Bodenschutz und Bauen

Sind Bodenbelastungen bekannt und ist eine Umnutzung des Geländes geplant oder werden im Rahmen von Baumaßnahmen Bodenbelastungen bekannt, so sind diese vom Verpflichteten (Grundstückseigentümer, Bauherr) unter Beachtung der zukünftigen Nutzung zu untersuchen und ggf. zu sanieren.

Das Umweltamt (Untere Bodenschutzbehörde) ist beim Auffinden von Bodenauffälligkeiten und Verunreinigungen zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu informieren  (siehe Bodenschutzrecht). Grundsätzlich dürfen durch die Baumaßnahme keine  „unveränderlichen Tatsachen“ geschaffen werden, die aus bodenschutzrechtlicher Sicht erforderliche Untersuchungen und Maßnahmen unmöglich machen.

Hinweise und Auflagen zum Bodenschutz- und Abfallrecht finden Sie i.d.R. auch in Ihrer Baugenehmigung!