Bodenschutz und Bauen
Sind Bodenbelastungen bekannt und ist eine Umnutzung des Geländes geplant oder werden im Rahmen von Baumaßnahmen Bodenbelastungen bekannt, so sind diese vom Verpflichteten (Grundstückseigentümer, Bauherr) unter Beachtung der zukünftigen Nutzung zu untersuchen und ggf. zu sanieren.
Das Umweltamt (Untere Bodenschutzbehörde) ist beim Auffinden von Bodenauffälligkeiten und Verunreinigungen zwecks Abstimmung der weiteren Vorgehensweise zu informieren (siehe Bodenschutzrecht). Grundsätzlich dürfen durch die Baumaßnahme keine „unveränderlichen Tatsachen“ geschaffen werden, die aus bodenschutzrechtlicher Sicht erforderliche Untersuchungen und Maßnahmen unmöglich machen.
Hinweise und Auflagen zum Bodenschutz- und Abfallrecht finden Sie i.d.R. auch in Ihrer Baugenehmigung!
Vorgehen beim Antreffen von Bodenverunreinigungen
(Wieder-) Einbau von Boden und Recyclingmaterial/Bauschutt
Versickerung von Niederschlagswasser
Anzeige von Bodenaufschlüssen und Bauwasserhaltung
Ein- und Aufbringen von Boden
Vorsorgender Bodenschutz beim Bauen
Gebäuderückbau/Änderung von Außenanlagen
Umgang mit Mutterboden/humusreichem Bodenmaterial