Aidelsburger, München
Stellvertreter: Marc Boschmann, München - Annette Degle, Königsbrunn
Stellvertreter: Alexander Nägele, Memmingen - Johann Spengler, München
Stellvertreter: Michael Wimmer, München - Alexandra Heese, München
Stellvertreter: Stefan Schrammel, Augsburg - Josef Zankl, Mering
Stellvertreterin: Nina Zeilhofer, Augsburg
Beratende Mitglieder
- Walter Bachhuber (Stadtheimatpfleger für den Aufgabenbereich „Belange des Denkmalschutzes, Planungs- und Bauwesen“)
- Margarete Heinrich (CSU)
- Gregor Lang (SPD)
- Maren Dörr (Bündnis 90 / Die Grünen)
- Elisabeth Wiesholler (Die Linke)
- Hannes Aigner (Freie Wähler)
- Erich-Marcel Schreiber (AfD)
Die Beratungen des Baukunstbeirats finden in nicht-öffentlicher Sitzung statt. Dabei stellen Planer und Bauherren ihre Projekte dem Gremium vor und beantworten Rückfragen. Anschießend diskutieren die Mitglieder des Baukunstbeirats den Entwurf unter fachlichen Gesichtspunkten.
In einem Votum fasst der Baukunstbeirat seine vorausgegangene Beratung zusammen und gibt dies als Empfehlung an den Stadtrat ab. Der Vorsitzende des Baukunstbeirats bzw. sein Stellvertreter ist berechtigt und verpflichtet, dem Bauausschuss zu allen vom Baukunstbeirat behandelten Tagesordnungspunkten sein Votum im Rahmen der Bauausschusssitzungen vorzutragen, hierzu Auskünfte zu erteilen und Erläuterungen zu geben.
Foto: Stadtplanungsamt Augsburg